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Institution

Referat E/5 Gentechnik, Chemikalien, Strahlenschutz

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung E Technischer Umweltschutz Referat E/5 Gentechnik, Chemikalien, Strahlenschutz

Postfach 102461
D-66024 Saarbrücken
Keplerstr. 18
D-66117 Saarbrücken
Deutschland

poststelle@umwelt.saarland.de
+49 (0)681 / 501 - 00
+49 (0)681 / 501 - 4521
http://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm

Beschreibung

<ol><li>Kernenergie</li><li>Kernkraftwerk Cattenom</li><li>Betrieb der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle</li><li>Radioaktive Stoffe und Beschleuniger</li><li>Registrierung von Strahlenpässen</li><li>Röntgenanlagen und Störstrahler</li><li>Radioökologie</li><li>Fachliche Betreuung erneuerbarer Energien und rationelle Energienutzung</li><li>Fachliche Betreuung Zukunftsenergieprogramm</li><li>Klimaschutz, Klimaschutzbericht</li><li>Technischer Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik</li><li>Arbeitssicherheitsorganisation</li><li>Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung</li><li>Medizinprodukte</li></ol>

Verweise

Datenbezüge (25)

Abschlussbericht zum Stresstest für das Kernkraftwerk Cattenom 2012
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Dieser Bericht wurde erstellt von Herrn Dipl.-Ing. Dieter Majer unter der Mitwirkung des Ministeriums für Gesundheit Luxemburg, des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes und des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz.
Anzeigen, Anmeldungen und Genehmigungsverfahren
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Nach dem Gentechnikgesetz müssen gentechnische Anlagen abhängig von der Sicherheitsstufe der geplanten gentechnischen Arbeiten angemeldet werden, oder es muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Informationen zu den Antragsformalitäten im Saarland finden Sie unter dem Verweis.
Biozid-Produkte
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Biozidprodukte werden eingesetzt, um Schädigungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder verschiedenen Baumaterialien zu verhindern und die Hygiene in Gebäuden zu gewährleisten.
Bund-/Länder-AG veröffentlicht Liste mit Fortbildungsträgern für Sachkunde nach Chemikalien-Verbotsverordnung
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Mit der Neufassung der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass nicht nur die zuständigen Behörden, sondern auch behördlich anerkannte Einrichtungen sowohl die Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV selbst abnehmen als auch turnusmäßige Fortbildungsveranstaltungen durchführen können.
Chemikalien im Alltag
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Chemische Stoffe und Zubereitungen sind in nahezu jedem Haushalt zu finden. Einige Beispiele gefällig: Wasch- und Reinigungsmittel, Desinfektions- und Pflegemittel, Düngemittel, Holzschutzmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Fotochemikalien, Klebstoffe, Chemikalien in Baustoffen oder in Erzeugnissen für den Heimwerker und Hobbybereich. Produkte sollten bestimmungsgemäß entsprechend den Hinweisen auf der Verpackung verwendet werden. Bei besonders gefährlichen Stoffen ist zusätzlich bereits die Abgabe durch die Hersteller oder Händler gesetzlich geregelt. Dies soll die Anwender und Verbraucher über die Handhabung dieser Substanzen informieren und somit auf den Umgang mit ihnen vorbereiten. Außerdem soll ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Missbrauch unterbunden werden. Gesetze allein bieten noch keinen Schutz. Neben ihrer konsequenten Befolgung durch diejenigen die gefährliche Chemikalien herstellen oder vermarkten und der Überwachung durch die zuständigen Behörden stehen auch die Industrie, die Verbraucherverbände und die Behörden in der Pflicht, den Verbraucher über die Handhabung von gefährlichen Stoffen zu informieren. Aber auch jeder Einzelne kann durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit chemischen Stoffen zur Chemikaliensicherheit und damit zum Gesundheits- und Umweltschutz beitragen.
Chemikalien-Verbotsverordnung / Sachkundeprüfungen
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Die aufgrund des Chemikaliengesetzes erlassene Chemikalienverbotsverordnung regelt die Abgabe von gefährlichen Stoffen an sachkundige Personen.
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase)
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Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) weisen eine hohe Klimawirksamkeit auf, der Effekt ist 100- bis 24.000-mal höher als bei CO2. F-Gase sind daher Teil des Kyoto-Protokolls, dessen Vertragsstaaten sich verpflichtet haben, ihre Treibhausgasemissionen zu vermindern.
GLP - Gute Laborpraxis
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Zur Abschätzung der Gefährlichkeit neuer Chemikalien müssen Prüfungen durchgeführt und den Zulassungsbehörden vorgelegt werden. Die hat unter strengen Qualitätssicherungs-Anforderungen zu erfolgen. Die Prüfeinrichtungen, die solche Tests durchführen, müssen nach den internationalen Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) arbeiten. Die GLP-Grundsätze wurden von der OECD entwickelt und auf eine internationale Basis gestellt. So haben sie dann auch Eingang in europäische und nationale Regelwerke gefunden. Hier finden Sie Informationen zum Antragverfahren auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung im Saarland und Daten zu den saarländischen Prüfeinrichtungen mit einer GLP-Bescheinigung.
