Verweise
Datenbezüge (37)
Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sollten zwischen 2009 und 2019 zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen gestärkt werden.
Zu den Fördergebieten Aktive Stadt- und Ortsteilzentren der Stadt Bremen gehören derzeit:
Alte Neustadt / Buntentor
Walle
Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Folgende in Aufstellung befindliche Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch.
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planinhalte des künftigen Bebauungsplans.
Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen:
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Folgende rechtkräftige Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Einzelhandelsdaten 2016/2017
Auszug für die Stadt Bremen aus der Erhebung der Einzelhandelsbestandserhebung in der Region Bremen 2016/2017. Die Daten wurden auf Ebene eines jeden Einzelbetriebes (rund 3.300) erhoben, hier jedoch nach Hauptwarengruppen (Branchen) zusammengefasst.
Rechtskräftige Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen in der Stadtgemeinde Bremen
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen:
Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Der Datensatz enthält die Standorte der KOMSIS Gewerbeflächen mit deren Fläche im Land Bremen.
KOMSIS ist ein Standort-Informations-System, welches ein großes Angebot an Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien in Niedersachen und Bremen mit genauen Standortinformationen in einem Portal zusammenfasst.
Der Datensatz enthält die Standorte der KOMSIS Gewerbeimmobilien im Land Bremen.
KOMSIS ist ein Standort-Informations-System, welches ein großes Angebot an Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien in Niedersachen und Bremen mit genauen Standortinformationen in einem Portal zusammenfasst.
Das Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren wird eingesetzt, um Stadt- und Ortsteilzentren attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterzuentwickeln. Auch der städtebauliche Denkmalschutz ist ein Aufgabenbereich des Programms.
Rechtskräftiges Ortsgesetz für Innovationsbereiche Ansgari Quartier und Sögestraße in der Stadtgemeinde Bremen.
Eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts und dienen der Behebung städtebaulicher Misstände.
Zu den Sanierungsgebieten der Stadt Bremen zählen derzeit:
Huckelriede
Hemelingen
Zu den ehemaligen Sanierungsgebieten der Stadt Bremen gehören:
Gröpelingen
Hohentor / Alte Neustadt
Das Programm Soziale Stadt ist ein Städtebauförderungsprogramm.
Es wurde zwischen1999 und 2019 eingesetzt, um einer zunehmenden sozialräumlichen Spaltung in deutschen Städten entgegenzuwirken. Benachteiligte Stadtteile und Quartiere mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen sollten durch das Programm in ihrer Entwicklung gefördert, aufgewertet und stabilisiert werden.
Zu den Soziale Stadt-Gebieten der Stadt Bremen gehören derzeit:
Neue Vahr
Osterholz-Tenever
Kattenturm
Huchting
Hemelingen
Schweizer Viertel
Huckelriede
Grohn
Zu den ehemaligen Soziale Stadt-Gebieten der Stadt Bremen gehören:
Lüssum-Bockhorn
Gröpelingen
Oslebshausen
Das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt zielt darauf ab, die Wohn- und Lebensqualität und die Nutzungsvielfalt in Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken.
Zu den Fördergebieten im Programm Sozialer Zusammenhalt der Stadt Bremen gehören derzeit:
Gröpelingen
Oslebshausen
Lüssum-Bockhorn
Das Programm Stadtumbau West wurde vom Bund im Jahr 2004 erstmalig aufgelegt und bestand bis 2019.
Anlass war der Anfang des 21. Jahrhunderts einsetzende demographische und wirtschaftliche Strukturwandel, der sich auch weiterhin auf die Situation der Städte auswirkt. Die Kommunen müssen sich den städtebaulichen Folgen der Bevölkerungsentwicklung und des wirtschaftlichen Wandels stellen – das Programm unterstützt sie dabei, indem Bund und Land finanzielle Zuschüsse gewähren.
Zu den Fördergebieten im Programm Stadtumbau West der Stadt Bremen gehören derzeit:
Grohn
Huckelriede
Zu den entlassenen Gebieten des Programms Stadtumbau West der Stadt Bremen gehören:
Gröpelingen
Städtebaulicher Denkmalschutz West
In vielen Städten werden nicht nur einzelne Gebäude als erhaltenswert eingestuft, sondern ganze Ensembles, Straßenzüge und Plätze. Dieses historische und baukulturelle Erbe bildet eine Grundlage der integrierten Stadtentwicklung, die auf die Ausbildung nachhaltiger und zukunftsfähiger städtebaulicher Strukturen abzielt. Das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe. Es wurde im Jahr 1991 eingeführt und zunächst ausschließlich in den neuen Bundesländern eingesetzt. Von 2009 bis zum Auslaufen des Programms im Jahr 2021 konnte das Programm auch in den alten Bundesländern genutzt werden.
