Verweise
Datenbezüge (3)
Diese Broschüre dient der allgemeinen Information über die einzuhaltenden anderweitigen
Verpflichtungen und ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für
jeden Betrieb verbindlichen Rechtsvorschriften.
Insbesondere Direktzahlungsempfänger und Empfänger von Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen
oder Rodungsprämien im Weinbereich sind verpflichtet, sich über gegebenenfalls
eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und damit verbundenen Änderungen
der anderweitigen Verpflichtungen zu informieren. Entsprechende Informationen werden
über die Rheinische Bauernzeitung und die Homepage des Ministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt.
Auch für Begünstigte bestimmter, in der Regel flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen
Raums sowie von Tierschutzmaßnahmen gelten die Cross-Compliance-Verpflichtungen einschließlich
der Pflicht, sich über ggf. eintretende Änderungen zu informieren. Besondere
Hinweise für diese Begünstigten sind in Kapitel V dieser Broschüre enthalten.
Folgende Maßnahmen werden im Saarland angeboten:
• Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit max. 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche
• Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren
• Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland
• Anwendung von Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau
• Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren
• Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten im Ackerbau oder Begrünung von Dauerkulturen
• Förderung mehrjähriger Stilllegung
• Förderung von artenreichem Grünland
• Streuobstförderung
• Sommerweideprämie
Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2019
Bürger können dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) anonym schriftlich oder mündlich Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft geben.
Das LAV hat bereits in der Vergangenheit regelmäßig Beschwerden und Hinweise von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern erhalten, in denen auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft (verdorbene Lebensmittel) hingewiesen wurde. Um diese Hinweise noch gezielter und schneller bearbeiten zu können, hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eine Internetseite und eine Hotline eingerichtet.