Verweise
Datenbezüge (28)
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Erklärung der Schiffbarkeit für Gewässerstrecken des Geierswalder Sees (Tagebausee Koschen) vom 15. Mai 2013
Az.: DD42-8914.13-01/WML/Geierswalder See
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Schiffbarkeit von Gewässern | Allgemeinverfügung Geierswalder Sees
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Partwitzer Sees sowie des Überleiters zwischen dem Geierswalder See und dem Partwitzer See gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 13. September 2019
Geschäftszeichen: DD42-4062/3
Fundstelle:
siehe Link unter Verweise
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung von weiteren Gewässerstrecken des Geierswalder Sees gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 24. April 2018
Geschäftszeichen: DD42-4062/7/11
Fundstelle:
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Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) im Zusammenhang mit der Sanierung der ehemaligen Braunkohletagebaue sowie dem Gewässerverbund der Tagebaurestseen.
Bärwalder See
Berzdorfer See
Hermannsdorfer See
Lugteich/Kortitzmühle
Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen
Spreetal/Neißeüberleitung
Verbindungskanäle
Wasserspeichersystem Lohsa II
Weißer Schöps
Westrandgraben
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen
Lausitzer Seenland: Berzdorfer See / ehem. Braunkohlelagerstätte Berzdorf
Planfeststellungsbeschluss "Berzdorfer See" vom 15.02.2002
Mit dem herzustellenden „Berzdorfer See“ entsteht unter der Voraussetzung einer wirksamen Bewirtschaftung - einschließlich einer optimierten Flutungskonzeption - ein neues Gewässer mit hoher funktionaler Bedeutung für den Wasserhaushalt, die Gewässerökologie, -güte und -nutzung sowie den Hochwasserschutz.
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen.
Lausitzer Seenland: Bärwalder See / Speicherbecken Bärwalde / ehem. Tagebaurestgewässer Bärwalde
Planfeststellungsbeschluss „Speicherbecken Bärwalde“ vom 17.11.2005
Die Herstellung des Speicherbeckens und der Ausbau von Oberflächengewässern sowie der Speicherbetrieb dienen der durch die Landesplanung festgesetzten Ziele. Das Stauvolumen des Speicherbeckens soll der Bereitstellung von Brauchwasser und der Stabilisierung der Abflussverhältnisse der Spree dienen und kann bei Bedarf auch für die Verbesserung der Versorgungssicherheit des Kraftwerkes Boxberg genutzt werden.
Übergeordnet soll das Vorhaben dazu beitragen, eine stabile, vielfältig nutzbare Bergbaufolgelandschaft
im Sanierungsgebiet des Lausitzer Reviers zu schaffen. Mit den wasserbaulichen Maßnahmen soll erreicht werden, dass sich im Tagebau sowie dessen Umfeld ein weitestgehend selbst regulierender Wasserhaushalt einstellt und dieser keine Umweltschäden verursacht. Das Speicherbecken Bärwalde ist dabei ein wichtiges Glied zur langfristigen Wiederherstellung
natürlicher hydraulischer Verhältnisse im Lausitzer Urstromtal.
Das Steuerungsmodell dient zur Erarbeitung von aktuellen Vorgaben zur Steuerung von Speicherabgaben, von Wasserüberleitungen (z.B. Neißewasserüberleitung) und von Oberflächenwasserentnahmen zur Flutung und Nachsorge von Tagebaurestseen in den Flussgebieten Spree und Schwarze Elster;
wurde auf der Grundlage des ArcGRM "Spree-Schwarze Elster" entwickelt.
Kurzzeitsteuermodell für die Flutung im Zeitabschnitt von einer Woche.
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen.
Lausitzer Seenland: Hermannsdorfer See (Innenkippe Tagebau Nochten)
Planfeststellungsbeschluss „Gewässerausbau Hermannsdorfer See" vom 25.10.2016
Herstellung des „Hermannsdorfer Sees“ als abflussloses Standgewässer mit dem Charakter eines Naturschutzsees im Rahmen der planmäßigen Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung der Innenkippe des Tagebaues Nochten.
Die Herstellung eines Naturschutzsees mit an den vorbergbaulichen und im Umfeld vorhandenen ökologischen Zustand angepassten wasserwirtschaftlichen Verhältnissen des Wasserstandes und der Gewässergüte (sauer bis neutral) führt zu einer Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Gewässers als Bestandteil des Naturhaushaltes. Angestrebt wird die Herstellung des Standgewässercharakters unter Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der o. g. Gräben. Zugleich wird der Nachweis der erforderlichen Hochwasserrückhaltung im künftigen Einzugsgebiet des Hermannsdorfer Sees erbracht und eine geordnete Bewirtschaftung des Gewässers ermöglicht.
Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Obere Müglitz/Weißeritz“
vom 12. Juni 2014
Geschäftszeichen: DD42-8612/203
Anlagen:
Gesamt-, Übersichts- und Detailkarten
Begründung
Flurstücksverzeichnis
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Hochwasserentstehungsgebiete | Hochwasserentstehungsgebiet "Obere Müglitz/Weißeritz"
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Geising-Altenberg“
vom 17. August 2006
Geschäftszeichen: DD42-8612/139
Anlagen:
Gesamt-, Übersichts- und Detailkarten
Begründung
Flurstücksverzeichnis
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Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Untere Müglitz/Gottleuba“
vom 10. Juni 2015
Geschäftszeichen: DD42-8612/204
Anlagen:
Gesamt-, Übersichts- und Detailkarten
Flurstücksverzeichnis
Begründung
Fundstelle:
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Hochwasserentstehungsgebiete | Hochwasserentstehungsgebiet "Untere Müglitz/Gottleuba"
Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zittauer Gebirge –
Lausche und Jonsdorf“
vom 10. März 2011
Geschäftszeichen: DD42-8612/1433
Anlagen:
Gesamt-, Übersichts- und Detailkarten
Begründung
Flurstücksverzeichnis
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Hochwasserentstehungsgebiete | Hochwasserentstehungsgebiet Zittauer Gebirge - Lausche und Jonsdorf
Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes "Zschopau – Teilgebiet 1"
vom 14. September 2018
Geschäftszeichen: DD42-8612/1681
Anlagen:
Gesamt-, Übersichts- und Detailkarten
Begründung
Flurstücksverzeichnis
Fundstelle:
Link zur Homepage der Landesdirektion Sachsen unter Verweise
Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes "Sächsische Schweiz - rechtselbisch" vom 30. Januar 2020
Geschäftszeichen: DD42-8612/1678
Anlagen:
Gesamt-, Übersichts- und Detailkarten, Begründung, Flurstücksverzeichnis
Verordnungen zu Hochwasserentstehungsgebieten im Freistaat Sachsen
Zuständigkeit: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen.
Lausitzer Seenland: Ausbau der Kleinen Spree von Burghammer bis Spreewitz
Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Kleine Spree von Burghammer bis Spreewitz" vom 21.03.2018
Das Teilvorhaben „Ausbau Kleine Spree von Burghammer bis Spreewitz“ ist Bestandteil des Gesamtvorhabens „WSS Lohsa II“.
Maßnahmen:
- Ausbau der Kleinen Spree auf einer Länge von 5.405 m für eine maximale Kapazität von 7,0 m³/s,
- Beseitigung vorhandener Deiche,
- Abriss bzw. Ertüchtigung von Brücken und Wehranlagen an der Kleinen Spree,
- Waldumwandlungen sowie
- Vermeidungs-, Verminderungs-, Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß LBP und AFB.
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen.
Lausitzer Seenland: Lugteich/Kortitzmühle / ehem. Tagebaurestgewässer Lugteich, Kortitzmühle und Laubusch
Planfeststellungsbeschluss „Vorflutanbindung Lugteich/Kortitzmühle"“ vom 17.05.2005
Teilvorhaben:
- Herstellung des Zuleiters von der Alten Elster zum TRG Lugteich (Lugteichzuleiter),
- Herstellung des Überleiters aus dem TRG Lugteich zum TRG Kortitzmühle (Lugteichüberleiter),
- Herstellung des Anschlussgrabens und Einbindung in den Lugteichüberleiter zur Vorflutanbindung von
Vernässungsflächen,
- Herstellung des Überleiters vom TRG Kortitzmühle zum TRG Laubusch,
- Errichtung einer Konditionierungsanlage vor dem Einlaufbauwerk in das TRG Kortitzmühle,
- Herstellung des TRG Lugteich,
- Herstellung des TRG Kortitzmühle,
- Herstellung des TRG Laubusch (sächsischer Teil).
Sanierung und Herstellung ehemals stillgelegter Tagebaue als vielfältig nutzbare, attraktive und weitestgehend nachsorgefreie Bergbaufolgelandschaften unter Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.
