Verweise
Datenbezüge (49)
Das Aufstellen und die Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans wird nach Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft der Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) bis spätestens zum 22.12.2009 gefordert.
Die Ziele werden in Bewirtschaftungsplänen konkretisiert und sollen durch Maßnahmenprogramme erreicht werden. Der erste Bewirtschaftungsplan deckte den Zeitraum 2009-2015 ab. Die vorliegende Aktualisierung schließt daran an und endet 2021. Da es nicht möglich ist, alle festgelegten Ziele in einem Bewirtschaftungszyklus zu erreichen, können die Fristen unter bestimmten Voraussetzungen und mit entsprechender Begründung bis 2027 verlängert werden.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist technische Fachbehörde in allen Abwasserfragen. Als kommunales Abwasser wird das aus Haushaltungen oder ähnlichen Einrichtungen und damit zusammen in der Kanalisation abfließende Niederschlagswasser oder sonstiges Abwasser aus Gewerbe- oder Industrieanlagen bezeichnet.
Zielsetzung der Ableitung und Behandlung dieser Abwässer ist es, Boden und Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen und deren Nutzung und die dortigen Lebensgemeinschaften möglichst nicht zu beeinträchtigen. Die zur Ableitung und Behandlung dieser Abwässer erforderlichen Anlagen bedürfen einer Genehmigung bzw. Erlaubnis, in deren Verfahren das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als technische Fachbehörde eingebunden ist.
Es werden Antragsunterlagen und weitere Informationen zum Thema angeboten.
Nach §42 SWG stellt das Ministerium für Umwelt für das Saarland einen Plan zur Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungsplan) nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Die wesentlichen Inhalte dieses Planes sind:
- die Gewässer oder Gewässerabschnitte, in die Abwasser eingeleitet werden soll.
- Standorte für bedeutsame Anlagen zur Behandlung von Abwasser
- der dazugehörige Einzugsbereich
- die Grundzüge für die Abwasserbehandlung
die Träger der Maßnahme
Der Abwasserbeseitigungsplan ist somit ein Instrument der Umweltvorsorge und auch Teil der staatlichen Investitionsplanungen. Er besteht aus einem Textteil und tabellarischen Übersichten mit Karte.
Abwasserreinigungsanlagen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
- Kommunale Abwasserreinigungsanlagen
- Industrielle Abwasserreinigungsanlagen
Im Jahr 2000 hat das Umweltministerium die Mittel für die Aktion Wasserzeichen von fünf auf zehn Millionen Euro pro Jahr verdoppelt. Damit werden - über den Umweg von Förderprogrammen, die die Gemeinden mit Fördergeldern der Aktion auflegen können - gezielt Entsiegelungsmaßnahmen, aber auch Dachbegrünung und der Bau von Zisternen, gefördert. Über die Hälfte der 52 Städte und Gemeinden des Saarlandes hat lokale Förderprogramme aufgelegt. Bislang hat das Land mit 48,5 Millionen Euro in 48 Kommunen die Entflechtung von Regenwasser gefördert (Gesamtvolumen 135 Millionen Euro). Die Förderung durch Einnahmen aus der Abwasserabgabe wird fortgesetzt.
Als Reaktion auf die katasrophalen Hochwasserereignisse der 1990er Jahre haben die Umweltminister der Anrainerstaaten von Rhein und Maas (Frankreich, Luxemburg, Belgien und Deutschland) bei ihrem Treffen am 4. Februar 1995 in Arles mit der "Erklärung von Arles" ein Handlungskonzept beschlossen. Die internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar wurden beauftragt, für das Mosel-Saar-Einzugsgebiet eine Aktionsplan Hochwasser aufzustellen und dessen schrittweise Umsetzung bis zum Jahr 2020 zu begleiten.
Alle Niederschlagsmessstationen, für die online Daten zur Verfügung stehen, sind hier zu finden.
Hier finden Sie alle Pegel an der Saar und ihren Nebengewässern, für die online Daten zur Verfügung stehen.
Eine Anzeige ist erforderlich, damit das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) überprüfen kann, inwieweit die vorgesehene Maßnahme Grundwasser nachteilig verändern kann bzw. ob die Wasserrechte Dritter beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen ist ein Erlaubnisverfahren erforderlich.
Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen (nicht zum Schutz privater Wasserförderanlagen). Während die fachlichen Arbeiten im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) getätigt werden, werden die Verordungen zu Wasserschutzgebieten vom Ministrium für Umwelt erlassen.
