Verweise
Datenbezüge (21)
Das Plangebiet liegt zwischen der Straße Am Großen Dahlen, Dahlengrund, Marmstorfer Weg, Eißendorfer Grenzweg und umfasst damit die Flächen, in denen noch das alte Planrecht des Baustufenplans Harburg gilt.
Nordwestgrenze der Flurstücke 17 und 294, über das Flurstück 55 - Großmoordamm - Südostgrenze des Flurstücks 289 - Landesgrenze zu Niedersachsen -, Nordostgrenze der Flurstücke 127, 276, 275, 274, 273, 272, 271, 270, 269, 268, 267, 266, 265, 264, 263, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259 und 260 - Landesgrenze zu Niedersachsen -, Südostgrenze der Flurstücke 260 und 160 - Seevedeich -, über die Flurstücke 160, 334 und 332 - Seevedeich -, Südwestgrenze der Flurstücke 332, 331, 330 273, 275, 276 und 129, Nordostgrenze des Flurstücks 129, Westgrenze des Flurstücks 127, Südwestgrenze der Flurstücke 289 und 75, Südgrenze des Flurstücks 74, Südostgrenze des Flutstücks 34, Südwestgrenze der Flurstücke 34 und 177 - Hörstener Straße -, über die Flurstücke 177 und 183 der Gemarkung Gut Moor (Bezirk Harburg, Ortsteil 704).
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Buxtehuder Straße - Neue Straße - über das Flurstück 4209 der Gemarkung Harburg - Hermann Maul Straße - Schloßmühlendamm - Buxtehuder Straße - Ostgrenzen der Flurstücke 2479, 3670 und 3669 der Gemarkung Harburg - Küchgarten - Großer Schippsee - Herbert-Wehner-Platz - Lauterbachstraße - Nordgrenze des Flurstücks 3423 (Lauterbachstraße) - Goldtschmidtstraße - Buxtehuder Straße - Buxtehuder Brücke - Hannoversche Straße - über die Flurstücke 1133 und 3937 - Südgrenze des Flurstücks 3935 Ostgrenzen der Flurstücke 3938 und 3813 der Gemarkung Harburg - Moorstraße - Westgrenzen der Flurstücke 3827 und 3938 - über das Flurstück 3938 (Seevepassage) - Westgrenze des Flurstücks 3943 - Südgrenze des Flurstücks 2869 (Rieckhoffstraße) - Südostgrenze des Flurstücks 5480 - über das Flurstück 5480 (Harbuger Ring) - Südostgrenze des Flurstücks 5444 (Lüneburger Straße) - Südgrenze des Flurstücks 2128 - Südwestgrenzen der Flurstücke 2127, 2126, 2124, 3787, 3786, 2119, 2120 und 2107 - über das Flurstück 1822 (Bremer Straße) - Südostgrenze des Flurstücke 5198 (Harburger Rathausstraße), 4856 und 1680 der Gemarkung Harburg - Bremer Straße - Knoopstraße - Harburger Ring - Schwarzenbergstraße - Zur Seehafenbrücke - Wallgraben (Bezirk Harburg, Gemarkung Harburg, Ortsteil 701 und 702).
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Über die Flurstücke 5092, 1015 und 4900, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4900, über die Flurstücke 4900 und 5092 der Gemarkung Harburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 702).
Wilstorfer Straße - Moorstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 4160, über die Flurstücke 3937 und 1133 (Seevekanal) der Gemarkung Harburg - Hannoversche Straße - Südgrenzen der Flurstücke 1133 und 4996 der Gemarkung Harburg.
