Mit den Auffang- und Pflegestationen für wildlebende Tiere können Tiere seltener und vom Aussterben bedrohter Arten von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfern, welche über die notwendigen speziellen Sachkenntnisse verfügen, versorgt werden. Dadurch wird sowohl dem Arten- als auch dem Tierschutz Rechnung getragen. Die Auffangstationen sind als Abgabestellen nach § 45 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes bestimmt.