Verweise
Datenbezüge (5)
Seit September 2006 unterliegt das Wasserrecht der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Art. 74 Nr. 32 GG, d. h. der Bund ist zur Vollregelung befugt. Die stoff- und anlagenbezogenen Regelungen der §§ 62-64 WHG neu gehören zum abweichungsfesten Kern. Das neue WHG vom 31. Juli 2009 tritt im Wesentlichen am 01. März 2010 in Kraft. Die Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden zukünftig in einer Bundesverordnung geregelt.
Mit der Abwasserverordnung (AbwV)wird für derzeit 53 Branchen der Stand der Technik durch Mindestanforderungen konkretisiert. Die Hinweise fassen Erkenntnisquellen, Ansprechpartner und gegebenenfalls besondere Anmerkungen für den Freistaat Sachsen zusammen. In den Hinweisen zu anderen Abwasserbranchen erfolgt diese Zusammenstellung für Branchen, die nicht in der AbwV konkretisiert sind.
- Kontrolle und Vollzug:
pflanzenschutzrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet Pflanzengesundheit
pflanzenaschutzrechtlicher Regelungen bei Im- und Exporten pflanzlicher Warensendungen
Kontrolle und Vollzug der Anbaumaterialverordnung,
Monitoring zur Überwachung von Quarantäneschadorganismen
- Vollzug des Saatgutverkehrsgesetzes einschließlich seiner Verordnungen
- Anerkennung von Saat- und Pflanzengut
- Saatgutmonitoring auf gentechnisch veränderte Organismen
- Prüfung der regionalen Anbaueignung von landwirtschaftlichen Sorten
- Vollzug der Trilateralen Vereinbarung zum Sortenprüfwesen zwischen dem Bund, den Bundesländern und den Züchtern
- Erstellung der Sortenempfehlungen
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist in insgesamt 11 Abteilungen untergliedert. Dazu gehören auch das Lehr- und Versuchsgut Köllitsch sowie die Fachschulen für Agrartechnik und Gartenbau.
- Umweltüberwachung, -dokumentation und -berichterstattung
- Umsetzung und Vollzug des agrar- u. ernährungswirtschaftlichen Fachrechts, des Umwelt- und des Strahlenschutzrechts
- Politikunterstützung und Politikfolgeabschätzung - Beratung des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft in Fragen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, des Umweltschutzes sowie der Geologie
- Förderung von Agrar- und Umweltmaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft und des ländlichen Raumes
- Geowissenschaftliche und bodenkundliche Landesaufnahme
- Angewandte Forschung auf den Gebieten Agrarwirtschaft, Gartenbau, Umweltschutz und Geologie
- Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Berufliche Aus– und Weiterbildung in den Bereichen Agrarwirtschaft und Gartenbau
- Qualitätskontrollen
Aufgabenfeld der Fachbereiche Wasser/ Kreislaufwirtschaft
- Kreislaufwirtschaft
- Siedlungswasserwirtschaft
- Grundwasser
- Oberflächenwasser
- Wasserrahmenrichtlinie
- Landeshochwasserzentrum
- Gewässerkunde
Untergeordnete Objekte (15)
Institution
Fachbereich Boden, Altlasten
Institution
Fachbereich Gartenbau
Institution
Fachbereich Geologie
Institution
Fachbereich Klima, Luft, Lärm, Strahlen
Institution
Fachbereich Naturschutz, Landschaftspflege
Institution
Fachbereich Vollzug Agrarrecht, Förderung
Institution
Fachbereich Wasser/ Kreislaufwirtschaft
Institution
Fischerei
Institution
LfULG Poststelle
Institution
Pflanzliche Erzeugung
Institution
Tierhaltung
Institution
Öffentlichkeitsarbeit