Das Plangebiet ist im Ortsteil Harburg im Harburger Binnenhafen zwischen Theodor-York-Straße, Veritaskai und dem geplanten Grünzug entlang des Östlichen Bahnhofskanals gelegen. Westgrenze des Flurstücks 5658 - Veritaskai - Ostgrenze des Flurstücks 5658 - Südgrenze des Flurstücks 5658 der Gemarkung Harburg des Bezirks Hamburg-Harburg, Ortsteil 702.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan HB 40 betrifft den Bereich zwischen dem Rehrstieg im Westen, dem Wohngebiet am Rehrstieg im Nordwesten, dem geplanten Wohngebiet an der Francoper Straße im Norden, dem Kleingartengebiet im Nordosten, der Wohnbebauung an der Straße Erlenbruch sowie an der Straße Rehrstieg im Süden: Rehrstieg (Flurstücke 3187, 3190, 3895 und 3217) - Nordgrenze der Flurstücke 5509, 3193 und 3195, Ostgrenze des Flurstücks 3195, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3197, Südgrenze des Flurstücks 3195, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3476 und Südgrenze des Flurstücks 3896 der Gemarkung Neugraben des Bezirks Harburg, Ortsteil 714.
zwischen der Osterhoffstraße und der Straße An der Rennkoppel (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) Osterhoffstraße - Ostgrenze des Flurstücks 3420, Ost-, Nord,- Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 3769 der Gemarkung Heimfeld.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Flurstück 2630 (Marmstorfer Weg), über das Flurstück 2630 (Marmstorfer Weg), über das Flurstück 3341, Nordgrenze des Flurstücks 460 (Elfenwiese), West-, Nord-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2747, Nord-, West-, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 2746, Nordgrenze des Flurstücks 2478, über das Flurstück 2478, über die Flurstücke 443, 444, 446, Ostgrenze der Flurstücke 446, 453, 454, 456, 457, 458, 460 (Elfenwiese). und 467, Nordwest-, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 3521, Südostgrenze und Südgrenze des Flurstücks 3520, Südgrenze des Flurstücks 2715, Ostgrenze der Flurstücke 3718, 3715, Nordgrenze des Flurstücks 3714, über die Flurstücke 478, 3376, 476, 475 und 474, Nordgrenze des Flurstücks 472 (Langenbeker Weg), über das Flurstück 472 (Langenbeker Weg) der Gemarkung Marmstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 709).
Der Bebauungsplan Neuenfelde 17 für den Geltungsbereich östlich des Nincoper Deichs und südlich des Nincoper Orts (ca. 64.700 m²) wird wie folgt begrenzt: Über das Flurstück 308 der Gemarkung Nincop - Nincoper Ort -,Ostgrenze des Flurstücks 1568, Ostgrenze des Flurstücks 1699 (Unterm Wassergang), Südgrenze des Flurstücks 1699, über das Flurstück 1017, über das Flurstück 1239, Westgrenze des Flurstücks 1239 (Nincoper Deich) der Gemarkung Nincop (Bezirk Harburg, Ortsteil 717).
Cuxhavener Straße - Ostgrenze des Flurstücks 6709, über das Flurstück 6111, Ostgrenze des Flurstücks 6886, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6037, Ost-, Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks 6109, Süd-, Ost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7033, Südwestgrenze des Flurstücks 7032, Südgrenze des Flurstücks 6886, Süd-, West- und Nordgrenzen des Flurstücks 9333 der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715).
Neuländer Weg, Westgrenze des Flurstücks 315, Südgrenze des Flurstücks 312, Westgrenze des Flurstücks 313, Nordgrenze der Flurstücke 313, 314, 301, 300, 297, 296, 915 (Neuländer Wettern), West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1246, Ostgrenze des Flurstücks 1288, Westgrenze des Flurstücks 962, Ostgrenzen der Flurstücke 12125 und 285, Südgrenzen der Flurstücke 12112 und 12110, Westgrenze des Flurstücks 12110 der Gemarkung Neuland (Bezirk Harburg, Ortsteil 703)
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Sinstorfer Weg - Südost-, Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks 1427, Südwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1338, Westgrenzen der Flurstücke 1501 und 1503, Nordgrenze des Flurstücks 1503 der Gemarkung Sinstorf
Der Bebauungsplangebiet Wilstorf 39 liegt zwischen Höpenstraße, Rönneburger Straße und Radickestraße.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Rönneburger Straße, Höpenstraße, über das Flurstück 1280 (Höpenstraße), Ostgrenze des Flurstücks 2257, Nordgrenze des Flurstücks 2009, Nord- und Ostgrenze des Flurstrücks 3084, über das Flurstück 3327 (Radickestraße) und Radickestraße der Gemarkung Wilstorf.
