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Institution

Referat E/1 Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Geologie

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung E Technischer Umweltschutz Referat E/1 Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Geologie

Postfach 102461
D-66024 Saarbrücken
Keplerstr. 18
D-66117 Saarbrücken
Deutschland

poststelle@umwelt.saarland.de
+49 (0)681 / 501 - 00
+49 (0)681 / 501 - 4521
http://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm

Beschreibung

<ol><li>Referatsübergreifende Koordination</li><li>Umweltalarmplan</li><li>EU- und Saar-Lor-Lux-Angelegenheiten</li><li>Statistik</li><li>Technische Regelwerke der Abfallwirtschaft (Technische Anleitungen, Technische Regeln der LAGA, Merkblätter, Verwaltungsvorschriften)</li><li>Abfallwirtschaftsplan und Abfallbilanzen</li><li>Abfallwirtschaftskonzepte und Angelegenheiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) (EVS und Gemeinden)</li><li>Angelegenheiten der Sonderabfall-Service Saar GmbH</li><li>Vermeidung und Verwertung von Abfällen</li><li>Rücknahmesystem, Produktverantwortung</li><li>Entsorgung spezieller Abfälle</li><li>Entsorgungsanlagen</li><li>Geologie</li><li>Bodenkunde, Bodenschutz</li><li>Aufbringen von Stoffen auf Böden (z.B. Klärschlamm, Kompost)</li><li>Altlasten</li><li>Technische Regelwerke für den Bodenschutz und die Altlastensanierung</li><li>Sondergebiete (neue Technologien, gefährliche Stoffe u.a.)</li><li>Mess- und Eichwesen</li></ol>

Verweise

Datenbezüge (25)

