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Herr Martin Kempin

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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten Referat 33 - Agrarumweltmaßnahmen, ökologischer Landbau, Direktzahlungen Herr Martin Kempin

Postfach 601150
14411 Potsdam
Henning - von - Tresckow - Straße 2-13
14467 Potsdam
Deutschland

poststelle@mluk.brandenburg.de
+49 331 866 7 621
+49 331 866 7 603
https://mluk.brandenburg.de

Beschreibung

Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten, Referat 33 - Agrarumweltmaßnahmen, ökologischer Landbau, Direktzahlungen

Verweise

Datenbezüge (4)

Daten aus dem Agrarförderantrag
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Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung.
Feuchtgebiete und Moore
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Die Kulisse für Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2-Kulisse) bildet alle in der Region Brandenburg und Berlin auftretenden kohlenstoffreiche Böden mit einer zusammenhängenden Flächengröße von 0,5 ha ab. Innerhalb dieser Kulisse sind durch die Flächenbewirtschafter spezifische Anforderungen gemäß der GAP-Konditionalitäten einzuhalten.
Wind- und Wassererosion
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Mit Hilfe zweier Erosionskulissen werden die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wind bzw. Wasser ausgewiesen. Auf den als erosionsgefährdet ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind spezifische Bewirtschaftungsanforderungen gemäß der GAP-Konditionalitäten einzuhalten.
umweltsensibles Dauergrünland
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Die Gebietskulisse „umweltsensibles Dauergrünland“ bildet alle Dauergrünlandflächen ab, die bereits zum 01.01.2015 als Dauergrünland eingestuft waren und zugleich innerhalb eines Natura 2000-Gebiets gelegen sind. Auch für als umweltsensibles Dauergrünland gelten im Rahmen der GAP-Konditionalitäten spezifische Bewirtschaftungsanforderungen.
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