Im Saarland werden zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der ökologischen Strukturen der Gewässer und ihrer Überflutungsflächen, zur Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe, zum Erhalt bzw. zur Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen oder zur Regelung des Hochwasserabflusses Überschwemmungsgebiete festgesetzt. So ist in Überschwemmungsgebieten generell die Umwandlung von Grün- in Ackerland sowie die Ausweisung neuer Bauflächen in Bauleitplänen verboten. Bisher sind 17 Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Weitere Verfahren sind geplant.
Mit dem Messprogramm sollen an vier repräsentativ ausgewählten Standorten abgesicherte Bemessungsgrundlagen gewonnen werden. An den ausgewählten Stationen werden in Abhängigkeit der nutzbaren Daten für eine Zeit von etwa 3-4 Jahren der Abfluss aus Außengebieten in kommunale Kanalnetze sowie alle Regenereignisse erfasst. An die Messphase schließt sich eine Auswertungsphase an, so dass etwa im Jahre 2007 mit Ergebnissen zu rechnen ist.
Zur Zeit wird mit 123 Messstellen das Grundwasser im Umfeld von Deponien überwacht (Emittentenmessstellen). Die Messungen erfolgen in unterschiedlicher Häufigkeit und mit unterschiedlichen Parameterlisten.
Auf der Basis des ökologischen Wasserversorgungskonzeptes Saar werden die Wasserentnahmerechte beurteilt und vergeben.
Mit der Einführung gesplitteter Abwassergebühren (Gebühren pro Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser aus dem Haushalt plus Gebühren pro Quadratmeter versiegelter Fläche mit Regenwasserableitung in den Kanal) stärken Gemeinden das Kostenbewusstsein insbesondere in privaten Haushalten, die folglich eher daran interessiert sind, gebührenrelevante Versiegelungen zu vermeiden. Bisher haben 40 von 52 Gemeinden die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Auch der Verbandsbeitrag des Entsorgungsverbandes Saar , der über die kommunalen Abwassergebühren von den Haushalten erhoben wird, soll gesplittet werden. Belastung in den Kanalnetzen. Entscheidender Grund hierfür ist der hohe Anteil versiegelter Flächen. Mögliche Folgen: Schädigung sowohl des Profils als auch der Gewässergüte von Bächen und Flüssen.
Maßgebende Gründe zur Einführung gesplitteter Gebühren (Gebühren pro Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser aus dem Haushalt plus Gebühren pro Quadratmeter versiegelter Fläche mit Regenwasserableitung in den Kanal) sind:
- Gebührengerechtigkeit (wer viel versiegelt hat und damit viel Regenwasser ins Kanalnetz ableitet soll auch dafür entsprechend mehr bezahlen)
Anreiz zum ökologisch sinnvollen Umgang mit dem Regenwasser, der auch gesetzlich gefordert ist (§49a Saarländisches Wassergesetz)
- Vermeidung der negativen Folgen der Flächenversiegelung (Lokale Hochwasserverschärfungen, Veränderungen des Mikroklimas, weniger Grundwasserneubildung und - nicht zuletzt - höhere Gebühren für diesen Entwässerungsluxus).
Bisher haben 40 von 52 Gemeinden die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Auch der Verbandsbeitrag des Entsorgungsverbandes Saar, der über die kommunalen Abwassergebühren von den Haushalten erhoben wird, soll gesplittet werden (Gesetzesänderung in Vorbereitung).
Der Gewässergütebericht gibt Auskunft über die Qualität der Gewässer erster und zweiter Ordnung des Saarlandes. Wichtige Kenngrößen organischer Belastung im Gewässer sind minimale Sauerstoffkonzentration, biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB), gelöster organischer Kohlenstoff (DOC), gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) und Ammonium. Der Bericht beruht auf Untersuchungen an insgesamt 374 biologischen Messstellen, darunter 240 Messstellen mit ergänzenden chemischen Messungen.
Über eine Tabelle erhalten Sie Informationen über die zur Zeit 40 beobachteten Pegel im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA).
Im Teil Niederschlag sind die Tagessummen des Jahres 2004 von insgesamt 45 Stationen des landeseigenen Messnetzes als sogenannte Jahreslisten dargestellt.
Nach den verheerenden Hochwässern von 1993 und 1995 haben sich Deutschland, Frankreich und Luxemburg in der IKSMS zusammengeschlossen, um einen Aktionsplan zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiete von Mosel und Saar auszuarbeiten. Im Saarland wurde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem Land sowie den deutschen und französischen Blies-Anliegerkommunen durch ein im Jahr 2004 geschlossenens Kooperationsabkommen gestärkt. Erster Arbeitsschritt ist ein grenzüberschreitender Aktionsplan Hochwasser.
Die in den Grundsätzen festgelegten Kriterien und Entwicklungsziele dienen als fachliche Leitlinien für
Fördermaßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, an denen sich das Land beteiligt, Maßnahmen der naturnahen Gewässerunterhaltung sowie alle aus wasserwirtschaftlicher, ökologischer oder aus anderen Erfordernissen notwendigen Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung.
In der Grundwasserdatenbank werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) alle chemisch-physikalischen Messwerte über den Zustand des Grundwassers gespeichert und ausgewertet.
Das Grundwassergütemessnetz dient zur langfristigen Überwachung des chemisch-physikalischen Zustandes des Grundwassers.
Es besteht aus 117 Messstellen (davon 80 Rohwassermessstellen und 37 Landesmessstellen). Die Messstellen verteilen sich auf 77 Förderbrunnen, 6 Quellen und 31 nicht geförderte Brunnen bzw. Pegel. Die Beprobung der Rohwassermessstellen erfolgt einmal pro Jahr, die Untersuchung der Landesmessstellen zweimal jährlich.
Die Lage der Messstellen können Sie der verlinkten Karte entnehmen.
Wasserrechtlich bedeutsam sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, eine nachteilige physikalische, chemische oder biologische Veränderung des Grundwassers zu bewirken.
So bedürfen z. B. die folgenden Vorhaben einer wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis oder Anzeige:
Niederbringung von Bohrungen und probeweises Zutagefördern von Grundwasser
Dauernde Zutageförderung und Ableitung von Grund- bzw. Quellwasser . Das dauernde Zutagefördern ist erlaubnisfrei für Haushalte, landwirtschaftliche Hofbetriebe, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z. B. zu Bewässerungszwecken, Kühlwasser usw.). Das Schöpfen von Oberflächenwasser mit Handgefäßen ist erlaubnisfrei.
Herstellung eines Gewässers in Folge von Freilegung des Grundwassers (z. B. Auskiesung, Teiche im Grundwasser usw.). Das Vorhaben ist plangenehmigungs- bzw. (bei größeren Eingriffen) planfeststellungspflichtig. Die vorzulegenden Antragsunterlagen sind im Einzelfall mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) abzustimmen.
Nutzung Erdwärme durch vertikale und horizontale Erdsonden (Antragsunterlagen für Erdsonden)
Bau und wesentliche Änderung von Wasserversorgungsanlagen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sollten mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) vor Antragstellung abgesprochen werden.
Zur quantitativen Überwachung des Grundwassers im Saarland unterhält das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein Grundwasserstands-Messnetz mit insgesamt 89 Messstellen.
Zum Schutz einer im Saarland oder in Rheinland-Pfalz staatlich anerkannten Heilquelle können Quellenschutzgebiete festgesetzt werden. Für die Anerkennung und den Widerruf ist das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales zustänsig, Es trifft seine Entscheidung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und dem Ministerium für Umwelt.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) richtet bei Hochwasser das Hochwassermeldezentrum Saarland ein. Nach Eröffnung des Hochwassermeldedienstes wird hier mindestens einmal am Tag ein Lagebericht zur Hochwassersituation im Saarland veröffentlicht.
Hochwasser ist als Teil des natürlichen Wasserkreislaufs ein Naturereignis. Ob dieses zur Katastrophe wird, hängt einzig und allein von der menschlichen Nutzung der betroffenen Flächen ab. Die hier vorgestellten Informationen sollen den Betroffenen helfen, ihre Gefährdung zu erkennen und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die wichtigsten Werkzeuge dafür sind Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten.
Hochwassergefahrenkarten stellen dabei für ein bestimmtes Ereignis die überfluteten Flächen und deren Wassertiefe dar. Hochwasserrisikokarten bilden die vorherrschende Nutzung der gefährdeten Flächen ab und liefern zusätzliche Informationen wie die Zahl der betroffenen Einwohner oder die Lage von Schutzgebieten und relevanten Industriebetrieben. Beide bauen auf hydraulischen Berechnungen des Hochwasserabflusses im Gewässer und seinem Vorland auf. Für die Berechnung des Wasserstands stehen je nach Komplexität der Strömungsverhältnisse ein- und zweidimensionale Modelle zur Verfügung. Die Genauigkeit wird daher durch die verfügbaren Datengrundlagen und die Modelltechnik eingeschränkt.
