Verweise
Datenbezüge (4)
Verordnungen zu Hochwasserentstehungsgebieten im Freistaat Sachsen
Zuständigkeit: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden
Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken für die Schifffahrt (Erklärung der Schiffbarkeit)
siehe Link auf die Homepage der Landesdirektion Sachsen unter Verweise
Schiffbarkeit von Gewässern | Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen