Regenerierungen betreffen die Schutzzone IV des Biosphärenreservates, d.h. Gebiete, die durch die vorausgegangene Nutzung geschädigt oder übernutzt wurden. Hierzu zählen übergroße ausgeräumte Ackerflächen, ehemalige Intensivtierhaltungen, bergbaubeeinflusste Bereiche sowie Mülldeponien.
Ziele der Regenerierung sind die Wiedereingliederung der Bereiche der Schutzzone IV in nachhaltige Bewirtschaftungszyklen sowie Lebensräume für Pflanzen und Tiere und charakteristische Landschaftsbilder zu schaffen.
Die Regenerierung der einzelnen Flächen erfolgt auf Grundlage von Regenerierungsplänen, die flächenbezogenen Konzeptionen entsprechen. Sie sollen Zielnutzungen, Sanierungsoptionen und Auswirkungen der Sanierung auf die Bereiche Natur, Wirtschaft und Sozialfunktion beschreiben und abwägen. Dabei ist die Eigendynamik der Natur weitestgehend zu nutzen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
BA3FD7EB-F7E4-46F9-AA15-09151752509F |
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Kontakt
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) Staatsbetrieb Sachsenforst - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft Reservatsverwaltung
Dorfstraße 29
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Fachinformationen
Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
VwV-ResVerwOLH v. 13.05.1994 |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL Vogelschutzrichtlinie (SPA) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Umweltinformationsgesetz (UIG) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Schlagworte
Suchbegriffe | Biosphärenreservat Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Leitbild Nachhaltige Bewirtschaftung Nachhaltige Entwicklung Regeneration Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Umweltinformationsgesetz (UIG) Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL Vogelschutzrichtlinie (SPA) |