Konkrete, in den letzten Jahren im Saarland durchgeführte Hochwasserschutzmaßnahmen sind z.B. das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Ottweiler (Rückhaltevolumen 800.000 Kubikmeter) und das HRB am Frohnbach in Wolfersweiler (23000 Kubikmeter Speichervolumen).
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) betreibt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben u. a. zur Beobachtung der Wasserstände ein Pegelmessnetz, in das neben den eigenen Pegeln auch Pegel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Saarland an Saar und Mosel, der deutsch/französische Pegel Wittringen an der Saar in Frankreich sowie zwei Pegel (Contwig und Althornbach) der rheinland-pfälzischen Wasserwirtschaftsverwaltung integriert sind. Zur Beobachtung der Niederschlagshöhen im Saarland wird ein landeseigenes Messnetz betrieben.
Nach den verheerenden Hochwässern von 1993 und 1995 haben sich Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande zusammengeschlossen, um einen Maßnahmenplan zum Hochwasserschutz in den Einzugsgebieten von Rhein und Maas auszuarbeiten (IRMA-Programm).
Die Projekte von IRMA sind Mosaiksteine einer neuen transnationalen Stategie. Die EU hat dafür 141 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die Auwald-Pflanzungen an der Blies sind eines von insgesamt 153 Projekten. Von der Universität des Saarlandes wurde untersucht, inwieweit sich unterschiedliche Formen der Landbewirtschaftung auf das Wasserrückhaltevermögen im Hochwasserentstehungsgebiet auswirken. Im Saarland, das bei IRMA aktiv mitarbeitet, wurden 3,58 Millionen Euro investiert.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen Einblick in die verschiedenen Aktionsbereiche des Hochwasserschutzes im Saarland und innerhalb des Gewässersystems Rhein-Mosel-Saar geben.
An der Prims wird der interdisziplinäre Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie beispielhaft umgesetzt. Verwaltung, Wissenschaft und ein engagierter Umweltverband arbeiten eng zusammen.
Am 12. September 2014 fand im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein Workshop mit dem Thema “Gewässerschutz im Theel/Ill Gebiet“ statt.
Alle Akteure, die in diesem Gebiet arbeiten, haben die Möglichkeit genutzt, die derzeitigen Ergebnisse ihrer Arbeit zu präsentieren und diese zur Diskussion gestellt. Die Arbeiten zusammen haben das Ziel darauf hin zu wirken, den guten Zustand gemäß WRRL im Einzugsgebiet von Theel und Ill zu erreichen.
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat in Kooperation mit dem Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landesentwicklung (LVGL) sowie der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik einen mobilen Schutzgebiete-Assistenten entwickelt. Mit Hilfe der App können sich Bauherren, Architekten oder Handwerker schnell und sicher darüber informieren, ob ein geplantes Bauvorhaben in einem Schutzgebiet liegt.
„Ziel der App ist es, ein anwenderfreundliches Angebot für Bürger, Planer und Interessierte bereitzustellen. Ob hochwasserrelevante Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete oder naturschutzfachlich relevante Schutzgebiete – mit „NaSaarWas“ wird das Handy zum Schutzgebiets-Assistent und zeigt in Sekundenschnelle an, wo Schutzgebiete im Saarland liegen und ob an einem bestimmten Standort zum Beispiel mit einem Risiko durch Flusshochwasser zu rechnen ist“, erklärt Umweltminister Reinhold Jost.
Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden.
Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden...
Zur Beobachtung der Niederschlagshöhen im Saarland wird ein landeseigenes Messnetz betrieben. In der Karte sind die 46 Stationen dieses Messnetzes dargestellt. Über den Klick auf die Stationsnamen gelangen Sie zu einer Jahresauswahlliste, worüber Sie die einzelnen Jahreslisten mit Tages-, Monats- und Jahressummen erhalten.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat im Jahre 2016 die Firma Amec Foster Wheeler E & I GmbH (Amec Foster Wheeler) mit der Erstellung eines PCB-Verdachtsflächenkatasters für das Saarland beauftragt. Dabei gliedert sich das Verdachtsflächenkatasters in zwei Teile:
eine alle Umweltmedien betreffende Literaturrecherche mit Bericht
die Katastererstellung PCB im Saarland für das Medium Boden mit Dokumentation (Beschreibung Kartenteil, Rechercheergebnisse mit Quellen).
