Verweise
Datenbezüge (412)
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Eimsbüttel,
Stadtteil: Eimsbüttel, Hoheluft-West,
Ortsteil: 301 - 310, 315 - 316
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Harvestehude, Rotherbaum, Ortslteil: 311 - 312, 313 - 314
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Schnelsen, Ortsteil: 319
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Lokstedt, Schnelsen, Ortsteil: 317, 318, 319
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Lokstedt, Schnelsen, Ortsteil: 317, 318, 319
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Langenfelde, Ortsteil: 321
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Ortsteil: 321
Der Bebauungsplan Schnelsen 1 für das Plangebiet Umgehungsstraße Schnelsen von der Frohmestraße bis zum Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 1 für das Plangebiet Baumacker-Hellasweg-Dallbregen-Heidacker-Baumacker-über das Flurstück 578 zur Nordgrenze dieses Flurstücks, Nordgrenzen der Flurstücke 578, 3075, 3365 und 954 der Gemarkung Eidelstedt-Eidelstedter Brook-Bahnanlagen-Hörgensweg-Südgrenze des Flurstücks 779 der Gemarkung Eidelstedt- Dallbregen-Südgrenzen der Flurstücke 775 und 763 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 für den Geltungsbereich Pinneberger Chaussee - Landesgrenze - Halstenbeker Straße - Bundesautobahn - Nordgrenze des Flurstücks 3408, Südgrenzen der Flurstücke 3408 und 3409 der Gemarkung Schnelsen - über das Flurstück 578 der Gemarkung Eidelstedt - Baumacker - Heidacker (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 319 und 320) wird festgestellt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 vom 5. April 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 66) wird wie folgt geändert:
"In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung ,Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Sehlde) für die Teilflächen der Flurstücke 553 und 554 (neues Flurstück 4324) der Gemarkung Eidelstedt in die Festsetzung allgemeines Wohngebiet geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von 0,3 und der Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Die Neigung der Dachflächen darf 45 Grad nicht überschreiten. Die nördliche und östliche Baugrenze wird in einem Abstand von jeweils 10 m zur Nutzungsgrenze der Gemeinbedarfsfläche bestimmt. Die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume und Sträucher sind zu erhalten."
Der Bebauungsplan Eidelstedt 14 für den Geltungsbereich Niendorfer Gehege von der Kollau bis zum Turmfalkweg einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 15 für den Geltungsbereich Halstenbeker Weg - Ameisenkamp - Pinneberger Chaussee - Krupunder Weg - Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 350 sowie Ostgrenze des Flurstücks 356 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 16 für den Geltungsbereich zwischen Lohkampstraße und Halstenbeker Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Landesgrenze - Halstenbeker Weg - Ostgrenzen der Flurstücke 5209 und 5110 bis 5112 der Gemarkung Eidelstedt - Goldregenweg - Jasminweg - Lohkampstraße.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 17 für den Geltungsbereich Jasminweg - Goldregenweg - Westgrenzen der Flurstücke 198 und 189 der Gemarkung Eidelstedt - Halstenbeker Weg - Zweigweg - Lohkampstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 2 vom 20. Januar 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 13) wird folgende Nummer 9 angefügt:
"9. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gewerbegebiet östlich der Pinneberger Chaussee sind Einzelhandels-betriebe und gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen."
Der Bebauungsplan Eidelstedt 2 für das Plangebiet Pinneberger Chaussee - Dürenackersweg - Baumacker - Nordgrenzen der Flurstücke 762 und 776 der Gemarkung Eidelstedt - Dallbregen - Nordgrenzen der Flurstücke 778, 780 und 781 der Gemarkung Eidelstedt - Bahnanlagen - Südgrenzen der Flurstücke 924/76 und 784 der Gemarkung Eidelstedt - Dallbregen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 21 für den Geltungsbereich Zweigweg-über die Flurstücke 2692 und 305 der Gemarkung Eidelstedt-Pinneberger Chaussee-Südostgrenzen der Flurstücke 2174 und 2169 der Gemarkung Eidelstedt-Lohkampstraße (Bezirk Eimsbüttel Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 28 für den Geltungsbereich Wibischenkamp - Reemstückenkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 29 für den Geltungsbereich Rungwisch vom Straßenkreuz Rungwisch/Duvenacker - Niendorfer Gehege - Dörpsweg zur Westgrenze des Flurstücks 1275 sowie Niendorfer Gehege zu den Ostgrenzen der Flurstücke 1064 und 1223 und Dörpsweg zu den Südgrenzen der Flurstücke 1236 und 3429 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem
Gesetz hinzugefügt.
2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt:
"9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt:
9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt.
9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.
9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."
Der Bebauungsplan Eidelstedt 30 für den Geltungsbereich östlich Holsteiner Chaussee zwischen Oortskamp und Eidelstedter Dorfstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Holsteiner Chaussee-Oortskamp-Wiebischenkamp-Rungwisch-über das Flurstück 1276, Ostgrenze des Flurstücks 3441 der Gemarkung Eidelstedt-Eidelstedter Dorfstraße-Kieler Straße-Eidelstedter Platz.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 31 für den Geltungsbereich nördlich Güterumgehungsbahn, zwischen Kieler Straße und Bundesautobahn (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Kieler Straße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 5760, Nordgrenze des Flurstücks 4886, West- und Nordgrenze des Flurstücks 4844, über das Flurstück 1176 (Eidelstedter Dorfstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 1177, 5079 und 6186 (neu: 6618), West- und Nordgrenze des Flurstücks 4376 (Steinwiesenweg), über das Flurstück 4376, Ostgrenze des Flurstücks 4376, über das Flurstück 4376, Nordgrenze des Flurstücks 6186 (neu: 6618), über das Flurstück 6186 (neu: 6618), Nordgrenze der Flurstücke 3533 und 3260, Ostgrenzen der Flurstücke 3260 und 1172 der Gemarkung Eidelstedt - Ostgrenze des Flurstücks 99 der Gemarkung Stellingen - Güterumgehungsbahn - über das Flurstück 98, Südgrenze des Flurstücks 98 der Gemarkung Stellingen - Südgrenze des Flurstücks 1418 (Olloweg) der Gemarkung Eidelstedt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 35 für den Geltungsbereich Baumacker - Heidacker - Dallbregen - Hellasweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 36 für den Geltungsbereich Halstenbeker Weg - Landesgrenze - Pinneberger Chaussee - Ameisenkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 38 für den Geltungsbereich Niekampsweg - über das Flurstück 2185 der Gemarkung Eidelstedt - Lohkampstraße - über die Flurstücke 1557 und 1558 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 39 für den Geltungsbereich Redingskamp - Jaarsmoor-über das Flurstück 3603, Ostgrenzen der Flurstücke 1931 bis 1926 der Gemarkung Eidelstedt - Waterhörnstraße - Haseldorfer Weg - Mählstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4 vom 16. Oktober 1973 (HmbGVBl. S. 436) wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4" wird der Verordnung beigefügt.