Abfallbilanzen
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Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind. Die Abfallbilanzen enthalten neben Daten zum Abfallaufkommen auch Aussagen über die Art der Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) sowie die Entwicklung des Abfallaufkommens in den letzten 10 Jahren. Grundlage bilden die jeweiligen Bilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Mengenstromnachweise der dualen Systeme sowie Daten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Statistischen Landesamtes. Gefährliche Abfälle („Sonderabfälle“) Gefährliche Abfälle unterliegen gemäß den Bestimmungen der Paragrafen 48 bis 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV) einer besonderen Nachweispflicht. Diese wird in der Regel durch Dokumentation der jeweiligen Entsorgungswege erfüllt. Dazu werden für jeden einzelnen Entsorgungsvorgang Entsorgungsnachweise sowie Begleitscheine erstellt. Die Abfallbilanzen für gefährliche Abfälle basieren auf einer jährlichen Auswertung der Begleitscheine sowie vergleichbarer Listennachweise. Sie erfassen sämtliche gefährlichen Abfälle. Diese sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet.
Abfallvermeidung
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Abfallvermeidung bedeutet, dass Abfälle gar nicht erst entstehen und folglich auch nicht entsorgt werden müssen. Die Abfallvermeidung hat als erste von fünf Stufen der Abfallströme daher den höchsten Stellenwert. Das Saarland beteiligt sich am Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder , hat ein Gutachten zur Stärkung der Abfallvermeidung im Saarland (PDF, 558KB, Datei ist nicht barrierefrei) als Handlungsgrundlage erstellen lassen und entwickelt eigene Kampagnen und Strategien, Becherheld,Umweltpakt, Runder Tisch Lebensmittelverluste Aktionswoche gegen Lebensmittelverschwendung . Maßnahmen zur Abfallvermeidung umfassen sowohl den privaten Bereich (Konsumverhalten) als auch den gewerblichen und öffentlichen Bereich. Viele Anregungen dazu finden sich in der Broschüre „Wertschätzen statt Wegwerfen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit.
Abfallwirtschaftspläne
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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verpflichtet die Länder, für ihren Bereich Abfallwirtschaftpläne nach überörtlichen Gesichtspunkten aufzustellen. Abfallwirtschaftpläne sind ein Instrument der überörtlichen Fachplanung. Zentrale Funktion eines Abfallwirtschaftsplanes ist die planerische Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung der im betreffenden Bundesland zu beseitigenden Abfälle. In Abfallwirtschaftsplänen sind die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen.
AlkaInfo/AlkaServer
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ALKAINFO ist ein elektronisches Kataster für die Verwaltung von Altlasten im Saarland. Im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) wird derzeit eine Version benutzt, die sich über das hausinterne Datennetz von jedem Platz aus mit der entsprechenden Datenbank verbinden kann. Das System muss hierzu auf den jeweiligen Rechnern installiert werden. Mehrere Benutzer können gleichzeitig auf die Datenbank zugreifen.
Altlastenkataster
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat gemäß § 4 des Saarländischen Bodenschutzgesetzes ein Kataster über Altlasten (§ 2 Abs. 5 Bundes-Bodenschutzgesetz) zu führen, auszuwerten und fortzuschreiben. In das Kataster sind Daten, Tatsachen und Erkenntnisse aufzunehmen, die über die Altlasten und altlastverdächtigen Flächen erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung sowie bei der Durchführung sonstiger Maßnahmen oder bei der regelmäßigen Überwachung ermittelt werden. Wird festgestellt, dass eine altlastverdächtige Fläche nicht oder nicht mehr vorliegt, sind die gespeicherten Informationen aus dem Kataster zu löschen. Gemäß SBodSchG ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz z. T. auch für den Vollzug der gesetzlichen Grundlagen BBodSchG, BBodSchV sowie SBodSchG zuständig (siehe v. a. § 14, Abs. 6 SBodSchG). Ihm obliegen amtsermittelnde Pflichten bis zum Ausräumen bzw. zur Konkretisierung von Verdachtsmomenten mit den entsprechenden Ermächtigungen zur behördlichen Anordnung (z. B. der Duldung von bzw. Mitwirkung bei Erfassungen/Untersuchungen sowie von orientierenden Untersuchungen). Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat gemäß Verwaltungssstrukturreformgesetz zum 01.01.2008 die Zuständigkeiten der Unteren Bodenschutzbehörden übernommen. Oberste Bodenschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Altlastenkataster des Saarlandes
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) führt ein Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen, also nicht ausschließlich ein Kataster über sogenannten Altlasten. Hier finden Sie alle dazu gehörenden Informationen, die rechtlichen Grundlagen, zuständige Ansprechpartner sowie den aktuellen Stand der saarländischen Erhebungen.
