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Landesamt für Verbraucherschutz

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    Datenbezüge

Kontakt

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Landesamt für Verbraucherschutz

Konrad-Zuse-Str. 11
D-66115 Saarbrücken
Deutschland

poststelle@lav.saarland.de
+49 (0)681 / 9978 - 0
+49 (0)681 / 9978 - 4499
www.lgv.saarland.de

Beschreibung

Das LAV achtet als Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörde darauf, dass in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben die notwendigen Hygienebedingungen eingehalten werden. Dies geschieht in Form von regelmäßigen Betriebsbesichtigungen und Probenentnahmen. Die Überprüfungen erfolgen gezielt in allen Betrieben, die Lebensmittel in den Verkehr bringen. Sie erstrecken sich von Bäckereien und Metzgereien bis zu großen lebensmittelherstellenden Konzernen, auf den Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomiebetriebe, Imbissstände, Wochenmärkte und Straßenfeste. Der Vorbeugung dient auch die tierärztliche Untersuchung von allen Schlachttieren vor und nach der Schlachtung. Damit wird eine einwandfreie Fleischhygiene der Fleischprodukte aus unserer Region sichergestellt. Regelmäßige Blut- und Milchuntersuchungen in allen Rinder- und Schweinebetrieben sorgen dafür, dass Tierseuchen schnell erkannt und frühzeitig bekämpft werden können. Die sogenannten „Rückstandsuntersuchungen“ dienen ebenfalls dem Verbraucherschutz. Durch sie verhindern die Amtstierärzte den Missbrauch von Arzneimitteln in der Nutztierhaltung. Auch der Stellenwert des Tierschutzes hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das LAV überwacht landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachtbetriebe und Tiertransporte ebenso wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe.

Verweise

Datenbezüge (3)

Cross-Compliance 2013
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Diese Broschüre dient der allgemeinen Information über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen und ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für jeden Betrieb verbindlichen Rechtsvorschriften. Insbesondere Direktzahlungsempfänger und Empfänger von Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen oder Rodungsprämien im Weinbereich sind verpflichtet, sich über gegebenenfalls eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und damit verbundenen Änderungen der anderweitigen Verpflichtungen zu informieren. Entsprechende Informationen werden über die Rheinische Bauernzeitung und die Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt. Auch für Begünstigte bestimmter, in der Regel flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen Raums sowie von Tierschutzmaßnahmen gelten die Cross-Compliance-Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich über ggf. eintretende Änderungen zu informieren. Besondere Hinweise für diese Begünstigten sind in Kapitel V dieser Broschüre enthalten. Folgende Maßnahmen werden im Saarland angeboten: • Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit max. 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche • Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren • Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland • Anwendung von Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau • Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren • Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten im Ackerbau oder Begrünung von Dauerkulturen • Förderung mehrjähriger Stilllegung • Förderung von artenreichem Grünland • Streuobstförderung • Sommerweideprämie
Cross-Compliance 2019
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Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2019
Verbraucherbeschwerden
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Bürger können dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) anonym schriftlich oder mündlich Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft geben. Das LAV hat bereits in der Vergangenheit regelmäßig Beschwerden und Hinweise von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern erhalten, in denen auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft (verdorbene Lebensmittel) hingewiesen wurde. Um diese Hinweise noch gezielter und schneller bearbeiten zu können, hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eine Internetseite und eine Hotline eingerichtet.
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