Verweise
Datenbezüge (9)
Asbest ist bereits seit 1993 in Deutschland aus gutem Grund verboten: Die Asbestfaser steht als Auslöser von beruflich verursachten Krebserkrankungen unter allen chemischen Stoffen an erster Stelle. Wenn heute Gebäude aus jener Zeit modernisiert, umgebaut oder abgerissen werden, tritt mit großer Wahrscheinlichkeit auch asbesthaltiges Material zu Tage. Für den Laien ist der Stoff in seinen etwa 4000 unterschiedlichen Anwendungen dabei in der Regel nicht eindeutig auszumachen. Diese Broschüre richtet sich speziell an private Haushalte. Sie soll für die Gefahren durch unsachgemäßen Umgang mit Asbest sensibilisieren und bietet zugleich wichtige Hinweise für eine sichere Entsorgung. Außerdem finden Sie eine Übersicht der zuständigen Stellen und Ansprechpartner im Land.
Hier finden Sie den Wortlaut der Neufassung des Bußgeldkataloges zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes vom 10. April 2002 (Gemeinsames Ministerialblatt des Saarlandes S. 211). Der Bußgeldkatalog trat am 22. August 2002 in Kraft.
In den teilnehmenden Einrichtungen erhalten die Kinder dreimal pro Woche eine kostenlose Obst- und Gemüseportion. Das Saarland ist eines der wenigen Bundesländer, das seit dem Start des Programms im Jahr 2009 dabei ist.
Broschüre über Pflanzen, die für Nutztiere gefährlich sein können.
Nach Art. 50 Abs. 2a in die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet für ihr gesamtes geografisches Gebiet für die nach Art. 50 Abs. 2 VVA durchzuführenden Kontrollen einen oder mehrere Kontrollpläne zu erstellen. In Deutschland erfolgt die Erstellung der Kontrollpläne entsprechend der Zuständigkeit für den Vollzug des Abfallrechts auf der Ebene der Bundesländer und in Abstimmung mit den involvierten Behörden, wie z.B. den Zollbehörden und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Merkblatt über die Nutzung von Jauche-, Gülle-, Silage- und Sickersäfte-Anlagen
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit dieser Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt die saarländische Landesregierung, wie sie unser Land fit für die Zukunft machen möchte. Dazu gehört es, dass wir sowohl unsere natürlichen Lebensgrundlagen ausreichend schützen als auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Wirtschaft und Industrie eine solide Grundlage für Innovation und Erfolg haben. Bei alledem steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen im Vordergrund...
Die Landwirtschaft nimmt aufgrund ihrer Arbeit in Natur und Landschaft Einfluss auf
Grund- und Oberflächengewässer. Zur Erhaltung und Verbesserung der
Gewässerqualität sind erhebliche Investitionen notwendig, die zunächst die
Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe beeinträchtigen. Um einen
guten Zustand der Gewässer sicherzustellen, will das .Land die Landwirte
unterstützen, freiwillig in Maßnahmen zu investieren, um eventuelle Emissionen in
Gewässer zu minimieren.
Merkblatt über die Zwischenlagerung von Stallmist in der freien Feldflur
Untergeordnete Objekte (14)
Institution
Abteilung A Allgemeine Verwaltung
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Abteilung D Naturschutz, Forsten
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Abteilung E Technischer Umweltschutz
Institution
Abteilung F Mobilität
Institution
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Institution
Landesamt für Verbraucherschutz
Institution
Landesbetrieb für Straßenbau
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Ministerbüro
Institution
SaarForst Landesbetrieb