Verweise
Datenbezüge (6)
Bewertungsverfahren für Eingriffe und Kompensation
Folgende Regelwerke und Arbeitshilfen sind - aufgeführt an Hand des Eingriffstyps - für Mecklenburg-Vorpommern aktuell gültig. Eingriff und zugehörige Kompensation sind immer nach demselben, jeweils zutreffenden Regelwerk zu bewerten.
- Allgemeines Regelwerk
- Errichtung vertikal strukturierte Bauten (Windkraftanlagen, Masten, etc.)
- Bau und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen
- Eingriffe in Alleen oder Baumreihen sowie geschützte Baumgruppen oder Einzelbäume
Zugestimmte und anerkannte Ökokonten, deren Flächenäquivalente dem freien Handel zur Verfügung stehen (entsprechend § 3 Abs. 1 Pkt. 12 Ökokonto-VO M-V).
Sonstige Gebiete mit hohem Naturwert gemäß Naturschutzförderrichtlinie - NatSchFöRL M-V (Stand: 2016)
In der Naturschutzförderrichtlinie (NatSchFöRL M-V) ist in Teil 2 (Förderbereiche, einzelne Fördergegenstände) aufgeführt, dass investive Maßnahmen u. a. in sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert gefördert werden. Der Datensatz - Sonstige Gebiete mit hohem Naturwert gemäß Naturschutzförderrichtlinie- NatSchFöRL M-V (sghnw_mv16) - bildet die mittels GIS-Berechnungen ermittelte Flächenkulisse ab.
Die folgenden Themen wurden für die Ermittlung der Kulisse herangezogen:
- Nationalparke
- Biosphärenreservate
- Naturparke
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Flächennaturdenkmale
- Nationale Naturmonumente
- Vorrang- & Vorbehaltsgebiete (GLRP)
- Biotopverbund (im engeren & weiteren Sinne)
- Nationale Naturerbeflächen
- Gesetzl. geschützte Biotope
- Schreiadler (3 km Pufferflächen der Schreiadler ¿ Waldschutzareale)
- Moorschutzprogramm/Polder
- Schwerpunkte Florenschutzkonzept
- Fließgewässer
- Seen
- Erosionsgefährdung
Nähere Informationen zur Ableitung der Flächen bzw. der konkret verwendeten Datengrundlagen sind in dem Dokument ¿Methodik_sghnw_mv16¿ enthalten
Das Kompensations- und Ökokontoverzeichnis dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der Erfassung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und -flächen sowie der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes § 17 (6) und der Ökokontoverordnung M-V § 13 (2) melden die für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben. Paragraph § 3 Nr.2 des Naturschutzausführungsgesetzes M-V bestimmt das Landesamt als zuständige Stelle.
Das Kompensations- und Ökokontoverzeichnis steht den zuständigen Behörden als Web-GIS-Datenbank zur Verfügung. Die Inhalte der erfassten Datenbestände werden über Kartendienste veröffentlicht und sind u. a. im Kartenportal Umwelt verfügbar.
Art und Lage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Kompensationsmaßnahmen und -flächen werden in Mecklenburg-Vorpommern seit 1.3.2011 durch die Eingriff genehmigende Behörde im landesweiten Kompensationsverzeichnis erfasst.
Vorgezogene, realisierte Ausgleichsmaßnahmen nach § 16 BNatSchG, deren Flächenäquivalente für Eingriffe und Bauvorhaben zur Verfügung stehen. Ökokontoflächen werden in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Ökokontoverordnung von den Unteren Naturschutzbehörden genehmigt und im landesweiten Ökokontoverzeichnis verwaltet.