Verweise
Datenbezüge (22)
Im Rahmen der Raumbeobachtung erfassen und bewerten die Regionalen Planungsgemeinschaften gemäß § 19 Landesplanungsgesetz Land Sachsen-Anhalt fortlaufend die für die Planungsregionen raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen. Die Raumbeobachtung umfasst auch die Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Umsetzung des Raumordnungsplans. Die Ergebnisse der Raumbeobachtung werden über elektronische Medien bereitgestellt. Sie dienen den Behörden und Kommunen als Planungsdaten.
Regionaler Entwicklungsplan Halle, Text, Begründung, Umweltbericht
Regionaler Entwicklungsplan Halle, Text, Begründung, Umweltbericht
WMS-Dienst der Zeichnerischen Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Halle, Flächen
WMS-Dienst der Zeichnerischen Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Halle, transparente Flächen
WMS-Dienst der Zeichnerischen Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Halle, Linie
WMS-Dienst der Zeichnerischen Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Halle, Punkt-Themen
GIS-Datenserie der Zeichnerischen Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Halle
Für Gebiete in der Planungsregion Halle, die vom Braunkohlenbergbau infolge Aufschluss-oder Abschlussverfahren berührt wurden, sind Regionale Teilgebietsprogramme (TEP) aufgestellt worden, die gemäß der
o.g. Überleitungsvorschriften weiterhin Gültigkeit haben.
Die Regionalplanung ist ein Teil der Landesplanung. Sie fasst die überörtlichen und überfachlichen Planungen zusammen. Im § 6 des Landesplanungsgesetzes ist der Mindestinhalt des Regionalen Entwicklungsplanes geregelt ( Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998 [GVBl. I S.255], zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt vom 20.12.2005 [GVBl. 67/05, S. 804]).
Der Regionale Entwicklungsplan ist aus dem Landesentwicklungsplan (Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP-LSA vom 23.08.1999 [GVBl. LSA S. 244]) zu entwickeln. Die darin festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu übernehmen und soweit erforderlich zu konkretisieren und zu ergänzen. Im Regionalen Entwicklungsplan sind u.a. mindestens festzulegen:
- die zentralen Orte der unteren Stufe (Grundzentren)
- die räumliche Konkretisierung und Ergänzung der im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur.
Textteil zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Amsdorf, 1. Änderung
Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Amsdorf, 1. Änderung
WMS-Dienst der Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Amsdorf, 1. Änderung
GIS-Datenserie der Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Amsdorf
Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Geiseltal
Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Merseburg-Ost
Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Profen
Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Profen
Untergeordnete Objekte (4)
Person
Frau Dr. Cornelia Deimer
Person
Frau Gudrun Witticke
Person
Herr Marek Irmer
Person
Herr Michael Kümmel