Verweise
Datenbezüge (3)
Die Managementplanung im NP umfasst die Einzelpläne für die FFH-Gebiete und das Vogelschutzgebiet Stechlin. Für das mit einer Fläche von 3.465 ha nur anteilig betroffenen Vogelschutzgebiet Obere Havelniederung erfolgt keine eigenständige umfassende Planung. Die Erhaltungsziele für diesen Teil des Vogelschutzgebietes werden dargelegt, im Rahmen der weiteren Planungen beachtet und ggf. auch mit Maßnahmenvorschlägen unterlegt.
Der Managementplan in FFH-Gebieten basiert auf der Erfassung (Ersterfassung oder Aktualisierung) von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II) und deren Bewertung und dient der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung zu einem günstigen Erhaltungszustand. Des Weiteren dient er zur Ersterfassung der Arten der Anhangs IV FFH-RL. Da die Lebensraumtypen (LRT) und Arten im funktionalen Zusammenhang mit benachbarten Biotopen und weiteren Arten stehen, erfolgt die naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und Planung für das gesamte FFH-Gebiet.
Die Ergebnisse der Natura-2000-Managementpläne fließen in die Pflege- und Entwicklungsplanung (PEP) ein. Die Erarbeitung der MP und des PEP erfolgen parallel.
Das FFH-Gebiet Stechlin und das Vogelschutzgebiet Stechlin sind weitestgehend deckungsgleich. Für diese Gebiete wird ein kombinierter Managementplan Natura2000 erstellt.
Für den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land wurde gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufgestellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Stechlin-Ruppiner Land einschließlich aller Biotope, die von der GSGGrenze geschnitten werden.
Der PEP gliederte sich in Vorstudie und Hauptstudie. Die Vorstudie liegt seit März 2008 vor. Sie beinhaltet Gebietschrakteristik, Leitbilder, Beeinträchtigungen sowie Gefährdungen und Ziele. Weiterhin beschreibt sie den Bearbeitungsbedarf für die Hauptstudie.
Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende
Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Die nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu erstellenden Managementpläne werden gesondert ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP eingearbeitet.
Im Norden des Landes Brandenburg befindet sich einer der letzten großen nährstoffarmen Klarwasserseen Norddeutschlands: der Stechlinsee. Inmitten uralter Laubwälder hat er über Jahrhunderte seine Wasserqualität bewahrt. Zahlreiche naturnahe Gewässer, Moore und Moorwälder in der Umgebung verbinden sich mit dem Stechlinsee zu einer einmaligen Landschaft.
Seit den 1950er Jahren wurde jedoch in die Dynamik und bisher unveränderte Hydrologie des Gebietes eingegriffen. Durch Aktivitäten wie Nährstoffeintrag, Änderungen des Wasserhaushaltes, Fischzucht, frühere Forstwirtschaft, Wehre und andere Hindernisse in Bächen, welche die komplexen Beziehungen zwischen den kristallklaren Seen, die Sümpfe und Wälder störten, führten zu der Befürchtung, dass der See sein einzigartigen oligotrophen Charakter verlieren würde.
Dennoch sind der Stechlinsee und das umliegende Gebiet noch immer eine der wichtigsten oligotrophen Landschaften Mitteleuropas. Die breite Vielfalt der Feuchtgebiete, intakten Wäldern und Klarwasserseen stellen für viele Arten, die in der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, einschließlich der Schreiadler (Aquila pomarina), die Rohrdommel (Botaurus stellaris) und der Eremit (Osmoderma), aufgeführt sind, einen Lebensraum dar.
Mit dem EU-Life Projekt möchten die EU und das Land Brandenburg diese vom Wasser geprägte Naturlandschaft erhalten.