Verweise
Datenbezüge (2)
Als Lebensmittel bezeichnet man die Nahrung des Menschen. Lebensmittel werden nach Artikel 2 der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) folgendermaßen definiert:
Lebensmittel sind die Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Berufsbedingte Krebserkrankungen sind sowohl in Europa als auch in Deutschland die häufigste Ursache für Arbeitsbedingte Erkrankungen mit tödlichem Ausgang. Hauptverantwortlich für diesen Berufskrebs sind krebserzeugende Gefahrstoffe, mit denen Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen tätig sind. Der Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen
durch krebserzeugende Gefahrstoffe ist deshalb eine der großen Herausforderungen...