Altlastenüberwachungssystem
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Man hat an zahlreichen Standorten altlastverdächtiger Flächen (im Saarland aktuell z. B. an > 100 Altablagerungen (Stand 02/2004)) Grundwassermeßstellen (Pegel) errichtet bzw. bereits vorhandene genutzt, um in regelmäßigen Intervallen Analysen des dort anstehenden Grundwassers durchführen zu können. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Becherheld
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Machen Sie mit bei der landesweiten Kampagne „Becherheld - Mehrweg to go“ und schützen Sie die Umwelt! Die Kaffeekultur hat sich der schnelllebigen Zeit angepasst: Kaffeegenuss weicht hastiger Gier nach aufputschendem Koffein - egal, wo wir uns gerade befinden. Coffee to go-Becher werden zum Symbol einer Gesellschaft, die Verbraucher zum Wegwerfen animiert und Ihnen die Notwendigkeit maximaler Flexibilität vortäuscht. Vielleicht sollten wir unseren Kaffee einfach mal wieder „to stay“ statt „to go“ bestellen. Gönnen Sie sich mehr Wohlbefinden beim Kaffeegenuss: Genießen Sie den Moment bei Ihrem Bäcker an der Ecke, zu Hause, im Restaurant oder im Büro. So viel Zeit muss sein! Falls Sie es doch mal eilig haben: Werden Sie zum Becherhelden! Was Sie dafür tun müssen? Lassen Sie Ihren eigenen Mehrwegbecher bei der nächsten Coffee to go-Bestellung einfach im Geschäft wieder auffüllen! Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel: Kassieren Sie dafür einen Genussbonus-Rabatt von 10 Cent.
Ersatzbaustoffe
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Die Gruppe der Ersatzbaustoffe umfasst eine Vielzahl von Materialien. Diese haben eines gemeinsam: Sie werden an Stelle primärer Roh- bzw. Baustoffe eingesetzt, also z.B. im Ersatz für Sand- oder Kalkstein. Die Verwendung von Ersatzbaustoffen leistet insoweit einen Beitrag zum Schutz natürlicher Ressourcen.
Gefährliche Abfälle
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Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind, Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können, sind gefährlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden gefährliche Abfälle auch als Sonderabfälle bezeichnet.
Geotope des Saarlandes
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Die Sammlung enthält Angaben zu Lokalität, Lage, geologische Beschreibung von Geotopen des Saarlandes.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz)
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Hier finden Sie den Wortlaut des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten.
Kommunal vernetzt für ein sauberes Saarland
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Immer häufiger haben Kommunen, aber auch das Land mit wilden Müllablagerungen und Verschmutzungen zu kämpfen. Sei es im Wald, in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen oder – ganz besonders – an Container-Standorten. Vor diesem Hintergrund sind Lösungen dafür gefragt, die Bürgerinnen und Bürger für eine sachgerechte Abfallentsorgung zu sensibilisieren. Nur durch eine langfristige Bewusstseinsbildung, breit gestreute Informationen und ggf. auch die Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Sanktionsrahmens kann sich an dem aktuell unbefriedigenden Zustand etwas ändern. Nur über diesen Weg kann auch das Ziel erreicht werden, Reststoffe wieder in die Verwertung zu bringen oder ganz zu vermeiden. In vielen Kommunen gibt es dazu bereits sehr gute Ansätze. Dennoch zeigt sich, dass das Problem allein auf kommunaler Ebene nur schwer in den Griff zu bekommen ist.
Kreislaufwirtschaft
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Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung weltweit knapper Ressourcen gilt es, die Abfallwirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft weiter zu entwickeln. Neben einer abfallarmen Produktion kommt dabei der Gewinnung von Sekundärrohstoffen und Energie eine besondere Bedeutung zu.
Labordatenbank des Saarländischen Bodeninformationssystems (SAAR-BIS)
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In der Labordatenbank des Saarländischen Bodeninformationssystems werden die Ergebnisse der bodenchemischen und -physikalischen Untersuchungen vorgehalten.
Lehrmaterialien
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Die Erfahrungen und Rückmeldungen zur Ausstellung Boden - Wir stehn drauf zeigen, dass insbesondere im schulischen Bereich ein großes Interesse an Informationen zum und über den Boden besteht. Entsprechende Lehrmaterialien sind bisher aber nur spärlich vorhanden. Zwar haben mehrere Bundesländer mit erheblichem Aufwand sehr gute Informationen zusammengestellt oder Hilfestellungen und Vorschläge zum Thema erarbeitet. Auch von privater Seite werden Materialien zum Kauf oder auch Workshops angeboten. Speziell auf die Lerninhalte der Schulen abgestimmte Veröffentlichungen, die überdies zusammen mit Lehrkräften erarbeitet wurden, waren bislang aber nicht verfügbar. Das saarländische Umweltministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien Lehrmaterialien für die Grundschulen erstellt, die über die Behandlung des Themas im Sachunterricht hinausgehen.
