Verweise
Datenbezüge (6)
Seit September 2006 unterliegt das Wasserrecht der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Art. 74 Nr. 32 GG, d. h. der Bund ist zur Vollregelung befugt. Die stoff- und anlagenbezogenen Regelungen der §§ 62-64 WHG neu gehören zum abweichungsfesten Kern. Das neue WHG vom 31. Juli 2009 tritt im Wesentlichen am 01. März 2010 in Kraft. Die Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden zukünftig in einer Bundesverordnung geregelt.
Mit der Abwasserverordnung (AbwV)wird für derzeit 53 Branchen der Stand der Technik durch Mindestanforderungen konkretisiert. Die Hinweise fassen Erkenntnisquellen, Ansprechpartner und gegebenenfalls besondere Anmerkungen für den Freistaat Sachsen zusammen. In den Hinweisen zu anderen Abwasserbranchen erfolgt diese Zusammenstellung für Branchen, die nicht in der AbwV konkretisiert sind.
Informationen für Betriebe, Sachverständige, Fachbetriebe und Behörden zum Betrieb von Tankstellen unter Einsatz von Biokraftstoffen
Liste der nach §2, Abs. 2, Satz 2 der Eigenkontrollverordnung für die Untersuchung von Abwasser im Rahmen der Eigenkontrolle bestätigten Labore
Liste der anerkannten Sachverständigenorganisationen nach § 22 SächsVAwS zur Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen