Verweise
Datenbezüge (5)
Bis zum 22. Dezember 2019 waren von den EU-Mitgliedstaaten die Hochwassergefahrenkarten und Risikokarten zu aktualisieren (Paragraph 74 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die Grundlage hierfür bildete die 2018 aktualisierte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos.
In den Gefahrenkarten des Landes Brandenburg sind Ausmaß und Wassertiefen für drei Hochwasserszenarien dargestellt:
•Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren und angenommenen Versagen vorhandener Hoch-wasserschutzanlagen (sogenanntes Extremereignis),
•Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren (Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit),
•Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 10 oder 20 Jahren (Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit).
Die Risikokarten des Landes Brandenburg beinhalten die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen der oben genannten drei Hochwasserszenarien. Dargestellt werden die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit in dem potenziell betroffenen Gebiet, Anlagen mit hohen Schadstoffpotenzial für die Umwelt (IED -Anlagen), potenziell betroffene Schutzgebiete (zum Beispiel Trinkwasserschutzgebiete und Vogelschutzgebiete) sowie das UNESCO-Weltkulturerbe.
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
Die Daten umfassen:
Karte 2 - Entwicklungsziele
Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften
Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden
Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser
Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft
Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022)
Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung
Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf)
Rechtliche Grundlage:
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
- seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
Die Daten umfassen:
Karte 2 - Entwicklungsziele
Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften
Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden
Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser
Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft
Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022)
Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung
Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf)
Rechtliche Grundlage:
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
- seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
Die Daten umfassen:
Karte 2 - Entwicklungsziele
Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften
Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden
Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser
Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft
Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022)
Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung
Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf)
Rechtliche Grundlage:
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
- seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Untergeordnete Objekte (6)
Institution
Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten
Institution
Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz
Institution
Abteilung 4 - Naturschutz
Institution
EU-Zahlstelle