Verweise
Datenbezüge (3)
Die Datensammlung enthält alle Schutzgebietskategorien des LSA. In einer Datenbank befinden sich verwaltungstechnische Angaben (Name, Größe,...) zu den einzelnen Schutzgebieten.
Ausgewiesene Vogelschutzgebiete (EU SPA) und gemeldete Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorschlagsgebiete
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert.
Sachsen-Anhalt gab dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 1992 neun EU SPA mit einer Gesamtfläche von 27.200 ha bekannt (vgl. Abb.).
Die erste Meldung von FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt wurde unabhängig von der bestehenden Rechtsunsicherheit bereits 1995 an das BMU übermittelt, von dort aber erst 1998 (unvollständig) als Teil der deutschen Meldung an die EU-Kommission weitergereicht (vgl. Abb.). Diese Gebietskulisse kritisierte die EU als nicht ausreichend.
Außerdem wurden mit fortschreitender Ermittlung der Grundlagendaten zur Verbreitung von Lebensräumen und Arten bis Ende 1998 Defizite dieser ersten Natura 2000-Gebietsmeldung sichtbar. Gleichzeitig mahnte die Kommission bei der Bundesregierung erneut die vollständige und abschließende Meldung aller geeigneten Gebiete an.
Die Erarbeitung einer korrigierten Vorschlagsliste für die Natura 2000-Gebiete erfolgte durch das LAU in enger Abstimmung mit dem MU von Anfang April bis Ende August 1999. Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts betrug nach dieser Vorschlagsliste rund 180.000 ha. Insgesamt handelte es sich um 168 FFH-Gebiete und 21 EU SPA (vgl. Abb.).
Im Zuge der öffentlichen Diskussion der Vorschlagsliste gingen etwa 1 800 Einwendungen ein; ca. 150 weitere Natura 2000-Gebiete wurden vorgeschlagen. Die Einwendungen und die Neuvorschläge wurden nach den Kriterien gemäß Anhang III der FFH-Richtlinie fachlich geprüft. Die überprüfte Liste enthielt nunmehr 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von 200.023 ha (vgl. Abb.). Sie wurde mit Kabinettsbeschluß vom 28./29. Februar 2000 bestätigt, am 30.06.2000 an das BMU übersandt und von dort am 20.10.2000 (unverändert) an die EU-Kommission weitergeleitet.
Somit hatten bis zum Jahr 2001 dann auch die bisher bezüglich der Meldung von FFH-Vorschlagsgebieten zögerlichen Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, zumindest grundsätzlich brauchbare nationale Gebietslisten an die Kommission weitergeleitet.
Damit konnte auch für die alpine, die atlantische und die kontinentale biogeographische Region die zweite Phase zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 beginnen. In dieser zweiten Phase prüft die Kommission, getrennt nach biogeographischen Regionen, die nationalen Gebietslisten und entscheidet, welche der vorgeschlagenen Flächen als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in das Netz Natura 2000 zu integrieren sind. Dabei gegebenenfalls festgestellte Defizite bei der Auswahl der Vorschlagsgebiete teilt die Kommission den betroffenen Mitgliedsstaaten mit der Auflage zur kurzfristigen Behebung der Mängel mit. Dies kann möglicherweise die Erweiterung oder die Nachmeldung von Gebieten erforderlich machen.
Auf diesen Bewertungstreffen der EU-Kommission wurde die bisher erstellte Gebietsliste für Deutschland als teilweise unzureichend eingeschätzt, weshalb in den Protokollen zu den jeweiligen biogeographischen Regionen Defizite zu den bisher gemeldeten Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten für die einzelnen Bundesländer oder für ganz Deutschland benannt wurden. Hervorzuheben ist, dass für Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ wenige Defizite bei den Meldungen landestypischer Naturraumausstattungen festgestellt wurden.
