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Sprengstoffe

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Ansprechpartner

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

lua@lua.saarland.de
+49 (0)681 / 8500 - 0
+49 (0)681 / 8500 - 1384
https://www.lua.saarland.de

Beschreibung

Das Sprengstoffrecht gilt für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Einfuhr. Als explosionsgefährlich gilt eine Substanz, wenn sie „durch eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung“ zur Explosion gebracht werden kann.

Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände dürfen nur eingeführt, verbracht, in Verkehr gebracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn der Hersteller oder sein in einem Mitgliedstaat ansässiger Bevollmächtigter für sie den Konformitätsnachweis erbracht hat und die Stoffe und Gegenstände mit der CEKennzeichnung (CE-Zeichen) versehen sind. Die grundlegenden Anforderungen für Explosivstoffe sind in Anhang I der Richtlinie 93/15/EWG und für pyrotechnische Gegenstände in Anhang I der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände festgelegt. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör dürfen nur eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung nach von der Bundesanstalt (hier: BAM) zugelassen worden sind oder durch Rechtsverordnung allgemein zugelassen sind. Ausnahmen regelt das Gesetz.

Inhalte des Sprengstoffgesetzes sind u.a.: Konformitätsnachweise für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sowie deren Zulassung, gezielte Sprengungen, Verkauf, Lagerung und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk, Theater- und Bühnenfeuerwerke, Airbags und Gurtstraffer im Automobilbereich, Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen z.B. durch Jäger, Freilegen und Bergen von Fundmunition, z.B. Fliegerbomben. Dies alles ist durch das Sprengstoffgesetz und die vier Sprengstoffverordnungen geregelt.

Die Fachaufsicht sowie die Anerkennung für Sachkundelehrgänge nach § 32 1. SprengV liegen im Saarland beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Der Vollzug des Sprengstoffrechtes im Saarland liegt beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA).

Das LUA ist u.a. zuständig für:

Erlaubnis nach § 7 SprengG (gewerblicher Bereich)
Befähigungsschein nach § 20 SpengG (gewerblicher Bereich)
Erlaubis nach § 27 SprengG für private Zwecke
Genehmigung eines Lagers nach § 17 SprengG sowie Kontrolle der ordnungsgemäßen Lagerung von Sprengstoffen, Zündmitteln und Treibladungspulver
Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs.2 1. SprengV
Überwachung von Sprengarbeiten

Aktualität der Daten

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

30.05.2017

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Saarland (10000000) 6.357°/49.112° 7.403°/49.639°
Regionalschlüssel
100000000000

Verweise und Downloads

Weitere Verweise (2)

Formulare Sprengstoffe, Formulare Sportschützen unspezifischer Verweis
Sprengstoffe unspezifischer Verweis

Nutzung

Zugriffsbeschränkungen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs-einschränkungen

keine Einschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Don-Bosco-Str. 1
D-66119 Saarbrücken
Deutschland

lua@lua.saarland.de
+49 (0)681 / 8500 - 0
+49 (0)681 / 8500 - 1384
https://www.lua.saarland.de

Fachinformationen

Zusatzinformationen

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Schlagworte

Suchbegriffe Arbeitssicherheit Biologische Arbeitsstoffe Biostoffverordnung Gefahrstoff Sprengstoff

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

99FFC2D5-72A2-43EC-946B-DEA808B5781B

Aktualität der Metadaten

23.09.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Darstellung
Metadaten als XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
geodatenzentrum@umwelt.saarland.de
Metadatenquelle
Metaver Saarland Umwelt
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes
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