- Bewirtschaftungsmodelle zur Wasserhaushaltssanierung (ArcGRM, GRM Steu, Güteprognose Spree),
- Hochwasservorhersagemodelle ("WINPRO Neiße", "HW-Spree 2.1").
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen.
Lausitzer Seenland: Sedlitz, Skado, Koschen (jetzt Partwitzer See und Geierswalder See)
Planfeststellungsbeschluss „Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen" vom 17.12.2004
Das Gewässerausbauvorhaben „Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen“ umfasst im Freistaat Sachsen und Land Brandenburg folgende Maßnahmen:
- Herstellung der TS Sedlitz, Skado und Koschen,
- Herstellung des Zuleiters von der Schwarzen Elster zum TS Skado sowie Entnehmen von Wasser aus der Schwarzen
Elster und Einleiten in den TS Skado,
- Errichtung und Beseitigung der Zulaufanlage vom Oberen Landgraben zum TS Sedlitz sowie Einleiten von Wasser
aus der Spree über den Oberen Landgraben in den TS Sedlitz,
- Errichtung und Beseitigung der Zulaufanlage vom Oberen Landgraben zum TS Skado sowie Einleiten von Wasser
aus der Spree über den Oberen Landgraben in den TS Skado,
- Errichtung und Beseitigung des Oberen Landgrabens vom Verteilerwehr Bluno bis zur Zulaufanlage vom Oberen
Landgraben zum TS Sedlitz sowie Entnehmen von Wasser aus der Spree und Ableiten über den Oberen Landgraben
sowie Einleiten in den TS Sedlitz,
- Herstellung des ÜL vom TS Koschen zum TS Skado sowie wechselseitiges Entnehmen und Einleiten,
- Herstellung des ÜL vom TS Koschen zum TS Sedlitz sowie wechselseitiges Entnehmen und Einleiten,
- Herstellung des ÜL vom TS Skado zum TS Sedlitz sowie wechselseitiges Entnehmen und Einleiten,
- Herstellung/Renaturierung der Vorfluter Allmosener-, Dörrwalder- und Bahnsdorfer Hauptgraben sowie des
Kohlegrabens zwischen B 156 und dem TS Sedlitz und Errichtung der zugehörigen Einleitbauwerke,
- Herstellung des Ableiters vom TS Sedlitz zur Rainitza sowie Entnehmen von Wasser aus dem TS Sedlitz und
Einleiten in die Rainitza,
- Entnehmen von Wasser aus der Schwarzen Elster und Einleiten in den TS Koschen.
Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken für die Schifffahrt (Erklärung der Schiffbarkeit)
siehe Link auf die Homepage der Landesdirektion Sachsen unter Verweise
Schiffbarkeit von Gewässern | Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen.
Lausitzer Seenland: Spreetal/Neißeüberleitung (NÜL) / ehem. Tagebaurestgewässer Spreetal-Nordost und Spreetal-Bluno
Planfeststellungsbeschluss „Spreetal/Neißeüberleitung" vom 02.12.2002
Das Vorhaben gliedert sich in zwei Vorhabenkomplexe: den Vorhabenkomplex „Neißewasserüberleitung“ und den Vorhabenkomplex „Restseen Spreetal“ (als „TRG Spreetal-Bluno und Spreetal-Nordost“ bezeichnet). Diese sind über die Gewässer Weißer Schöps, Schwarzer Schöps und Spree miteinander verbunden, in die das aus der Neiße zu entnehmende Wasser eingeleitet werden soll, um an der Pumpstation Spreewitz entsprechende Wassermengen zur Flutung und Nachsorge der TRG Spreetal-Bluno und Spreetal-Nordost entnehmen zu können.
Die beiden Vorhabenkomplexe bestehen zugleich aus verschiedenen Teilvorhaben bzw. -maßnahmen.
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen.
Lausitzer Seenland: Verbindungskanäle (Innere Verbinder)
Planfeststellungsbeschluss „Herstellung der Verbindungskanäle Tagebaurestgewässer Spreetal-Bluno“ (Überleiter 2, 3, 3a, 4 und 5) vom 13.11.2009
- Herstellung des „Verbindungskanals Blunodamm“ vom TRG Nordrandschlauch zum TRG Nordschlauch als schiffbar
gestaltete Verbindung (ÜL 3) – TO 223,
- Herstellung des „Verbindungskanals Restsee Spreetal“ vom TRG Nordrandschlauch zum TRG Südostschlauch (ÜL 2) –
TO 224,
- Herstellung des „Verbindungskanals Tieflage Süd/Ost-Schlauch“ vom TRG Südostschlauch – westlicher Teil zum TRG
Südostschlauch – östlicher Teil (ÜL 4) – TO 225,
- Herstellung des „Verbindungskanals Tieflage Senke A/B“ vom TRG Südostschlauch zum TRG Bluno (ÜL 5) – TO 226,
- Herstellung des „Verbindungskanals Knotenpunktbereich“ vom TRG Nordschlauch zum TRG Bluno als schiffbar
gestaltete Verbindung (ÜL 3a) – TO 227
einschließlich der Errichtung zugehöriger Anlagen, insbesondere Brückenbauwerken.