2.Der "Einzige Paragraph" wird § 1.
3.Es wird folgender § 2 angefügt:
§ 2
Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
1.In den Industriegebieten und im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.
2.Ausnahmsweise sind Einzelhandelsbetriebe zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 200 m2 Verkaufs- und Ausstellungsfläche haben.
3.Ausnahmsweise sind Läden zur Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 100 m2 zulässig.
4.Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).
5.Die in der Anlage zur Verordnung mit "A" bezeichnete Fläche wird als Industriegebiet festgesetzt."
Der Bebauungsplan Eidelstedt 4 für den Geltungsbereich Mühlenau - Fangdieckstraße - Nordwestgrenze des
Flurstücks 1732 der Gemarkung Eidelstedt - Bahnanlagen - Reichsbahnstraße - Ottenser Straße - Binsbarg - Farnhornstieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 40 für den Geltungsbereich Furtweg-Elbgaustraße-Wischhofsweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 41 für den Geltungsbereich Kieler Straße - Eidelstedter Platz - Eidelstedter Dorfstraße - Karkwurt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 43 für den Geltungsbereich Dörpsweg - Nordgrenze des Flurstücks 1203 der Gemarkung Eidelstedt - Steinwiesenweg - Niendorfer Gehege - über die Flurstücke 1185, 1186, 1181, 1187 und 1191 der Gemarkung Eidelstedt - Steinwiesenweg - Wurtkamp - über die Flurstücke 1201 und 1199 der Gemarkung Eidelstedt - Eidelstedter Dorfstraße - über das Flurstück 1317 der Gemarkung Eidelstedt - Eidelstedter Dorfstraße - über das Flurstück 1285 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
siehe Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld 28 vom 8. Februar 1971
Der Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld 28 für den Geltungsbereich Schnackenburgallee - über das Flurstück 1761 der Gemarkung Bahrenfeld zur Sylvesterallee - Mühlenau - Farnhornstieg - Binsbarg - Ottensener Straße - Grenze der Gemarkung Eidelstedt - Hogenfeldweg - über das Flurstück 2422 der Gemarkung Ottensen zur Schnackenburgallee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320, und Bezirk Altona, Ortsteile 215 und 216) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 50 für den Geltungsbereich Reichsbahnstraße - Ottostraße - Bollweg - Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 52 für den Geltungsbereich östlich des ehemaligen Rangierbahnhofs Eidelstedt zwischen Alpenrosenweg und Redingskamp (Bezirks Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Alpenrosenweg - Redingskamp - Südostgrenze des Flurstücks 5434, über die Flurstücke 5434 und 5440, Nordgrenze des Flurstücks 5440 der Gemarkung Eidelstedt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 53 betrifft die als Gewerbe- und Mischgebiete festgesetzten Bereiche an der Kieler Straße, Elbgaustraße und am Niekampsweg/Antonie-Möbis-Weg.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 53 vom 22. Oktober 1985 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 288) wird folgende Nummer 25 angefügt:
"25. Für das in der Anlage mit ¿A" bezeichnete Mischgebiet an der Kieler Straße sowie für die mit ¿B" bezeichneten Kerngebiete an der Pinneberger Chaussee/Kieler Straße sowie an der Lohkampstraße und an der Elbgaustraße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Für die in der Anlage mit ¿C" bezeichneten Gewerbegebiete an der Kieler Straße und an der Elbgaustraße werden Ausnahmen für die in Satz 1 genannten Einrichtungen ausgeschlossen."
