Verweise
Datenbezüge (1)
Radon ist ein natürlich im Boden vorkommendes, radioaktives Edelgas, das auch in das Innere von Gebäuden vordringen kann. Ist es in höheren Konzentrationen in der Atemluft vorhanden, so erhöht es das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Zum Schutz der Bevölkerung hat der Gesetzgeber die Bundesländer verpflichtet, so genannte Radonvorsorgegebiete auszuweisen. Das sind Gebiete, in denen ein erhöhtes Vorkommen von Radon nicht ausgeschlossen werden kann.
Per Gesetz muss ein Gebiet genau dann als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen werden, wenn in mindestens 10% der Gebäude auf einer Fläche von mindestens 75% des auszuweisenden Gebietes der festgelegte Referenzwert von 300 Bq/m³ im Jahresmittel überschritten wird. In diesen Vorsorgegebieten gelten dann bestimmte gesetzliche Anforderungen zum Schutz vor Radon. Das saarländische Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz die notwendigen Schritte zur Ausweisung von Vorsorgegebieten sowie begleitende Maßnahmen in einem Konzept festgeschrieben: siehe Verweise!
Untergeordnete Objekte (6)
Institution
Referat E/2 Wasser, Abwasser
Institution
Referat E/3 Immissionsschutz, Anlagentechnik
Institution
Referat E/4 Rechtsangelegenheiten der Abteilung
Institution
Referat E/6 Geodatenzentrum