Zu den Fördergebieten des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz West in der Stadt Bremen zählten:
Hohentor
Nach § 165 BauGB können Ortsteile mithilfe des Instrumentes des Städtebaulichen Entwicklungsbereiches erstmalig entwickelt oder einer neuen Entwicklung zugeführt werden, um ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde gerecht zu werden.
Städtebauliche Entwicklungsgebiete waren in Bremen in folgenden Gebieten ausgewiesen:
Borgfeld
Um städtebauliche Missstände festzustellen, müssen nach § 141 BauGB vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden.
Aktuell werden in folgenden Gebieten vorbereitende Untersuchungen durchgeführt:
Blumenthal
Gröpelingen
Rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungspläne in der Stadtgemeinde Bremen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag zwischen Kommune und Bauherr ausgehandelt werden können.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige Vorkaufsortsgesetze in der Stadtgemeinde Bremen
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Vorkaufsortsgesetze werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Folgende in Aufstellung befindliche Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planinhalte des künftigen Bebauungsplans.
Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen:
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen in der Stadtgemeinde Bremen
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungspläne in der Stadtgemeinde Bremen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag zwischen Kommune und Bauherr ausgehandelt werden können.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Rechtskräftige Vorkaufsortsgesetze in der Stadtgemeinde Bremen
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Vorkaufsortsgesetze werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Folgende rechtkräftige Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Folgende rechtkräftige Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Beim Mapproxy handelt es sich um einen WMS Cache, der die Darstellung der Pläne beschleunigt.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Folgende in Aufstellung befindliche Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Datenbestand im Aufbau: Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut Nummer mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen:
Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Die Stadtgemeinde Bremen fördert seit 50 Jahren die Sanierung und Entwicklung von Stadtteilen und Quartieren.
Während es in den 70er Jahren lediglich ein einziges von Bund, Ländern und Kommunen finanziertes Städtebauförderungsprogramm gab, sind es aktuell drei Bund- / Länder-Programme, ein europäisches Programm sowie ein kommunales Programm. Diese Programme fördern Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung, des sozialen Zusammenhaltes und der wirtschaftlichen Entwicklung. In der Stadtgemeinde Bremen gibt es derzeit 16 Fördergebiete, in denen die Programme in unterschiedlicher Zusammensetzung eingesetzt werden.
Das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.
Zu den Fördergebieten im Programm Wachstum und Erneuerung der Stadt Bremen gehört derzeit:
Gröpellingen
Das Programm "Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Stadtteile für die Zukunft entwickeln" ist ein kommunales Handlungsprogramm, das die Stadt Bremen 1998 ins Leben gerufen hat, um einer zunehmenden Spaltung der städtischen Gesellschaft entgegenzuwirken. Es versteht sich als Teil einer langfristig angelegten integrierten Stadtentwicklungspolitik, in der mehrere Programme gebündelt werden, um Stadtteile in ihrer Entwicklung zu fördern.
Im Alten Zentrum Blumenthal, Blockdiek und Marßel wurde das Programm flankierend eingesetzt.
Weitere Informationen unter: https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.5209.de und https://www.sozialestadt.bremen.de/programme/win___wohnen_in_nachbarschaften-3534
Das Programm "Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Stadtteile für die Zukunft entwickeln" ist ein kommunales Handlungsprogramm, das die Stadt Bremen 1998 ins Leben gerufen hat, um einer zunehmenden Spaltung der städtischen Gesellschaft entgegenzuwirken. Es versteht sich als Teil einer langfristig angelegten integrierten Stadtentwicklungspolitik, in der mehrere Programme gebündelt werden, um Stadtteile in ihrer Entwicklung zu fördern.
WiN-Gebiete mit einer Basisfördersumme von 100%:
Gröpelingen
Neue Vahr
Osterholz-Tenever
Kattenturm
Huchting
Lüssum-Bockhorn
Hemelingen
Schweizer Viertel
WiN-Gebiete mit einer Basisfördersumme von 50%:
Huckelriede
Oslebshausen
Grohn
Blumenthal
Marßel
Weitere Informationen unter: https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.5209.de und https://www.sozialestadt.bremen.de/programme/win___wohnen_in_nachbarschaften-3534
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Institution
Referat 50:
Strategische Verkehrsplanung
Institution
Referat 72:
Stadtumbau