Der Bebauungsplan Eidelstedt 53 für den Geltungsbereich Elbgaustraße - Niekampsweg - Bahnanlagen - Pinneberger Chaussee - Südostgrenzen der Flurstucke 1543 /und 1544 der Gemarkung Eidelstedt - Lohkampstraße - Nordwestgrenzen der Flurstücke 2693 und 1545 der Gemarkung Eidelstedt - Pinneberger Chaussee - Nordgrenze des Flurstücks 1479 der Gemarkung Eidelstedt - Eidelstedter Platz - Kieler Straße - Südgrenze des Flurstücks 4335 der Gemarkung Eidelstedt - Wendrichstraße - Südgrenze des Flurstücks 1325 der Gemarkung Eidelstedt - Mühlenau - Jaarsmoorgraben bis Wiebelstraße - Westgrenze des Flurstücks 3469, Südgrenzen der Flurstücke 145S, 3769 und 1648 der Gemarkung Eidelstedt - Wischhofsweg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1625,Südgrenze des Flurstücks 1628, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4112, über das Flurstück 4328 der Gemarkung Eidelstedt - Furtweg - über das Flurstück 1776 der Gemarkung Eidelstedt - Mesterfeldweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 56 für den Geltungsbereich Eidelstedter Dorfstraße - über das Flurstück 1287, Westgrenze des Flurstücks 1284, über das Flurstück 1284, West-und Nordgrenze des Flurstücks 1285 der Gemarkung Eidelstedt - Dörpsweg - Wurtkamp - Ostgrenze des Flurstücks 1195, Südgrenzen der Flurstücke 1195 bis 1199 der Gemarkung Eidelstedt - Eidelstedter Dorfstraße - Südgrenze des Flurstücks 1317, über das Flurstück 1317, Südgrenze des Flurstücks 1313, Ostgrenze des Flurstücks 1314 der Gemarkung Eidelstedt - Kieler Straße - Westgrenze des Flurstücks 1305 der Gemarkung Eidelstedt - Karkwurt - über das Flurstück 3626 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der. Bebauungsplan Eidelstedt 57 für den Geltungsbereich zwischen Lohkampstraße und Holsteiner Chaussee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Lohkampstraße - Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 2653, Westgrenze des Flurstücks 2175, West- und Nordwest-grenze des Flurstücks 2174 der Gemarkung Eidelstedt - Pinneberger Chaussee - Upn Hornack - Nebenbahnstraße - Konrad-Hager-Straße - Nordgrenzen der Flurstücke 880 und 2642 der Gemarkung Eidelstedt - Holsteiner Chaussee - Südgrenze des Flurstücks 1480, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 5495, über das Flurstück 828 (Pinneberger Chaussee) der Gemarkung Eidelstedt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 6 für das Plangebiet Holsteiner Chaussee - Umgehungsstraße Eidelstedt - Duvenacker - Oortskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 60 für den Geltungsbereich Wurtkamp - Steinwiesenweg - Nordgrenze des Flurstücks 4375, Westgrenze des Flurstücks 4373 der Gemarkung Eidelstedt - Steinwiesenweg - Niendorfer Gehege - Bundesautobahn Hamburg-Flensburg - Südgrenzen der Flurstücke 3498, 1188, 3481, 1189, über die Flurstücke 1178 und 3834, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1193 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 61 für das Gebiet westlich der Reichsbahnstraße zwischen Furtweg und der Güter-umgehungsbahn (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Furtweg - Reichsbahnstraße einschließlich der auf der Ostseite angrenzenden Flurstücksteile der Gemarkung Eidelstedt sowie Teilflächen der einmündenden Ottostraße - Südgrenze des Flurstücks 1744, über das Flurstück 971, Südgrenzen der Flurstücke 2634, 3030, 3028 bis 3024, 3018 bis 3014, 3009 bis 3007, 3002, 3000 bis 2993, 2990 bis 2985, 2982 bis 2977, 2974 bis 2969, 2966 bis 2955, über das Flurstück 1747 der Gemarkung Eidelstedt - Möhlenort - West- und Nordgrenze des Flurstücks 5027, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 2835 der Gemarkung Eidelstedt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 62 für den Geltungsbereich zwischen Hörgensweg, Bundesautobahn A 23 und Holsteiner Chaussee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Hörgensweg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3668 (Bundesautobahn A 23), Nordgrenze des Flurstücks 3049, über das Flurstück 960 der Gemarkung Eidelstedt (Bahnanlagen der AKN) - Bundesautobahn A 23 - Holsteiner Chaussee - Südgrenze des Flurstücks 6358 (alt: 947 - Hörgensweg) der Gemarkung Eidelstedt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 63/Schnelsen 78 für den Geltungsbereich nördlich der Anschlußstelle Hamburg-Eidelstedt der Bundesautobahn A 23 zwischen Holsteiner Chaussee und Schnellbahnlinie (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 319 und 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Eidelstedter Brook - Holsteiner Chaussee - Bundesautobahn - Schnellbahnlinie.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 68 für den Geltungsbereich zwischen der Holsteiner Chaussee, der Straße Deepenbrook, den Bundesautobahnen A 7 und A 23 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Holsteiner Chaussee-Nordgrenzen der Flurstücke 6371 und 2560 (Deepenbrook), Ostgrenzen der Flurstücke 2560, 6371, 6022 und 6931, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6018, über die Flurstücke 6523, 6522 (Lüttendeel) und 4923, Südgrenzen der Flurstücke 6522 und 6519 (Holsteiner Chaussee) der Gemarkung Eidelstedt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 7 für das Plangebiet Pinneberger Chaussee - Heidacker - Baumacker - Dürenackersweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 72 für den Geltungsbereich zwischen der Reichsbahnstraße, dem Furtweg, der Mühlenau und der Kieler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Reichsbahnstraße - Furtweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 6357, Nordgrenze des Flurstücks 1331 - Kapitelbuschweg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1351, Nord-, Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 6605 und 1353, Ostgrenzen der Flurstücke 1360 und 1358 der Gemarkung Eidelstedt.
Hörgensweg - Holsteiner Chaussee - Südgrenze des Flurstücks 7267, über das Flurstück 7021 (Konrad-Hager-Straße), Ostgrenze des Flurstücks 6460, Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 6959, über das Flurstück 6960, Westgrenze des Flurstücks 6960, über das Flurstück 4522, Westgrenze des Flurstücks 5710 der Gemarkung Eidelstedt.