Das Ziel des Projektes war die Erfassung und Darstellung von PCB-Verdachtsflächen im Saarland.
Einzelheiten zum PCB-Verdachtsflächenkataster finden Sie auf der Homepage des [Verlinkung: Homepage des LUA oder besser Kapitel PCB-Kataster beim LUA] Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) [Verlinkung Ende; zukünftige Adresse nicht bekannt].
Jährliche Auswertung der Ergebnisse der Grundwasserüberwachung auf Pestizide und ihre Metaboliten
Gefördert werden Maßnahmen, die das Gewässer in einen naturnahen Zustand zurückversetzen und die Wiederansiedlung von naturraum- und standorttypischen Tier- und Pflanzengemeinschaften ermöglichen. So sollen möglichst lange, barrierefreie, reich strukturierte Fließwasserstrecken mit Gewässerrandstreifen hergestellt werden.
Hinweise für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Fassläger, Tankstellen, Heizöltanks o. ä.)
Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) genannt, ist eine Richtlinie für alle Gewässer: Oberflächengewässer, Grundwasser, Seen und Küstengewässer.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) trat am 22.12.2000 in Kraft. Die WRRL fasst bestehende Vorschriften zusammen und schafft einheitliche Standards in allen EU-Mitgliedstaaten.
Jährlicher Bericht über die Wasserbeschaffenheit von Mosel, Saar und Nebenflüssen.
Das Wasserbuch ist ein gesetzlich vorgeschriebenes behördliches Register, das vom MfU geführt wird und von jedermann eingesehen werden kann. Hier werden insbesondere eingetragen, sofern es sich nicht um Rechtsverhältnisse von untergeordneter Bedeutung handelt: Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse im Hinblick auf Grundwasserbenutzungen, Abwassereinleitungen usw.; Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) erfasst die jährlich zu Trink- und Brauchwasserzwecken entnommenen Wassermengen aus Grund- und Oberflächenwasser. Die Verteilung auf die Gemeinden des Saarlandes sowie der Verbrauch der Privathaushalte, landwirtschaftlichen Betriebe, Gewerbebetriebe und Industrie werden ausgewertet.
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt im Saarland ausschließlich aus dem Grundwasser. Sie ist hinsichtlich Menge und Qualität unproblematisch.
Die Versorgung erfolgt durch 49 Versorgungsunternehmen.
Vorsorgender Hochwasserschutz strebt die Sicherung von Retentionsräumen an. Im Rahmen eines regionalen Flussgebietsmanagements sind Freihaltung und Gestaltung der Auen wichtig. Der BUND Saar und die Universität des Saarlandes haben ein Auenschutzkonzept erarbeitet. Typisch für gewässernahe Standorte sind Feuchtwälder; sie sollen künftig wieder die Ufer, Auen und Quellgebiete dominieren. In den größeren noch verbliebenen Auen soll wieder Auwald entstehen. So erhöht sich das Rückhaltevolumen. Ein erster Auwald entstand im Rahmen des IRMA-Programmes (INTERREG-Rhein-Maas-Aktivitäten) an der Blies bei Blieskastel und Habkirchen. Seit 1999 sind 15 Hektar Auwald angelegt worden. Bis 2005 sollen weitere 15 Hektar dazukommen.
Die Trinkwasserversorgung wird im Saarland durch etwa 50 Wasserversorgungsunternehmen (WVU) sichergestellt. Wenn wichtige Wasserversorgungsanlagen durch die WVU neu gebaut oder wesentlich verändert werden, ist dafür eine Genehmigung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) erforderlich.
Bringen Sie sich über unsere Öffentlichkeitsbeteiligung aktiv im Gewässerschutz ein!
Wasser ist der Baustein unseres Lebens. 70% der Erdoberfläche sind davon bedeckt, doch nur 3% sind trinkbar. Das macht es so kostbar für die Tier und Pflanzenwelt und natürlich auch für uns.
Jeder von uns kann selbst einen großen Teil dazu beitragen, unsere Gewässer zu schützen. Und das ist sogar ganz einfach! Zum Beispiel, indem wir den Wasserhahn schließen, wenn er nicht gebraucht wird. Oder indem wir das Auto nur in der Waschanlage waschen und umweltfreundliche Produkte kaufen, um so unser Grundwasser vor Chemikalien zu schützen...