Das Gesetz über den Bebauungsplan Sinstorf 6 vom 2. März 1970 (HmbGVBl. S. 106), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 502), wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Sinstorf 6" wird dem
Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:
"3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt:
3.1 Auf den in der Anlage mit "A" und "D" bezeichneten Flächen (Flurstücke 1452 und 123 der Gemarkung Sinstorf) werden die festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie die Festsetzungen ¿Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" einschließlich ihrer Zweckbestimmungen, die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzungen (Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,5), der Zahl der Vollgeschosse und der Baugrenzen aufgehoben. Außerdem wird auf der mit "A" bezeichneten Fläche (Flurstück 1452) die Festsetzung ¿Allgemeines Wohngebiet" einschließlich der Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzungen (Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,4), die Festsetzung der offenen Bauweise - nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, der Zahl der Vollgeschosse und der Baugrenzen aufgehoben. Auf der in der Anlage mit ¿C" bezeichneten südwestlichen Teilfläche des Flurstücks 529 der Gemarkung Sinstorf wird die Fest-setzung "Straßenverkehrsfläche" aufgehoben.
3.2 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird "Fläche für Wald" festgesetzt.
3.3 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird ¿Reines Wohngebiet", ein Vollgeschoss, als Höchstmaß sowie eine Grundfläche von 90 m , als Höchstmaß festgesetzt.
3.4 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird "Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt.
3.5 Auf der mit "D" bezeichneten Fläche wird "Reines Wohngebiet", ein Vollgeschoss als Höchstmaß, in offener Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig, mit einer Grundflächenzahl von 0,1 und einer Geschossflächenzahl von 0,2, jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Für die Ausweisung der überbaubaren Fläche werden Baugrenzen in einem Abstand von 18 m zur nördlichen, von 5 m zur östlichen, von 20 m zur südlichen und von 11m zur westlichen Grenze des Flurstücks 123 der Gemarkung Sinstorf festgesetzt. 3.6 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Hamburg (02000000) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
---|
Koordinatensystem |
---|
Verweise und Downloads
Downloads (2)
Querverweise (1)
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
BC608973-92A9-4CEB-9781-AA1793FB5EA7 |
---|
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Harburg, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung |
---|
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
---|
Kontakt
Ansprechpartner
Bezirksämter Bezirksamt Harburg Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Harburger Rathausplatz 4
|
Herausgeber
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg
Neuenfelder Straße 19
|
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
---|
Fachliche Grundlage |
vergl. eGovernment Vorhaben "PLIS" |
---|
Herstellungsprozess |
Die in den Planwerken der verbindlichen Bauleitplanung dokumentierten Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise werden auf der Grundlage der aktuellen Örtlichkeit der Liegenschaftskarte (ALKIS) mit Hilfe von Fachapplikationen (AutoCAD + WS LANDCAD bzw. ArcGIS + GeoOffice) digitalisiert. |
---|
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
C53A01F2-FCDD-47F5-B1FC-B9205D6A58A5 |
---|
Aktualität der Metadaten |
21.11.2019 |
---|
Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
---|
Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
---|
XML Darstellung |
---|
Ansprechpartner (Metadatum) |
---|
Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog Neu
|
---|---|
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
|