zwischen Hörgensweg und Bundesautobahn 23, westlich der AKN- Eisenbahnstrecke
Niendorfer Gehege - Duvenacker - über das Flurstück 5449 - östliche Grenzen der Flurstücke 7427 und 7428, Südostgrenzen der Flurstücke 7427 und 1067 der Gemarkung Ei-delstedt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 8 für den Geltungsbereich Niekampsweg-über die Flurstücke 1558 und 1557 der Gemarkung Eidelstedt - Lohkampstraße - Westgrenze des Flurstücks 1542 der Gemarkung Eidelstedt - Pinneberger Chaussee - Eidelstedter Platz - Kieler Straße - Elbgaustraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 9 für den Geltungsbereich Wischhofsweg - Elbgaustraße - Kieler Straße - Reichsbahnstraße - Furtweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 13 für das Plangebiet Schäferkampsallee zwischen Bellealliancestraße / Hohe Weide und Kleiner Schäferkamp - Beim Schlump einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke sowie der Flurstücke 326, 2922, 2921, 379, 1308 und 1396 der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 309 und 310) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 18 für den Geltungsbereich Osterstraße zwischen Emilienstraße und Eppendorfer
Weg sowie Schulweg zwischen Henriettenstraße und Eichenstraße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 305 und 306) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 19 für den Geltungsbereich Heußweg - über die Flurstücke 729 und 1600 der Gemarkung Eimsbüttel - Osterstraße - Emilienstraße - Henriettenstraße - über die Flurstücke 2896 und 2955 der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 306) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 22 für den Geltungsbereich Doormannsweg - Nordgrenze des Flurstücks 108 der Gemarkung Eimsbüttel - Eppendorfer Weg - Südgrenze des Flurstücks 107 der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel Ortsteil 306) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 27 für den Geltungsbereich Kieler Straße-Alter Weg-Högenstraße-Rellinger Straße- Armbruststraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 304) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 29 / Stellingen 57 für den Geltungsbereich Kieler Straße - Tiedemannstraße - über das Flurstück 1544 der Gemarkung Stellingen - Tiedemannstraße - West-und Nordwestgrenzen des Flurstücks 1538 der Gemarkung Stellingen - Langenfelder Damm - Högenstraße - Alter Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 301, 304 und 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 3 für das Plangebiet Heußweg - Eichenstraße - Wiesenstraße - Emilienstraße - Osterstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 305) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 31 / Rotherbaum 7 für den Geltungsbereich Vereinsstraße-Margaretenstraße-Fettstraße- Bellealliancestraße-Schäferkampsallee-Südgrenzen der Flurstücke 1195 (Kleiner Schäferkamp) und 3419 (Altonaer Straße) der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 309, 310 und 311) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 32 für den Geltungsbereich Schulterblatt - Altonaer Straße - Bartelsstraße - Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 310) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 34 für das Gebiet Scheideweg, Bismarckstraße, Goebenstraße, Tresckowstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 308) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Scheideweg - Südost-und Südwestgrenzen der Flurstücke 1032 und 1561 der Gemarkung Eimsbüttel - Goebenstraße - Nordwestgrenze des Flurstücks 1561, Südwest- und Nordwestgrenzen der Flurstücke 4362 und 4762 der Gemarkung Eimsbüttel.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 35 für den Geltungsbereich zwischen Doormannsweg, Eimsbütteler Chaussee, Waterloostraße und Eimsbütteler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 307) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Eimsbütteler Straße - Doormannsweg - Eimsbütteler Chaussee - Waterloostraße.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 36 für den Geltungsbereich zwischen Alardusstraße und Eppendorfer Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 305) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Alardusstraße - Eppendorfer Weg - Südgrenze des Flurstücks 1991, über das Flurstück 1991, Westgrenzen der Flurstücke 2165 und 2166, West- und Südgrenze des Flurstücks 5582 der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 305).
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 5 für das Plangebiet Ottersbekallee - Unnastraße - Im Gehölz - Eichenstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 305) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 8 für das Plangebiet Im Gehölz - Goebenstraße - Eppendorfer Weg - Scheideweg - Tresckowstraße - Goebenstraße - Alardusstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 305 und 308) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 9 für das Gebiet Bundesstraße, Hohe Weide (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 308) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bundesstraße - Hohe Weide - über das Flurstück 2929 - Südwest- und Nordwestgrenzen des Flurstücks 2929 - Nordwestgrenze des Flurstücks 4172 - Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 4415 der Gemarkung Eimsbüttel.
Bebauungsplan Harvestehude 1 für den Geltungsbereich zwischen Rothenbaumchaussee-Oberstraße-Mittelweg- Werderstraße (Bezirk Hamburg-Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Rothenbaumchaussee-Oberstraße-Mittelweg, Südgrenze der Flurstücke 2340 und 2339-Ost- und Südgrenze des Flurstücks 726, Süd- und Westgrenze des Flur¬stücks 725-Südgrenze des Flurstücks 723 der Gemarkung Harvestehude.
Der Bebauungsplan Harvestehude 10 für den Geltungsbereich Alsterkamp - Nordwestgrenze des Flurstücks 1186 der Gemarkung Harvestehude - Harvestehuder Weg - Sophienterrasse (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 314) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Harvestehude 11 für den Geltungsbereich Rothenbaumchaussee - Hansastraße - Mittelweg - Hallerstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Harvestehude 13 für den Geltungsbereich zwischen Mittelweg - Sophienterrasse - Alsterkamp - Harvestehuder Weg - Alfred-Beit-Weg - Klosterstieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Mittelweg - Sophienterrasse - Alsterkamp - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 733, Ostgrenze des Flurstücks 1929, Nordgrenze des Flurstücks 830 der Gemarkung Harvestehude (Sophienterrasse) - Harvestehuder Weg-Südgrenze des Flurstücks 828, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2074, über das Flurstück 2147, Ostgrenze des Flurstücks 235 (Alfred-Beit-Weg), über das Flurstück 2149, Südgrenze des Flurstück 235, Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 2191, Südgrenzen der Flurstücke 2091 und 209 der Gemarkung Harvestehude.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Harvestehude 14 für den Geltungsbereich nördlich und östlich der Bogenallee, Stadtteil Harvestehude (Ortsteil 313) wird festgestellt:
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Südwest- Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 688, Nordgrenze des Flurstücks 903, über das Flurstück 903, Südgrenze des Flurstücks 903 der Gemarkung Harvestehude - Bogenallee.
Der Bebauungsplan Harvestehude 3 für das Plangebiet Grindelberg-Schlankreye-über das Flurstück 1294 der Gemarkung Harvestehude bis Bahnanlagen-Grindelberg-Isebekkanal-über das Flurstück 1045 der Gemarkung Harvestehude zur Isestraße-über die Flurstücke 291 und 65 der Gemarkung Harvestehude bis Grindelberg-Oberstraße-über die Flurstücke 1107 und 189 zur Nordgrenze des Flurstücks 663 der Gemarkung Harvestehude (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 313 und 314) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Harvestehude 9 für den Geltungsbereich Brahmsallee - Oberstraße - Parkallee - Werderstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt.
§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Hoheluft- West 5 vom 2. März 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 100) erhält folgende Fassung:
"§ 2
Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
1.Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.
2.Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig."
Der Bebauungsplan Lokstedt 1 für den Geltungsbereich Emil-Andresen-Straße-Lohkoppelweg-Stresemannallee-Vizelinstraße-Julius-Vosseler-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 11 für den Geltungsbereich Grandweg - Veilchenweg - Lokstedter Steindamm - Gemarkungsgrenze Lokstedt/Eppendorf - über die Flurstücke 3046 und 2080 der Gemarkung Lokstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 12 vom 9. Oktober 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 429) wird wie folgt geändert:
1.Die "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 12" wird der Verordnung beigefugt.
2.§ 2 wird wie folgt geändert:
1.Der bisherige Text wird Nummer 1.
2.Es wird folgende Nummer 2 angefügt:
"2. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet (Julius-Vosseler-Straße, Vizelinstraße, Ostgrenzen der Flurstücke 1765, 1772 bis 1794 sowie Südgrenzen der Flurstücke 1795 bis 1798 der Gemarkung Lokstedt) gilt:
2.1 Die Dächer der Wohngebäude sind als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung von höchstens 6 Grad auszubilden. Staffelgeschosse sind unzulässig.
2.2 Für die Außenwände der Wohngebäude sind helle Farbtöne zu verwenden.
2.3 Eine Überschreitung der Baugrenzen in den rückwärtigen Grundstücksbereichen durch Balkone, Loggien, Erker und Wintergärten kann bis zu 2,5 m zugelassen werden. Eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Vorbauten und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m kann zugelassen werden. Die Breite der Vorbauten und Erker darf dabei die Hälfte der Gebäudebreiten, höchstens jedoch 4 m, nicht überschreiten."
Der Bebauungsplan Lokstedt 12 für den Geltungsbereich Julius-Vosseler-Straße - Vizelinstraße - Stresemannallee - Südgrenze des Flurstücks 133 - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2235 - Südgrenzen der Flurstücke 1794 bis 1798 der Gemarkung Lokstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 13 für den Geltungsbereich Döhrnstraße - Gazellenkamp - Oddernskamp - Grelckstraße - Behrmannplatz - Grandweg - Emil-Andresen-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 14 für das Gebiet nördlich der U-Bahn-Haltestelle Hagendeel bis zur Güterumgehungsbahn (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Güterumgehungsbahn - Wehmerweg - Hinter der Lieth - Liethwisch - Hagendeel.
Der Bebauungsplan Lokstedt 15 für den Geltungsbereich Grandweg-Behrkampsweg-Lokstedter Steindamm-Veilchenweg (Bezirk Eimsbüttels Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 16 für den Geltungsbereich Stresemannallee-Veilchenweg-Ostgrenzen der Flurstücke 2077, 2093 und 2086, über das Flurstück 2086 zur Ostgrenze des Flurstücks 2124 der Gemarkung Lokstedt - Bötelkamp einschließlich südlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lokstedt - Wiesinger Weg - Grenze der Gemarkung Lokstedt - Eidelstedter Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird begrenzt durch die Grenzen des Flurstücks 4013 der Gemarkung Lokstedt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 17 für den Geltungsbereich Hagenbeckstraße - Lenzweg - Westgrenze des Flurstücks 1286, über das Flurstück 1286 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde - Bahnanlagen - über das Flurstück 2789, Nordgrenze des Flurstücks 1909 der Gemarkung Lokstedt - Julius-Vosseler-Straße - Nordgrenzen der Flurstücke 1801 bis 1799, Ostgrenzen der Flurstücke 1799 und 2234, Südgrenzen der Flurstücke 2234 und 2233, über die Flurstücke 2226, 2360, 2191, 2184, Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 2187 und 2163, Ostgrenze des Flurstücks 2161 der Gemarkung Lokstedt - Eidelstedter Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 19 für das Plangebiet Osterfeldstraße, Südseite von der Westgrenze des Flurstücks 1151 bis zur Münsterstraße sowie Nordseite von der Lembekstraße bis zum Offakamp einschließlich angrenzender Flurstücksteile sowie Teile der Flurstücke 834, 835 und 2395 der Gemarkung Lokstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 20 für das Plangebiet:
Wegeverbindung von der Vizelinstraße über die Flurstücke 2674, 1959, 2679, 2702 und 2592 zum Rimbertweg, von hier in nördlicher Richtung über das Flurstück 2591 zur Südgrenze des Flurstücks 2598 der Gemarkung Lokstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 26 für den Geltungsbereich Corveystraße-Nordgrenzen der Flurstücke 2348 und 2285 der Gemarkung Lokstedt-Lottestraße-Südgrenze des Flurstücks 2348, über die Flurstücke 1335 bis 1338 der Gemarkung Lokstedt-Wiben-Peter-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 28 / Niendorf 46 für den Geltungsbereich Niendorfer Straße zwischen Kollaustraße und Hagendeel/Grelckstraße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkungen Lokstedt und Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 317 und 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 3 für den Geltungsbereich Emil-Andresen-Straße - Grandweg - Stresemannallee - Lohkoppelweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 36 für den Geltungsbereich Grandweg - Behrmannplatz - Vogt-Wells-Straße - Siemersplatz - Lokstedter Steindamm - Bei der Lutherbuche (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 37 für den Geltungsbereich Rütersbarg - Nordgrenze des Flurstücks 453, über das Flurstück 455, Nordgrenze des Flurstücks 2723, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 456 der Gemarkung Lokstedt - Feldhoopstücken - Westgrenzen der Flurstücke 457, 458, 403 und 451, über die Flurstücke 451 und 415 (Hartsprung), Südgrenze des Flurstücks 3431, Nordgrenzen der Flurstücke 3418 und 3456, über die Flurstücke 410, 409, 403, 458, 459 (Feldhoopstücken) und 461, Nordgrenze des Flurstücks 492 der Gemarkung Lokstedt - Kollaustraße - Stapelstraße - Alter Schulweg - Vogt-Wells-Straße - Behrmannplatz - Grelckstraße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lokstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 38 / Hoheluft-West 11 für den Geltungsbereich Wiesingerweg - Troplowitzstraße - über das Flurstück 3046 der Gemarkung Lokstedt - Grandweg - Grenze der Gemarkung Lokstedt, Südgrenze des Flurstücks 3522 der Gemarkung Eimsbüttel - Wrangelstraße - Christian-Förster-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 317 und 316) wird festgestellt.
§ 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 38/Hoheluft-West 11 vom 4. Juni 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 208) erhält folgende Fassung:
Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
1. Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
2. Im Gewerbe gebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig.
Der Bebauungsplan Lokstedt 39 für den Geltungsbereich Gazellenkamp - Oddernskamp - Julius-Vosseler-Straße - Westgrenzen der Flurstücke 3114 und 2811 der Gemarkung Lokstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 4 für den Geltungsbereich Niendorfer Straße - Bahnanlagen - über die Flurstücke 396, 397 (Heckenrosenweg), 398, 399, 3423, 410, 411, Südgrenze des Flurstücks 3419 - über die Flurstücke 415 (Hartsprung), 451, Ostgrenzen der Flurstücke 450 und 452 der Gemarkung Lokstedt - Feldhoopstücken - West- und Südgrenze des Flurstücks 452, Südgrenze des Flurstücks 3249 der Gemarkung Lokstedt - Rütersbarg - Hartsprung einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lokstedt - Rütersbarg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 40 für den Geltungsbereich Troplowitzstraße - Südwestgrenze des Flurstücks 3107, über das Flurstück 3107, Nordwestgrenze des Flurstücks 3105, West- und Nordgrenzen des Flurstücks 2085, West- und Nordwestgrenzen des Flurstücks 2080 der Gemarkung Lokstedt - Grandweg - Nordgrenzen der Flurstücke 3340, 1463 und 1462 der Gemarkung Lokstedt - Lokstedter Steindamm (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 43 für den Geltungsbereich Grandweg-Südgrenze des Flurstücks 2033, Westgrenzen der Flurstücke 2033, 2032, 2031, 3173, 2028, 2027, 2026, Nordgrenze des Flurstücks 2026 der Gemarkung Lokstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 44 für das Gebiet zwischen Veilchenstieg, Veilchenweg und Troplowitzstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze des Flurstücks 2958 (Veilchenstieg), über das Flurstück 2958, Nordgrenze des Flurstücks 2093, Westgrenzen der Flurstücke 2814 und 2078 der Gemarkung Lokstedt - Veilchenweg - Grandweg - Südgrenze des Flurstücks 2079, Ostgrenzen der Flurstücke 2814 und 2085, Südgrenze des Flurstücks 2085, Ostgrenze des Flurstücks 3890 der Gemarkung Lokstedt - Troplowitzstraße - über das Flurstück 2124, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2812 der Gemarkung Lokstedt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 45 für den Geltungsbereich westlich Julius-Vosseler-Straße - südlich Gazellenkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Lokstedter Grenzstraße - Gazellenkamp - Ostgrenzen der Flurstücke 3956 und 3679 der Gemarkung Lokstedt - Julius- Vosseler-Straße - Koppelstraße.
Der Bebauungsplan Lokstedt 46/Hoheluft-West 12 für den Geltungsbereich Stresemannallee - Troplowitzstraße - Wiesingerweg - nördlich Quickbornstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 317/316) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Stresemannallee - Troplowitzstraße - Wiesingerweg - Südgrenze des Flurstücks 2129 der Gemarkung Lokstedt - über die Flurstücke 3582 und 3719 der Gemarkung Hoheluft-West - Südgrenzen der Flurstücke 4062, 2378 und 4006 der Gemarkung Lokstedt - Eidelstedter Weg.
Der Bebauungsplan Lokstedt 5 für den Geltungsbereich Lokstedter Steindamm - Süderfeldstraße - Butenfeld (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 50 für das Gebiet Julius-Vosseler-Straße - Döhrnstraße - Emil-Andresen-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 53 für den Geltungsbereich Grandweg, Stresemannallee, Rimbertweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 303) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Grandweg - Stresemannallee - Südgrenze des Flurstücks 2572, über die Flurstücke 2572 und 2614 (Rimbertweg), Rimbertweg, Lohkoppelweg, Westgrenzen der Flurstücke 2671, 3323, 3322, 2660, 2658, 2659 und 2556, Nordgrenze des Flurstücks 2656, Westgrenzen der Flurstücke 2037, 4538, 2382 (An der Lohbek) und 2380, Nordgrenzen der Flurstücke 2380, 2379, 2381 und 4479 der Gemarkung Lokstedt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 54 für den Geltungsbereich nördlich des Lohkoppelwegs, östlich Emil-Andresen-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Emil-Andresen-Straße - Nordost- und Nordwestgrenze des Flurstücks 5052 - Nordost-und Ostgrenze des Flurstücks 5058 der Gemarkung Lokstedt - Lohkoppelweg.