- Planfeststellung
- Plangenehmigung
- Rechtsverordnung zu Hochwasserentsstehungsgebieten
- Bescheide zur Gewässerbenutzung
- Abwassereinleterüberwachung
- Genehmigungen soweit zuständig
- Fachaufsicht
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen.
Lausitzer Seenland: Wasserspeichersystem Lohsa II / ehem. Tagebaurestgewässer Lohsa II, Burghammer und Dreiweibern
Planfeststellungsbeschluss Teil 1 „Wasserspeichersystem Lohsa II" vom 23.12.2010
Das WSS Lohsa II besteht aus:
- dem SB Dreiweibern,
- dem Zuleiter aus der Kleinen Spree zum SB Dreiweibern,
- der Biotopanbindung von der Kleinen Spree zum SB Dreiweibern
- dem Überleiter vom SB Dreiweibern zum SB Lohsa II,
- dem Verbindungsgraben ehemaliges Ascherestloch zum SB Lohsa II,
- Einmündung der Vorflut Lohsa-Lippen in den Verbindungsgraben
- dem Zuleiter aus der Spree zum SB Lohsa II,
- dem SB Lohsa II,
- dem Überleiter vom SB Lohsa II zum SB Burghammer (Tunnel),
- dem Zuleiter aus der Kleinen Spree zum SB Burghammer,
- dem SB Burghammer,
- dem Ableiter aus dem SB Burghammer in die Kleine Spree.
sowie jeweils den Absperrbauwerken, den Betriebseinrichtungen einschließlich der Gebäude, den Uferbereichen der drei SB, den Unterhaltungswegen und betriebsnotwendigen Flächen.
Das Langfristbewirtschaftsungsmodell dient der Nachbildung von Abflußprozessen und Nutzungseinflüssen in den Flußgebieten Spree und Schwarze Elster sowie der Prognose zur Entwicklung des Wasserdargebotes (Menge) im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Flutung und Nachsorge von Tagebaurestseen im Rahmen der Wasserhaushaltssanierung in den vom Braunkohlentagebau beeinflußten Gebieten.
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen.
Lausitzer Seenland: Weißer Schöps
Planfeststellungsbeschluss „Ausbau und Umverlegung Weißer Schöps" vom 09.09.2011
Das Vorhaben beinhaltet die Beseitigung eines Großteils des Weißen Schöps (künstlicher Abschnitt) und die naturnähere Gestaltung mit der Mündung in den Schwarzen Schöps, die Herstellung eines neuen Gewässerabschnittes („Neubaustrecke“) und die Änderung vorhandener weiterer Gewässer, wie Schwarzer Schöps und Raklitza. Mit der Verlegung des Weißen Schöps soll ein naturnaher Verlauf erreicht werden.
Gegenstand des Vorhabens sind Maßnahmen (Bauwerke, Anlagen, Gewässerverlauf) am Weißen Schöps, der Raklitza und Schwarzen Schöps.
Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen.
Lausitzer Seenland: Westrandgraben (Hoyerswerda)
Planfeststellungsbeschluss Herstellung des Westrandgrabens als Teilmaßnahme des Gesamtvorhabens
"Entwässerungssystem zum Schutz der Stadt Hoyerswerda und des Umlandes gegen ansteigendes Grundwasser" vom 19.05.2000
Nach Einstellung der Grundwasserhebung in den die Stadt Hoyerswerda umgebenden Tagebauen, insbesondere Scheibe, Spreetal, Lohsa II und Burghammer, steigt der zuvor jahrzehntelang abgesenkte Grundwasserspiegel auch im Stadtgebiet Hoyerswerda wieder an. Mit der Umsetzung der Maßnahme als Schutz für die Stadt Hoyerswerda und des Umlandes soll ansteigendes Grundwasser über den Westrandgraben abgeleitet werden.