Rönneburger Straße -Musilweg- Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2469, Ost- und Südgrenzen des Flurstücks 1920 der Gemarkung Wilstorf
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Die Karte zeigt das CLEVER Cities Projektgebiet aus dem EU Förderprogramm Horizon 2020 in Hamburg, Neugraben-Fischbek. Das Projektgebiet erstreckt sich vom Zentrum Neugraben über das Neubaugebiet Vogelkamp (planned development area), die Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, den alten Dorfkern Fischbek und die Siedlung Sandbek bis hin zum Neubaugebiet Fischbeker-Reethen im Westen an der Landesgrenze zu Niedersachsen.
Clever Cities Projects:
Innerhalb des Projektgebietes sind verschiedene CLEVER-Projekte (projects) verortet, die naturbasierte, ko-kreative Lösungen für urbane Herausforderungen, wie z.B. Starkregenereignisse, Bürgerzufriedenheit oder Erhöhung der Biodiversität darstellen. Mehr zu den einzelnen Projekten finden Sie hier:
https://preview.poc.hamburg.de/hhcae-cm7/servlet/segment/de/harburg/clever-cities-projekte
Clever Cities Corridor:
Das Projektgebiet liegt zwischen den Naturschutzgebieten Moorgürtel im Norden und der Fischbeker Heide im Süden. Die zwei Schutzgebiete mit gesamtstädtisch hoher Bedeutung für den Natur- und Artenschutz werden dabei durch die zum Teil dichte Bebauung Neugraben-Fischbeks voneinander getrennt. Clever Cities hat zum Ziel lineare, naturbasierte Verbindungen (green connections) zwischen den beiden Schutzgebieten zu schaffen. Durch einen grünen Korridor (corridor), der sich durch das Siedlungsband zieht, sollen die verschiedenen Clever-Projekte miteinander verknüpft werden.
Clever Cities Planning Area:
Im Clever-Projektgebiet werden andere Planungen wie z.B. RISE-Fördergebiete zur nachhaltigen Stadtteilentwicklung (planning area inventory structure) oder auch großflächig neu entstehende Baugebiete (planned development areas) mit einbezogen.
Die Karte zeigt eine Biotoptypenkartierung nach Biotoptypenschlüssel Hamburg (2019) für das Regenrückhaltebecken ‚An de Geest‘ in Neugraben-Fischbek. Die Kartierung erfolgte im Februar 2021. Sie ist Teil der naturschutzfachlichen Begleitung für das Bauvorhaben ‚Bau eines neuen Retentionsbodenfilters‘, welches von HamburgWasser betreut wird. Die Biotop-Daten bilden auch die Grundlage für einen möglichen zukünftigen landschaftsgestalterischen Ausbau des Geländes im Sinne einer multikodierten Landschaft.
Die Finanzierung der Kartierung erfolgte u. a. durch das von der EU-geförderte Projekt CLEVER Cities, Finanzhilfevereinbarung Nr. 776604, das von 2018-2023 Fördermittel aus dem Programm der Europäischen Union für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für ko-kreativ gestaltete naturbasierte Lösungen im Projektgebiet Neugraben-Fischbek zur Verfügung stellte. Im Rahmen der Vorplanung wurden begleitend zur Biotyptypenkartierung auch mehrere Workshops mit den Anwohnenden sowie im Stadtteil aktiven Gruppen durchgeführt, nachzulesen hier: https://www.hamburg.de/harburg/clever-cities-projekte/15441098/umbau-regenrueckhaltebecken-an-de-geest/
Dieser WFS stellt die Daten für das Projektgebiet des EU-Projekts CLEVER Cities aus dem EU Förderprogramm Horizon 2020 in Hamburg Neugraben-Fischbek bereit.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung
Dieser WMS zeigt das Projektgebiet des EU-Projekts CLEVER Cities aus dem EU Förderprogramm Horizon 2020 in Hamburg Neugraben-Fischbek.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung
Untergeordnete Objekte (2)
Institution
Fachamt Management des öffentlichen Raumes
Institution
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung