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Institution

Dezernat 200 Förderangelegenheiten, Moorschutz

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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 2 Naturschutz und Naturparke Dezernat 200 Förderangelegenheiten, Moorschutz

Postfach 1338
D-18263 Güstrow
Goldberger Str. 12b
D-18273 Güstrow
Deutschland

poststelle@lung.mv-regierung.de
03843/777-0
03843/777-106
http://www.lung.mv-regierung.de

Beschreibung

Abteilung 2 Naturschutz und Naturparke, Dezernat 200 Förderangelegenheiten, Moorschutz

Verweise

Datenbezüge (6)

Bewertungsverfahren - LUNG M-V
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Bewertungsverfahren für Eingriffe und Kompensation Folgende Regelwerke und Arbeitshilfen sind - aufgeführt an Hand des Eingriffstyps - für Mecklenburg-Vorpommern aktuell gültig. Eingriff und zugehörige Kompensation sind immer nach demselben, jeweils zutreffenden Regelwerk zu bewerten. - Allgemeines Regelwerk - Errichtung vertikal strukturierte Bauten (Windkraftanlagen, Masten, etc.) - Bau und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen - Eingriffe in Alleen oder Baumreihen sowie geschützte Baumgruppen oder Einzelbäume
Frei verfügbare Ökokonten
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Zugestimmte und anerkannte Ökokonten, deren Flächenäquivalente dem freien Handel zur Verfügung stehen (entsprechend § 3 Abs. 1 Pkt. 12 Ökokonto-VO M-V).
Gebiete mit hohem Naturwert
img
Sonstige Gebiete mit hohem Naturwert gemäß Naturschutzförderrichtlinie - NatSchFöRL M-V (Stand: 2016) In der Naturschutzförderrichtlinie (NatSchFöRL M-V) ist in Teil 2 (Förderbereiche, einzelne Fördergegenstände) aufgeführt, dass investive Maßnahmen u. a. in sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert gefördert werden. Der Datensatz - Sonstige Gebiete mit hohem Naturwert gemäß Naturschutzförderrichtlinie- NatSchFöRL M-V (sghnw_mv16) - bildet die mittels GIS-Berechnungen ermittelte Flächenkulisse ab. Die folgenden Themen wurden für die Ermittlung der Kulisse herangezogen: - Nationalparke - Biosphärenreservate - Naturparke - Naturschutzgebiete - Landschaftsschutzgebiete - Geschützte Landschaftsbestandteile - Flächennaturdenkmale - Nationale Naturmonumente - Vorrang- & Vorbehaltsgebiete (GLRP) - Biotopverbund (im engeren & weiteren Sinne) - Nationale Naturerbeflächen - Gesetzl. geschützte Biotope - Schreiadler (3 km Pufferflächen der Schreiadler ¿ Waldschutzareale) - Moorschutzprogramm/Polder - Schwerpunkte Florenschutzkonzept - Fließgewässer - Seen - Erosionsgefährdung Nähere Informationen zur Ableitung der Flächen bzw. der konkret verwendeten Datengrundlagen sind in dem Dokument ¿Methodik_sghnw_mv16¿ enthalten
Kompensations- und Ökokontoverzeichnis M-V
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Das Kompensations- und Ökokontoverzeichnis dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der Erfassung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und -flächen sowie der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes § 17 (6) und der Ökokontoverordnung M-V § 13 (2) melden die für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben. Paragraph § 3 Nr.2 des Naturschutzausführungsgesetzes M-V bestimmt das Landesamt als zuständige Stelle. Das Kompensations- und Ökokontoverzeichnis steht den zuständigen Behörden als Web-GIS-Datenbank zur Verfügung. Die Inhalte der erfassten Datenbestände werden über Kartendienste veröffentlicht und sind u. a. im Kartenportal Umwelt verfügbar.
Kompensationsflächen
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Art und Lage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Kompensationsmaßnahmen und -flächen werden in Mecklenburg-Vorpommern seit 1.3.2011 durch die Eingriff genehmigende Behörde im landesweiten Kompensationsverzeichnis erfasst.
Ökokontoflächen
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Vorgezogene, realisierte Ausgleichsmaßnahmen nach § 16 BNatSchG, deren Flächenäquivalente für Eingriffe und Bauvorhaben zur Verfügung stehen. Ökokontoflächen werden in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Ökokontoverordnung von den Unteren Naturschutzbehörden genehmigt und im landesweiten Ökokontoverzeichnis verwaltet.

Untergeordnete Objekte (3)

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Herr Christopher Imre Seif
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