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Bebauungsplan Schnelsen 19-Eidelstedt 44 1. Änderung Hamburg

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Aktualität der Daten

seit 20.06.1996, gegenwärtige Aktualität unklar

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Querverweise (1)

Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Eimsbüttel
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
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Nutzungsbedingungen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Ansprechpartner

Bezirksämter Bezirksamt Eimsbüttel Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

stadtplanungsabteilung@eimsbuettel.hamburg.de
4 28 01 - 0
http://www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel

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Beschreibung

Bebauungsplan Schnelsen 19-Eidelstedt 44 1. Änderung

Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 19/ Eidelstedt 44 vom 23. Dezember 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1972 Seite 1) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 werden folgende Nummern 5 und 6 angefügt:
"5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt:
5.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird für die "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" die Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" durch die Zweckbestimmung ¿Kindertagesheim und Jugendclub (Freie und Hansestadt Hamburg)" ersetzt. Für das Maß der baulichen Nutzung wird eine zweigeschossige Bebauung als Höchstmaß mit einer Grundflächenzähl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Die bisherigen Ausweisungen von vier beziehungsweise sechs Vollgeschossen als Höchstgrenze iii geschlossener Bauweise sowie die Baugrenze zwischen der Vier- und Sechsgeschossigkeit entfallen.
Die nordöstliche Baugrenze wird um 10 m in nordöstliche Richtung, die südöstliche Baugrenze um 12 m in nordwestliche Richtung versetzt ausgewiesen. Zwischen der neuen südöstlichen Baugrenze und der mit ¿E" bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen nicht zulässig. Für den Jugendclub ist durch Anordnung der Baukörper, geeignete Grundrißgestaltung oder bauliche Maßnahmen sicherzustellen, daß eine Beeinträchtigung des nordöstlich angrenzenden Wohngebiets ausgeschlossen wird.
5.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche (Flurstück 991 der Gemarkung Eidelstedt) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen.
5.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche (Flurstück 984) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den
Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung ¿Alters-und Pflegeheim" aufgehoben und als ¿Flächen für Versorgungsanlagen" mit der Zweckbestimmung ¿Wassergewinnungsanlage (Hamburger Wasserwerke GmbH)" festgesetzt.
5.4 Auf der mit "D" bezeichneten Fläche (Flurstück 3043 - neu: 4505) wird die Ausweisung ¿Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben und als "Straßenverkehrsfläche" festgesetzt.
5.5 Auf der mit "E" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen.
6. Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen;, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791 -r), zuletzt geändert am 27. Februar 1996 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 29), wird für die mit "A", "E" und "D" bezeichneten Flächen aufgehoben. Entlang der Ostgrenze des Flurstücks 991 wird die geänderte Grenze des Landschafts-schutzgebiets festgesetzt."

Aktualität der Daten

Aktualität der Daten

seit 20.06.1996, gegenwärtige Aktualität unklar

Aktualität des Datensatzes

Publikation

20.06.1996

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Hamburg (02000000) 8.421°/53.395° 10.326°/53.964°
Regionalschlüssel
020000000000
Koordinatensystem
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

Downloads (2)

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Begründung des Bebauungsplans als PDF Datei Datendownload
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Festsetzungen (Planzeichnung / Verordnung) als PDF Datei Datendownload

Querverweise (1)

Geodatensatz
Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Eimsbüttel
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
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Weitere Verweise (1)

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Übergeordnete Objekte (1)

Geodatensatz
Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Eimsbüttel
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes

F8004086-B1F2-4031-951D-F1FD4944DE7F

Nutzung

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Zugriffsbeschränkungen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Bezirksämter Bezirksamt Eimsbüttel Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Grindelberg 62-66
D-20144 Hamburg
Deutschland

stadtplanungsabteilung@eimsbuettel.hamburg.de
4 28 01 - 0
http://www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel
Herausgeber

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

Info@gv.hamburg.de
+49 40 4 28 28 - 0
+49 40 4279-26066
http://www.geoinfo.hamburg.de

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.hh/b2da5344-c78c-41fd-a4d3-9b8665e63cff

Digitale Repräsentation

Vektor

Fachliche Grundlage

vergl. eGovernment Vorhaben "PLIS"

Herstellungsprozess

Die in den Planwerken der verbindlichen Bauleitplanung dokumentierten Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise werden auf der Grundlage der aktuellen Örtlichkeit der Liegenschaftskarte (ALKIS) mit Hilfe von Fachapplikationen (AutoCAD + WS LANDCAD bzw. ArcGIS + GeoOffice) digitalisiert.

Zusatzinformationen

Weitere rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifikation
XPlanGML

Schlagworte

INSPIRE-Themen Bodennutzung
ISO-Themenkategorien Planungsunterlagen, Kataster
Suchbegriffe Baugesetzbuch (BauGB) Bauleitplanung Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bebauungsplan Geoinformation hmbtg hmbtg_12_oeffentliche_plaene opendata PLIS Raumbezogene Information Regionen und Städte Öffentliche Pläne

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

91396136-8A1F-42B1-952D-17CC18832F6A

Aktualität der Metadaten

22.11.2019

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie

Datensatz

XML Darstellung
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Ansprechpartner (Metadatum)
Info@gv.hamburg.de
Metadatenquelle
Hamburger Metadatenkatalog Neu
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