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Institution

Referat D/3 Landschaft, Fischerei und Umweltbildung

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung D Naturschutz, Forsten Referat D/3 Landschaft, Fischerei und Umweltbildung

Postfach 102461
D-66024 Saarbrücken
Saaruferstraße 16
D-66117 Saarbrücken
Deutschland

poststelle@umwelt.saarland.de
+49 (0)681 / 501 - 00
+49 (0)681 / 501 - 4521
http://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm

Beschreibung

<ol><li>Artenschutzrecht</li><li>Wahrnehmung der Aufgaben der obersten Tierschutzbehörde</li><li>Wahrnehmung der Aufgaben der obersten Fischereibehörde</li><li>Angelegenheiten des ehrenamtlichen Natur- und Gewässerschutzes, Beiratswesen, Beauftragtenwesen</li></ol>

Verweise

Datenbezüge (12)

Arten- und Biotopschutz, ökologische Steckbriefe
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Dem zunehmenden Rückgang der heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume kann auf Dauer nur durch geeignete Schutzmaßnahmen entgegen gewirkt werden. Für die Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse, die für das Saarland relevant sind, wurden bzw. werden noch ökologische Steckbriefe erstellt.
Auffang- und Pflegestationen im Saarland
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Für die Betreuung hilfloser und verletzter Wildtiere stehen im Saarland mehrere Auffangstationen zur Verfügung. Beim Fund von Jungtieren ist zu beachten, dass sich die Elterntiere oft in der Umgebung aufhalten und zurückkehren, wenn sie sich ungestört fühlen. Die Wildtierauffangstation Eppelborn wird außerhalb der Dienstzeiten und die Auffang- und Pflegestationen für Vögel werden ganztags von ehrenamtlichen Helfern betreut. Wir bitte Sie daher, deren Privatsphäre zu respektieren und sie nur tagsüber zu kontaktieren.
Biosphäre Bliesgau -Geoportal Saarland-
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UNESCO-Biosphärenreservate sind Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Jedes UNESCO-Biosphärenreservat ist in drei Zonen unterteilt: Kern-, Pflege- und Entwicklungszone. Die digitale Karte informiert Sie über die Lage dieser Zonen im UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau.
Heimische Fische, Rundmäuler und Krebse
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Informationen zu den in saarländischen Gewässern bzw. Fliessgewässern vorkommenden Fischen, Rundmäulern und Krebsen.
Internationaler Artenschutz
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Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, welches durch entsprechende Verordnungen in EU-Recht und damit auch in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Für die dort aufgeführten Arten gelten je nach Gefährdungsgrad besondere Vorschriften hinsichtlich Haltung, Vermarktung usw. Hierzu werden die geschützten Arten in Schutzkategorien (Anhänge A, B, C und D) eingeteilt. Welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, können Sie auf einer Informationsseite des Bundesamtes für Naturschutz zum internationalen Artenschutz erfahren. In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt. Dort werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet. Für alle geschützten Arten gelten besondere Vorschriften bezüglich Erwerb, Haltung, Vermarktung usw. Für alle Fragen zum Artenschutz, beispielsweise Meldung geschützter Arten, Vermarktungsgenehmigungen, sonstige artenschutzrechtliche Genehmigungen, Beratungen zum Artenschutz usw. steht Ihnen im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein „Team Artenschutz“ zur Verfügung.
Kleiner Leitfaden für Angler