Gefahrstoffdatenbank
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Informationen zu Gefahrstoffen sind in der gemeinsamen Gefahrstoffdatenbank der Länder und der Berufsgenossenschaften zu finden.
Gentechnikfreie Anbauregion
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Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, Verbänden und Institutionen eine Strategie zu entwickeln, damit das Saarland auch in Zukunft eine gentechnikfreie Anbauregion bleibt. Initiativen, die den Bundesländern die Möglichkeit verschaffen, rechtsverbindlich gentechnikfreie Regionen einzurichten, zu unterstützen und gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern innerhalb der Großregion auch über eine gentechnikfreie Großregion zu diskutieren Im Folgenden wird beschrieben, welche Schritte zum Erreichen des Ziels vorgesehen sind, welche sich in der Umsetzung befinden und welche bereits umgesetzt wurden.
Gentechnikgesetz
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Das deutsche Gentechnikgesetz regelt den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen im geschlossenen System (gentechnischen Anlagen), die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen. Ergänzt wird es durch mehrere Rechtsverordnungen. Auf europäischer Ebene sind als wichtigste Regelungen die sogenannte Systemrichtlinie und die sogenannte Freisetzungsrichtlinie zu nennen.
Gentechnische Anlagen im Saarland
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Datenbank aller gentechnischen Anlagen im Saarland; Sie enthält Angaben zu Betreibern, Projektleitern, Beauftragten für die biologische Sicherheit und Gebäudeinformationen.
Gentechnische Anlagen und Arbeiten
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Den rechtlichen Anforderungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen liegt ein Stufenkonzept zugrunde. Die Entwicklung und Erforschung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) erfolgt ebenso wie deren Einsatz in der Biotechnologie im sogenannten geschlossenen System, d. h. innerhalb von gentechnischen Anlagen. Nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) müssen gentechnische Anlagen abhängig von der Sicherheitsstufe der geplanten gentechnischen Arbeiten angezeigt, angemeldet oder es muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Informationen und Formblätter zu den Anträgen finden Sie im Menüpunkt „Anzeige, Anmeldung und Genehmigungsantrag“. Welche und wie viele gentechnische Anlagen im Saarland betrieben werden, erfahren Sie bei Auswahl des Menüpunktes „Gentechnische Anlagen im Saarland“. Unter dem Menüpunkt „Neue Techniken in der Molekularbiologie“ finden Sie Informationen und Empfehlungen zu den sogenannten Neuen Techniken sowie zum Einsatz molekularbiologischer Methoden in der Do-It-Yourself-Biologie (DIY-Biology).
Häufige Fragen zu gentechnischen Anlagen und Arbeiten (FAQs)
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Die folgenden Antworten zu häufig gestellten Fragen können zu Ihrer Orientierung dienen, wenn Sie die Durchführung gentechnischer Arbeiten oder Änderungen bezüglich bereits laufender Arbeiten oder dem Betrieb bereits bestehender Anlagen beabsichtigen. Sollten Sie hier keine passende Antwort auf Ihre Fragen finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Jahresbericht Kernkraftwerk Cattenom
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Durch die Ministererlasse des saarländischen und rheinland-pfälzischen Umweltministeriums vom 14.10.1986 wurde für das Kernkraftwerk Cattenom der Teil II des Umgebungsmessprogramms, - Messungen nach Inbetriebnahme -, verbindlich eingeführt.
Neue Techniken
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In den letzten Jahren wurden im Bereich der Erforschung und Veränderung des Erbguts weitreichende Entwicklungen gemacht, die unter dem Begriff der „neuen Techniken“ zusammengefasst werden. Dazu gehören z. B. die CRISPR/Cas-Technik und die Oligonukleotidmutagenese (ODM bzw. OGM). Mithilfe der neuen Techniken ist es u. a. möglich, lediglich eine Base (einen Buchstaben der DNA-Sequenz) auszutauschen, kleinere oder größere Stücke künstlicher oder fremder DNA in das Erbgut einzubauen oder bestimmte Gene zu zerstören. Der Europäische Gerichtshof hat am 25.07.2018 folgendes Urteil gefällt: neue Züchtungstechniken wie Genome Editing und CRISPR sind als Gentechnik einzustufen. Nach jetzigem Erkenntnisstand und vorbehaltlich einer anderslautenden Äußerung der Europäischen Kommission oder der Gerichte sind die mit Verfahren der Mutagenese gewonnenen Organismen als genetisch veränderte Organismen auch im Sinne der Systemrichtlinie anzusehen. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz als die für das Gentechnikgesetz zuständige Behörde im Saarland empfiehlt Anwendern der neuen Techniken, vor deren Einsatz Kontakt mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz aufzunehmen.
Ozonschicht zerstörende Substanzen