Mehrwegangebotspflicht
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Ab dem 1. Januar 2023 müssen bisher in Einwegkunstoff verpackte „To-Go“ Lebensmittel – also Essen und Getränke für unterwegs – auch in einer Mehrwegverpackung angeboten werden und dürfen gleichzeitig nicht teurer sein als die herkömmlichen Einwegverpackungen (ein angemessener Pfand darf verlangt werden). Grund dafür ist, dass Einwegverpackungen ein enormes Müllaufkommen erzeugen, welches mit hohen Ressourcenverbräuchen bzw. Umweltbelastungen einhergeht. Nun können Verbraucherinnen und Verbraucher also besser dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren und damit unserer Umwelt etwas Gutes zu tun.
Merkblatt Erosionsschutz in der Landwirtschaft
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Der Boden ist für den Landwirt ein kostbares Gut, denn er ist die Grundlage der landwirtschaftlichen Erzeugung. Er speichert und liefert Nährstoffe und Wasser, bietet Bodenorganismen Lebensraum und gibt den Wurzeln Halt. Da die landwirtschaftliche Fläche nahezu die Hälfte der des Saarlandes bedeckt, kommt dem saarländischen Landwirt eine besondere Bedeutung beim Schutz des Bodens zu. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Gefährdungslage, Maßnahmen und gesetzliche Regelungen.
Rechtsvorschriften
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Internationale Übereinkommen, EU - Verordnungen und Richtlinien, Rechtsvorschriften Deutschland - Gesetze und Vorschriften, Rechtsvorschriften Saarland - Gesetze und Verordnungen
Saarländisches Bodeninformationssystem SAAR-BIS
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Die effiziente Nutzung aller Informationen über die Böden im Saarland kann nur durch eine EDV-gestützte Datenverarbeitung gewährleistet werden. Zu diesem Zweck wurde am Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) das Saarländische Bodeninformationssystem (SAARBIS) aufgebaut. SAARBIS ist gesetzlich im 2. Teil § 7 des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches Bodenschutzgesetz SBodSchG; Amtsblatt des Saarlandes vom 31. Mai 2002, S. 990-996) verankert. Mit seinen zahlreichen Funktionen von der Datensammlung bis hin zur Bereitstellung von Auswertungsmethoden ist SAARBIS ein zentrales Instrument zum Vollzug des gesetzlichen Bodenschutzes.
Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG)
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Seit Juni 2002 ist das Saarländische Bodenschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz nimmt die den Ländern eröffneten Kompetenzen wahr, in Form von landesrechtlichen Ausführungs- und Ergänzungsbestimmungen. Das Gesetz regelt unter anderem: die Verpflichtung für alle öffentlichen Stellen, bei Baumaßnahmen die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen, die Wiederbelebung ehemals genutzter Flächen vor Inanspruchnahme neuer Flächen, die Erfassung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen in einem Kataster sowie die Einrichtung eines Bodeninformationssystems und einer Bodenprobenbank.
Sachverständige und Untersuchungsstellen nach Bodenschutzgesetz
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist für die Zulassung und Überwachung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen für Boden und Altlasten im Saarland (VSU Boden und Altlasten) zuständig. Näheres über die Zulassungsverfahren erfahren Sie hier für Sachverständige nach Bodenschutzgesetz Untersuchungsstellen nach Bodenschutzgesetz
Schwermetallbelastungskataster
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Landesweites Messnetz zur einmaligen Erfassung des Schadstoffinventars in Bezug auf Schwermetalle
Siedlungsabfälle
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Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind. Zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Das sind im Saarland die Gemeinden und der Entsorgungsverband Saar (EVS).
Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten)
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Die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten) regelt: die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und nach dem Saarländischen Bodenschutzgesetz wahrnehmen, Art und Umfang der von Sachverständigen und Untersuchungsstellen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhaltenden Pflichten, das Zulassungsverfahren und die Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Voraussetzungen für den Widerruf und für das Erlöschen der Zulassung, die Bestätigung der Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen anderer Länder der Bundesrepublik nach § 18 des Bundes- Bodenschutzgesetzes.
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