Die Fachkunde im Strahlenschutz wird gemäß § 47 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich
- geeignete Ausbildung,
- praktische Erfahrung und
- die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundekurs nach § 51 StrlSchV erworben.
Die Ausbildung ist durch Zeugnisse, die praktische Erfahrung durch Nachweise und die erfolgreiche Kursteilnahme durch eine Bescheinigung zu belegen.
Die erforderliche Fachkund muss mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden (§ 48 Abs. 1 StrlSchV).
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
---|
Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
8F590A35-E7E2-11D5-9350-0048543011FC |
---|
Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
---|
Anwendungs-einschränkungen |
keine Einschränkungen |
---|
Kontakt
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Dr. Wolfgang Ullrich
Wilhelm-Buck-Str. 2
|