Verweise
Datenbezüge (4)
Im Bereich der natura 2000 veröffentlichte die Landesdirektion Chemnitz eine Grundschutzverordnung über den Vogelschutz sowie die FFH-Gebiete.
Fachliche Durchführung von regionalen Arten- und Biotopschutzprojekten; fachliche regionale Begleitung landesweiter Arten- und Biotopschutzprojekte; Biotopfeststellungen, insbesondere besonders geschützter Biotope gemäß §26 SächsNatSchG; naturschutzfachliche Beratung der unteren Naturschutzbehörden (Landkreise und Stadt Chemnitz) und der höheren Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Chemnitz, Umweltvollzug); Mitwirkung in der Landschaftsplanung und an der Biotopkartierung; naturschutzfachliche Stellungnahmen im Rahmen von Fördermittelverfahren zur Landschaftspflege, zur Biotopgestaltung und zum Artenschutz, Effizienzkontrollen; naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Eingriffsvorhaben außerhalb von Schutzgebieten.
Bearbeitung aller Vorgänge im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie.
Der Fachbereich Naturschutz beinhaltet das Sachgebiet "Natura 2000", welches "Grundschutzverordnung über Vogelschutz und FFH-Gebiete" und "Managementpläne für die FFH-Gebiete" umfasst.