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Stratosphärisches Ozon (Ozonschicht) ist ein lebenswichtiger Bestandteil der Atmosphäre, wobei es nicht mehr als einen fein verteilten zarten Schleier darstellt, der zusammengepresst auf Normaldruck lediglich eine Dicke von etwa 3 mm hätte. Es reicht aber aus, um die kurzwellige ultraviolette (UV) Strahlung der Sonne zu absorbieren und so wie ein Sonnenschutz alles Leben auf der Erde vor den zellschädigenden Wirkungen zu schützen. Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebige chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und Halon geschädigt werden. Ausgehend von Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halonen, die als Treibgase, Kühl- und Schäummittel beziehungsweise als Feuerlöschmittel in der Vergangenheit eingesetzt wurden, entstehenden Chlor-Radikale, die nach komplizierten Zwischenschritten vor allem im Bereich der sehr kalten polaren Stratosphäre in der Lage sind, viele Ozonmoleküle zu spalten. In den Bereichen der Pole ist die Ozonschicht teilweise so gering, dass man vor allem während der Wintermonate von einem "Ozonloch" spricht. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt. In Europa und in Deutschland sind die Herstellung und die Vermarktung von FCKW und Halonen sowie von Produkten, die diese enthalten (Spraydosen, Kühlgeräte, Feuerlöscher) weitestgehend verboten. Auch die Ersatzstoffe (H-FCKW), die ebenfalls ein Ozonschädigungspotential besitzen, wenn auch in geringerem Umfang, werden nach und nach beschränkt.
POP (Persistente organische Schadstoffe)
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Daten zu POP-Vorkommen im Saarland.
REACH und CLP
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REACH-Verordnung Die europäische Verordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie regelt die Anmeldung (Registrierung), Bewertung (Evaluierung) und Zulassung (Autorisierung) von Chemikalien in der EU. Seit diesem Datum dürfen nur noch Stoffe auf den Markt gelangen, zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt. REACH gilt auch für sich bereits auf dem Markt befindliche sogenannte Altstoffe. CLP-Verordnung Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) geregelt. Sie integriert das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, in das europäische Regelwerk. Die Kennzeichnung von chemischen Stoffen bzw. von Produkten, die diese Stoffe enthalten, umfasst Standardmitteilungen und Piktogramme auf Kennzeichnungsetiketten, sowie Sicherheitsdatenblättern, die mit den Stoffen bzw. Produkten mitgeliefert werden müssen.
Rechtliche Grundlagen
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Hier finden Sie eine Übersicht zu einigen ausgewählten nationalen und internationalen Regelungen. Der Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG), der darauf beruhenden Rechtsvorschriften des Bundes und von Verordnungen der Europäischen Union, die das Chemikalienrecht betreffen, liegt im Aufgabenbereich der Länder. Durch die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts (Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung), werden die Zuständigkeiten der Behörden im Saarland im Bereich des Chemikaliengesetzes geregelt.
Rechtliche Grundlagen (Strahlung)
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Hier finden Sie einen Link zum Gesetzen und Verordnungen.
Saatgutmonitoring (Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen)
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Die Überwachung von Produkten, die in Verkehr gebracht worden sind, liegt in der Aufgabe der Bundesländer. Seit 2002 analysiert das Saarland systematisch Saatgut auf GVO-Anteile. Ein gesetzlicher Schwellenwert für Saatgut ist bisher nicht vorgeschrieben (Nulltoleranz), das bedeutet in konventionellem Saatgut dürfen derzeit keine Anteile nicht genehmigter gentechnisch veränderter Pflanzensamen vorkommen.
Standortregister für anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
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Das Standortregister über die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthält Informationen zu den in Deutschland vorkommenden Freisetzungs- und Anbauflächen von gentechnisch veränderten Pflanzen. Jeder, der GVOs freisetzt oder anbaut, ist verpflichtet, dies dem Standortregister mitzuteilen. Weiter Informationen finden sich auf der Internetseite des BVLVerweise.
Strahlenschutz - Radon
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RADON - ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas. Es ist geruchslos, geschmacklos und farblos. Hier finden Sie Informationen zu den Auswirkungen auf den Menschen, Messergebnisse aus dem Saarland, den Möglichkeiten der Radonreduzierung in Gebäuden sowie Messungen der Radonkonzentration.
VOC -Leichtflüchtiger Kohlenwasserstoff
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Die englische Abkürzung VOC (Volatile Organic Compounds) bezeichnet die Gruppe der flüchtigen organischen Verbindungen. VOC umschreibt gas- und dampfförmige Stoffe organischen Ursprungs in der Luft. Dazu gehören zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde und organische Säuren. Viele Lösemittel, Flüssigbrennstoffe und synthetisch hergestellte Stoffe können als VOC auftreten, aber auch zahlreiche organische Verbindungen, die in biologischen Prozessen gebildet werden. Viele hundert verschiedene Einzelverbindungen können in der Luft gemeinsam auftreten.
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