Für die atlantische Region stuften die Sprecherprotokolle der deutschen Delegation speziell für Sachsen-Anhalt nur für drei Arten die Meldung als unzureichend ein. Minimal unzureichende Meldungen, deren Defizite durch Einträge in den Standarddatenbögen behoben werden können, wurden für drei Lebensraumtypen und für eine Art festgestellt.
Für die kontinentale Region wurde für Sachsen-Anhalt die Meldung für acht Lebensraumtypen und für zehn Arten als unzureichend eingeschätzt. Minimal unzureichende Meldungen, deren Defizite durch Einträge in den Standarddatenbögen behoben werden können, gab es für vier Lebensraumtypen und für sieben Arten. Die wissenschaftliche Überprüfung von Daten bzw. Vorkommen ist für zwei Lebensraumtypen und für drei Arten notwendig.
Dazu kommen Defizit-Meldungen, die im Zusammenhang mit der Vogelschutz-Richtlinie für einzelne Vogelarten als Prüfempfehlung der EU-Kommission stehen sowie solche durch das BfN für Lebensraumtypen und Arten, für die Deutschland insgesamt eine Defizit-Meldung erhielt (ohne besondere Nennung einzelner Bundesländer), wie z.B. für eutrophe Seen, Unterwasservegetation in Flüssen der Submontanstufe und der Ebenen, acht Fischarten, den Kammolch, eine Fledermausart und einzelne Insektenarten.
Für die für Sachsen-Anhalt als defizitär eingeschätzten Lebensraumtypen und Arten wurde vom LAU bis zum Mai 2003 eine fachliche Vorschlagsliste der nachzumeldenden Gebiete erstellt.
Die ergänzenden Neuvorschläge zur Natura 2000-Gebietskulisse wurden nach öffentlicher Diskussion mit Kabinettsbeschluß vom 09.09.2003 bestätigt (vgl. Abb.). Damit betrug der Anteil der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt 230 805 ha (= 11,26 % der Landesfläche).
Davon entfielen 178.586 ha (= 8,71 % der Landesfläche) auf 263 FFH-Gebiete und 170.609 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete, wobei sich beide teilweise überlappen.
Nach der Bestätigung durch das Kabinett wurden die neuen Gebietsvorschläge vom Land Sachsen-Anhalt noch im September 2003 der EU-Kommission vorab digital übermittelt und im April 2004 offiziell gemeldet. Auch alle anderen Bundesländer gaben der Kommission ihre geplanten Nachmeldungen vorher zur Kenntnis. Die FFH-Gebietsvorschläge wurden im Januar 2004 auf einem bilateralen Treffen der EU-Kommission mit Vertreten des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Naturschutz sowie der Länder diskutiert.
Für Sachsen-Anhalt ergab sich die Forderung, in einigen wenigen Gebieten Arten und Lebensraumtypen in den Standarddatenbögen nachzutragen. Weiterhin sollten die Hinweise auf ein Vorkommen des Großen Feuerfalters im Zeitzer Forst sowie die Bestände folgender Lebensraumtypen in bestimmten Regionen des Landes wissenschaftlich überprüft werden: 3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion), 8310 (Nicht touristisch erschlossene Höhlen) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum).
Im Ergebnis dieser Überprüfungen ergaben sich neun Änderungen/Ergänzungen in den Standardatenbögen sowie drei Gebietserweiterungen (Bode, Ilse) und zwei Neumeldungen [für die Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwald, Luzulo-Fagetum), 9130 (Waldmeister-Buchenwald, Asperulo-Fagetum) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum) im Bereich des Flechtinger Höhenzuges] mit einem Netto-Flächenzuwachs von 1.143 ha.
Damit entfallen 179.729 ha (= 8,77 % der Landesfläche) auf 265 FFH-Gebiete und 170.609 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete, wobei sich beide teilweise überlappen.