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Das Saarland bietet mit seinen Flüssen, Bächen und Teichen zahlreiche Möglichkeiten zur Fischerei. Angeln ist für viele Menschen eine beliebte Freizeitbeschäftigung in freier Natur. Die Fischerei sensibilisiert den Angler für den Schutz unserer Natur und unserer Gewässer und dient nicht zuletzt auch dem Nahrungserwerb. Angeln bedeutet aber auch den Umgang mit Mitgeschöpfen, der besonderer Sorgfalt und Achtsamkeit bedarf. Tierschutz und Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung der Fischbestände stehen für mich daher beim Angeln an erster Stelle. Die saarländischen Anglerinnen und Angler sind wichtige Partner, wenn es um Fragen der Fischerei, aber auch um Fragen des Natur-, Tier- und Artenschutzes an den Gewässern geht. Wir haben seit 2017 ein neues Fischereigesetz, das unter Mitwirkung des Fischereiverbandes Saar, aber auch der Naturschutzverbände und dem institutionellen Tierschutz entstanden ist. Dieser Leitfaden ist gedacht für alle Anglerinnen und Angler und alle die es werden wollen. Der Inhalt ist angelehnt an das aktuelle saarländische Fischereirecht.
Landschaftsprogramm Saarland - Juni 2009 -Geoportal Saarland-
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Das Landschaftsprogramm beinhaltet die Planung des Landes für den Fachbereich Naturschutz. Dazu sind 6 Themenkarten im Maßstab 1:75.000 erarbeitet worden. Ihre Darstellungen sind in einem umfangreichen Textteil erläutert und begründet. Somit konkretisiert das Landschaftsprogramm die in der Gesetzgebung formulierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der gesamten Landesfläche. Es stellt dar, was für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft jeweils erforderlich ist. Das Landschaftsprogramm beachtet die Ziele der Raumordnung und berücksichtigt ihre Grundsätze und sonstigen Erfordernisse. Es entfaltet weder eine Bindungswirkung noch hat es das Ansinnen, den Landesplanern, Flächennutzungsplanern, Fachplanern und den Nutzern von Natur und Landschaft vorzuschreiben, was sie in Natur und Landschaft zu tun und zu lassen haben. Vielmehr versteht es sich als Angebotsplanung, die Impulse für eine nachhaltige Raumentwicklung setzt. Die Auseinandersetzung mit den konkurrierenden Nutzungen und ihren Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ermöglicht es allen öffentlichen Stellen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten solche Maßnahmen aktiv zu planen und durchzuführen, die der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen. Ebenso sind direkt solche Planungen und Maßnahmen zu erkennen und möglichst zu vermeiden, die diesen Zielen zuwider laufen.
Nationale Naturlandschaften im Saarland
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Wussten Sie schon, dass das Saarland über drei „Nationale Naturlandschaften“ verfügt? Das Biosphärenreservat Bliesgau sowie die saarländischen Teile des Naturparks Saar-Hunsrück und des Nationalparks Hunsrück-Hochwald umfassen rund 60 Prozent der Landesfläche. Sie bieten neben naturnahen Landschaften jede Menge Naturerlebnisse und „grüne“ Angebote der Premiumklasse. Erfahren Sie in unserem kostenlosen Magazin „Nationale Naturlandschaften im Saarland“ auf rund 60 Seiten alles Wissenswerte rund um diese sehenswürdigen Gebiete!
Nationalpark Hunsrück–Hochwald in Rheinland-Pfalz und im Saarland -Geoportal Saarland-
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Rheinland–Pfalz und das Saarland haben durch einen Staatsvertrag einen gemeinsamen Ländergrenzen überschreitenden Nationalpark in einer Gesamtgröße von ca. 10.000 ha eingerichtet. Die entsprechenden Gesetze wurden durch die Landtage des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz Ende 2014 bzw. Anfang 2015 verabschiedet. Rund 985 Hektar des Nationalparks liegen innerhalb des Gebietes der Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler. Dieses im Saarland liegende Teilgebiet ist in einer Gliederungskarte im Maßstab 1: 10.000 und einer Grenzkarte (in 8 Blattschnitten) im Maßstab 1: 2.000 dargestellt. Aus der Grenzkarte ist das Gebiet zu ersehen, für das die Unterschutzstellung als