Geodatensatz
Als Flurstück bezeichnet man einen räumlich (geometrisch) begrenzten, in der Regel mit Grenzzeichen örtlich vermarkten, Teil der Erdoberfläche, der amtlich vermessen ist.
Es ist im Liegenschaftskataster mit seinen Ordnungsmerkmalen (Gemeinde, Gemarkung, ggf. Flur, Flurstücksnummer), Grenzen, Abmarkungen, Lagebezeichnungen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dargestellt und beschrieben.
Das Flurstück ist Buchungseinheit des Amtlichen Liegenschaftskatastersinformationssystems ALKIS und dient dem Nachweis des Eigentums im Grundbuch.
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Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen: Die Datennutzung ist ggf. nur mit Erlaubnis möglich. Siehe auch §§ 11-13 SächsVermKatG und § 3, 4 und 6 SächsVermKatGDVO. Die Kosten für die Datenbereitstellung und die Nutzung der Daten richten sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung
(SächsVermKoVO).
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