Zur Nachmeldung der EU SPA liegt derzeit noch keine Stellungnahme der EU-Kommission vor. Da jedoch sowohl die Defizitnennungen der EU-Kommission im "Ergänzenden Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2001/5117" als auch die aktualisierten IBA-Gebietsvorschläge des Deutschen Rates für Vogelschutz [Sudfeldt et al. (2002)] in der Nachmeldung berücksichtigt wurden, ist davon auszugehen, dass damit ein guter Meldestand erreicht ist. Lediglich für den Bereich der ?Bergbaufolgelandschaft Geiseltal? war es dem Land aus Gründen der derzeit noch über mehrere Jahre laufenden Flutung nicht möglich, den IBA-Vorschlag für dieses Gebiet vollständig umzusetzen.
Die Anerkennung der FFH-Vorschlagsgebiete als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgte für die Gebiete der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABL L387/1 vom 29.12.2004 und ABL L382/1 vom 28.12.2004).
Entwicklung der Schutzgebietsausweisung seit Erscheinen des Landschaftsprogrammes des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 1994
Großschutzgebiete
Nationalpark
Mit dem Gesetz v. 06.07.2001 wurde der "Nationalpark Hochharz" von 5 889 ha auf 8 900 ha vergrößert. Mit dem Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur Zusammenführung des Nationalparks "Harz" (Niedersachsen) und des Nationalparks "Hochharz" (Sachsen-Anhalt) vom 06.12.2004 erhält der nun einheitliche Nationalpark "Harz" eine neue Rechtsgrundlage. Diese tritt ab 01.01.2005 in Kraft.
Biosphärenreservat
Für das Biosphärenreservat "Mittlere Elbe", das seit 1990 auf einer Fläche von ca. 43 000 ha existiert, wurde 1997 bei der UNESCO eine Vergrößerung beantragt. Die Anerkennung des Biosphärenreservats "Flusslandschaft Elbe" durch die UNESCO ist am 15.12.1997 erfolgt. Die Unterschutzstellung entsprechend NatSchG LSA durch Erklärung steht kurz vor dem Abschluss.
Naturparke
Naturpark "Drömling"
Der Naturpark "Drömling" wurde im Rahmen des Nationalparkprogrammes der DDR im Jahr 1990 auf einer Fläche von 27 820 ha verordnet. Zur Zeit befindet sich die Neuausweisung des großflächigen NSG "Ohre-Drömling" im Verfahren.
Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland"
Mit Verordnung vom 02.02.2000 wurde der Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" auf 71 167 ha Fläche rechtskräftig.
Naturpark "Dübener Heide/Sachsen-Anhalt"
Die bereits am 20.06.2002 erlassene Verordnung für diesen Naturpark trat am 01.01.2003 in Kraft. In den Landkreisen Bitterfeld und Wittenberg stehen nunmehr insgesamt 42 750 ha als Naturpark unter Schutz. Der Naturpark setzt sich in Sachsen fort; dieser Teil wurde am 01.12.2000 verordnet. Somit konnten die seit 1992 andauernden Bestrebungen der Region, den Titel Naturpark tragen zu dürfen, abgeschlossen werden. Das Schutzgebiet ist ausführlicher im Buch "Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband" beschrieben, welches im Dezember 2003 erschienen ist.
Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt"
Die Idee, im Harz einen Naturpark einzurichten, existiert seit 1990, denn bereits mit Beschluss vom 16.03.1990 wurde die einstweilige Sicherstellung des Naturparkes verfügt. Seit 1992 bemüht sich ein Verein um die Ausweisung eines Naturparkes. Das Verfahren zur Unterschutzstellung eröffnete das Umweltministerium 2001. Der Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" wurde am 28.10.2003 verordnet und erstreckt sich in den Landkreisen Aschersleben-Staßfurt, Halberstadt, Quedlinburg, Sangerhausen und Wernigerode mit einer Größe von etwa 166 000 ha. Der Nationalpark "Hochharz" ist Bestandteil und somit Kernstück des Naturparkes. In Niedersachsen besteht der Naturpark Harz seit mehreren Jahren, für Thüringen liegen Planungen vor.