Nationalpark nach § 24 BNatSchG im Saarland gültig ist. Dieses Gebiet ist untergliedert in die Naturzone, die sich in eine Naturzone 1a (Wildnisbereiche, dunkelgrün) und eine Naturzone 1b (Entwicklungsbereiche, hellgrün) unterteilt. Diese unterschiedliche Farbgebung soll sozusagen den unterschiedlichen "Wildnisgrad" dieser beiden Gebiete wiedergeben. In der Naturzone 1a (Wildnisbereiche) ist der Wald bereits vollständig aus der forstlichen Bewirtschaftung genommen und sich selbst überlassen. In der Naturzone 1b (Entwicklungsbereiche) soll der Wald durch Entnahme der nicht standortheimischen Arten (insbesondere Nadelbäume) noch so umgebaut werden, dass sich die von Natur aus standorttypischen Waldgesellschaften dort einstellen können. Insgesamt ist ein maximaler Zeitrahmen von 30 Jahren gegeben, damit sich die Naturzone 1b in die Naturzone 1a entwickeln kann. Die Naturzone 1a soll dann 75 % der Gesamtfläche des Nationalparks ausmachen, um die internationalen Kriterien der IUCN für Nationalparks zu erfüllen. Auf dieser Fläche darf Natur dann Natur sein. Die restliche Fläche mit ihrem Anteil von rund 25 % ist der Pflegezone 2 zugeordnet. Diese soll die Naturzone vor negativen Einflüssen aus den benachbarten Gebieten schützen. In dieser Zone ist die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die auch der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Brennholz dienen, möglich. Da in der Grenzkarte und dem entsprechenden Kartendienst die jeweiligen Flurstücke zu identifizieren sind, können Eigentümerinnen und Eigentümer genau feststellen, ob und gegebenenfalls inwieweit sie durch das Vorhaben betroffen sind.
Naturpark Saar-Hunsrück
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Mit einer Fläche von rund 2.055 Quadratkilometern erstreckt sich der länderübergreifende Naturpark Saar-Hunsrück vom Hunsrück und dem Saar-Nahe-Bergland über den Schwarzwälder Hochwald und dem Saar-Moselgau bis zu den Weinbergen an der saarländischen Obermosel und den Saar-Niedgau. Er ist als eine der schönsten Mittelgebirgslandschaften Deutschlands bekannt. Zahlreiche Naturschutzgebiete belegen den hohen Naturschutzwert dieser Landschaft. In 2018 erreichte der Naturpark Saar-Hunsrück im Rahmen der von der Heinz-Sielmann-Stiftung durchgeführten öffentlichen Abstimmung zu Deutschlands Naturwunder 2018 einen sehr beachtlichen zweiten Platz. Im saarländischen Teilgebiet des Naturparks ist die Saarschleife bei Mettlach im Durchbruchtal der Saar durch den Taunusquarzit des Hunsrücks das Wahrzeichen des Saarlandes. Dieses Engtal wird von bis zu 200 m hohen Steilhängen und Steinrauschen gesäumt, da sich die Saar tief in das Gestein hinein geschnitten hat. Die Steilhänge mit ihren teils trockenen, offenen Fels- und Geröllfluren wechseln ab mit naturnahen Waldlebensräumen. In diesem Natura 2000-Schutzgebiet von europäischen Rang finden viele seltene Tier- und Pflanzenarten (z.T. Urwaldreliktarten) ihre Rückzugsbereiche.
Vögel in Not
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Alle Wildvogelarten sind nach den Naturschutzgesetzen besonders geschützte Arten, einige Arten sogar streng geschützt. Werden hilflose oder verletzte Tiere aufgefunden, müssen diese so schnell wie möglich in fachkundige Hände. Zu diesem Netzwerk der Wildvogelhilfe gehören auch Einzelpersonen, die sich um hilflose oder verletzte Vögel kümmern. Diese wichtige Arbeit ist Arten- und Tierschutz zugleich. Jährlich werden im Saarland tausende Vögel gesund gepflegt und die meisten von ihnen wieder in die Freiheit entlassen. Zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer kümmern sich mit viel Herzblut um das Wohl der Tiere.
Wildtierauffangstation Eppelborn
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In dem Informationsblatt wird Hilfe angeboten, um den Umgang mit Tieren in Not zu erleichtern.
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