Funkanlagen mit einer effektiven Sendeleistung von 10 Watt oder mehr müssen ein Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchlaufen, in dem geprüft wird, ob die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Personen in elektro-magnetischen Feldern in Wohnbereichen oder anderen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen eingehalten werden. Dies gilt sowohl für neue Funkstandorte als auch für Erweiterungen und wird mit einer sogenannten Standortbescheinigung bestätigt, die die erforderlichen Sicherheitsabstände rund um die Funkanlage aufweist. Erst mit Erhalt dieser Standortbescheinigung darf auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV 1)) eine solche Funkanlage betrieben werden. Falls die bestimmten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden könnten, würde der Funkstandort keine Genehmigung (d.h. Standortbescheinigung) bekommen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Saarland (10000000) | 6.357°/49.112° | 7.403°/49.639° |
Regionalschlüssel |
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