Der Bebauungsplan Lokstedt 56 für den Geltungsbereich östlich und westlich des Grandwegs zwischen Veilchenweg, Platanenallee und Lokstedter Steindamm (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Veilchenweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2072 (Hans-Heinrich-Sievert-Kampfbahn) der Gemarkung Lokstedt - Grandweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4163 und 4172, Westgrenze des Flurstücks 1103 der Gemarkung Lokstedt - Platanenallee - Lokstedter Steindamm - Bezirksgrenze - über das Flurstück 4408 (Lokstedter Steindamm), Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 4172, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1112 über das Flurstück 4390 (Grandweg) der Gemarkung Lokstedt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 58 für den Geltungsbereich westlich der Straße Offakamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Bezirksgrenze Eimsbüttel (Offakamp), Südgrenze des Flurstücks 3765, über das Flurstück 835, Süd-und Südwestgrenze des Flurstücks 3301, Süd-und Westgrenze des Flurstücks 829, Westgrenzen der Flurstücke 828, 827 und 2292, West-und Nordgrenze des Flurstücks 4089, Westgrenze des Flurstücks 847 sowie West-, Nord-und Ostgrenze des Flurstücks 848 der Gemarkung Lokstedt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 60 für den Geltungsbereich des Siemersplatzes sowie Flächen nördlich der Osterfeldstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Lokstedter Steindamm - Siemersplatz - Vogt-Wells-Straße - Alter Schulweg - Stapelstraße - Kollaustraße - Nordgrenze des Flurstücks 2663, Westgrenzen der Flurstücke 2663, 4269 und 4916, Südgrenze des Flurstücks 4792, Westgrenzen der Flurstücke 4792, 710, 711 und 4940, Nordgrenzen der Flurstücke 4940 und 4939 - Ahornallee - Nordgrenzen der Flurstücke 721 und 761 - Lembekstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 769 und 802, über das Flurstück 808 (Jägerlauf), Nordgrenze des Flurstücks 811, Ostgrenzen der Flurstücke 811, 812, 813, 814, 815, 816, 817, 818, 819, 820, 821, 822, 823, 824, 825 und 826, über das Flurstück 829, Nordgrenze des Flurstücks 832, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 833, Nordgrenzen der Flurstücke 3302 und 3300, über das Flurstück 835, Nordgrenze des Flurstücks 3764 - Offakamp - Osterfeldstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 1150, 1149, 1148 und 1147, Südgrenze des Flurstücks 1147 der Gemarkung Lokstedt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 62 für den Geltungsbereich nördlich der Süderfeldstraße und westlich der Lottestraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Süderfeldstraße - Westgrenzen der Flurstücke 1334 und 5152, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 1341, Westgrenze des Flurstücks 1340, West- und Südgrenzen des Flurstücks 3602 der Gemarkung Lokstedt - Wiben-Peter-Straße - Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 3602, Nordgrenzen der Flurstücke 3600 und 3598, Nord- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 5155, Nordgrenze des Flurstücks 5156, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5162, Nordgrenzen der Flurstücke 5231, 5157 und 5158 - Lottestraße - Südgrenzen der Flurstücke 5159, 5160 und 5161, Ost- und Südgrenzen des Flurstücks 5164 der Gemarkung Lokstedt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 63 für den Geltungsbereich zwischen Lokstedter Höhe, Julius-Vosseler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenze des Flurstücks 4178, über das Flurstück 4178, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4178 der Gemarkung Lokstedt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 64 für den Geltungsbereich zwischen Koppelstraße, Julius-Vosseler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Koppelstraße - über die Flurstücke 4809 und 4410 (Julius-Vosseler-Straße) - Südgrenze des Flurstücks 3905, über das Flurstück 4429 (Bahnanlage), Westgrenzen der Flurstücke 4429, 3873, 5471 und 5470 der Gemarkung Lokstedt, ausschließlich des Flurstücks 5218 der Gemarkung Lokstedt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 65 / Stellingen 68 für den Geltungsbereich zwischen Julius-Vosseler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) sowie zwischen Hagenbeckstraße und Wolfgang-Meyer-Sportanlage (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Östlicher Teilbereich Julius-Vosseler-Straße - über die Flurstücke 3407 und 3742, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3742, Nordgrenze des Flurstücks 2262 und West- und Nordgrenze des Flurstücks 1909 der Gemarkung Lokstedt. Westlicher Teilbereich Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1318, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1319, Süd- , West- und Nordgrenze des Flurstücks 2954 der Gemarkung Stellingen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 66 für den Geltungsbereich zwischen Julius-Vosseler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Julius-Vosseler-Straße - Lenzweg - Westgrenzen der Flurstücke 4526 und 3742, über die Flurstücke 3742 und 3407 der Gemarkung Lokstedt.
südlich des Lohkoppelweges, östlich des Ansgarweges und am westlichen Ende des Rimbertweg, zwischen Rimbertweg und Kleingärten
Der Bebauungsplan Lokstedt 8 für den Geltungsbereich Stellinger Chaussee - Oddernskamp - Gazellenkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lokstedt 30/Eimsbüttel 33 für das Gebiet nördlich Eidelstedter Weg, westlich Stresemannallee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 317 und 302) wird festgestellt.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Eidelstedter Weg-Westgrenzen der Flurstücke 2160, 2149 (Bötelkamp), 4318 und 4317, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2184, Westgrenzen der Flurstücke 2191 und 3316, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3489, Westgrenzen der
Flurstücke 2237 und 2236, West-und Nordgrenze des Flurstücks 4340 der Gemarkung Lokstedt-Stresemannallee.
Der Bebauungsplan Niendorf 1 für den Geltungsbereich Ordulfstraße - Westgrenze des Flurstücks 4392 sowie Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4421 der Gemarkung Niendorf - Hadermanns Weg - Wendlohstraße - An der Lohe - Paul-Sorge-Straße - Wendlohstraße - Niendorfer Kirchenweg einschließlich östlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Niendorf - Niendorfer Marktplatz - Friedrich-Ebert-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Bebauungsplan Niendorf 10 für das Plangebiet König-Heinrich-Weg - Hessenweg - Ohmoor - Nordgrenzen der Flurstücke 3722 und 575 der Gemarkung Niendorf - Schwabenstieg - Garstedter Weg - Südgrenze des Flurstücks 632, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3882 sowie Südgrenze des Flurstücks 582 der Gemarkung Niendorf - Ohmoor - Südostgrenzen der Flurstücke 437, 436 und 365 der Gemarkung Niendorf - Moorrand - von hier in südlicher Richtung über die Flurstücke 613, 614 und 4251 der Gemarkung Niendorf zum Garstedter Weg - Fuhlsbütteler Weg - Teile der Flurstücke 894 und 890 bis 892 der Gemarkung Niendorf - Fuhlsbütteler Weg - Rahweg - Ostgrenze des Flurstücks 705 sowie Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4054 der Gemarkung Niendorf - Paßborghöhe - Westgrenze des Flurstücks 705 der Gemarkung Niendorf - Quadenweg - Südgrenze des Flurstücks 667 der Gemarkung Niendorf - Langobardenweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 11 für das Plangebiet Nordalbingerweg-Südwest-und Nordwestgrenzen des Flurstücks 28 sowie Nordwest- und Nordostgrenzen des Flurstücks 29 der Gemarkung Niendorf - Nordalbingerweg - Paul-Sorge-Straße - Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 12 für das Plangebiet Paul-Sorge-Straße - Ubierweg - König-Heinrich-Weg - An der Lohe (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 13 für das Plangebiet Jütenweg - Vielohweg - Quedlinburger Weg - Kopischweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 1750, Nordgrenzen der Flurstücke 1749 bis 1747, Westgrenzen der Flurstücke 1691 bis 1687 sowie Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1684 der Gemarkung Niendorf - Perckentinweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der .Bebauungsplan Niendorf 14 für das Plangebiet Quedlinburger Weg - Vielohweg-Paul-Sorge-Straße - Südgrenze des Flurstücks 1640, von der Südwestecke des Flurstücks 1640 in westlicher Richtung über die Flurstücke 1618 und 1617 der Gemarkung Niendorf zum Wernigeroder Weg - Wernigeroder Weg - Gottschalkweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 15 vom 5. März 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 24) wird folgende Nummer 4 angefügt:
"4. Für das im anliegenden Übersichtsplan mit "A" bezeichnete Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig; dies gilt nicht für die neu gebildeten Flurstücke 5851, 5954 und 6140 der Gemarkung Niendorf. Einzelhandelsbetriebe sind zulässig auf dem Flurstück 5851 mit höchstens 1200 m2 Geschoßfläche sowie auf den Flurstücken 5954 und 6140 mit höchstens 5000 m2 Geschoßfläche. Erweiterungen und Zusammenlegungen von Einzelhandelsbetrieben auf den Flurstücken 5954 und 6140, die im Einzelfall zu einer Geschoßfläche von jeweils mehr als 1200 m2 fuhren, sind unzulässig. Ferner werden in dem mit "A" bezeichneten Bereich Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, ausgeschlossen."
Der Bebauungsplan Niendorf 15 für den Geltungsbereich Paul-Sorge-Straße-Krähenweg-Westgrenze des Flurstücks 1295 der Gemarkung Niendorf-Schippelsweg-Habichthorst-über die Flurstücke 1328, 4675, 4792, 4676 und 2619 der Gemarkung Niendorf zum Johannkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 16 für das Plangebiet Niendorfer Gehege - Friedrich-Ebert-Straße - Niendorfer Marktplatz - Kollaustraße - Südgrenze des Flurstücks 3458, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3455, Südgrenze des Flurstücks 3457 und von hier über die Flurstücke 4057 und 3485 der Gemarkung Niendorf zum Niendorfer Gehege (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 17 für das Plangebiet Quedlinburger Weg - Sethweg - Gandersheimer Weg - Wendlohstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 20 für das Plangebiet Kopischweg - Gottschalkweg - Bernwardkoppel - Sethweg - Quedlinburger Weg - Ebersteinweg - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1789 der Gemarkung Niendorf - Vielohgraben (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 23 für den Geltungsbereich Hadermanns Weg - West- und Südgrenze des Flurstücks 2052, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5179, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2052 der Gemarkung Niendorf - Wendlohstraße - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 2052 der Gemarkung Niendorf - Lauterberger Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 24 vom 30. Juli 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 200) wird wie folgt geändert:
1. Die anliegende "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 24" wird
der Verordnung hinzugefugt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
"7. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Rebhuhnweg-Nordostgrenzen der Flurstücke 5969 (ehemals nordöstlicher Teil der Flurstücke 2617 und 2618), 2616, 2615, 2614, 2613, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2612 der Gemarkung Niendorf-Bansgraben werden die Festsetzungen für einen vom Rebhuhnweg abzweigenden 5 m breiten öffentlichen Weg sowie für eine Stellplatzfläche mit Einfahrt vom Rebhuhn weg aufgehoben; die Flächen werden als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen."
Der Bebauungsplan Niendorf 24 für das Plangebiet Paul-Sorge-Straße-Johannkamp-über die Flurstücke 2619, 4675, 4676, 4792 und 1328 der Gemarkung Niendorf bis Habichthorst-Krähenweg-König-Heinrich-Weg-Ubierweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 27 für das Plangebiet An der Lohe zwischen Paul-Sorge-Straße und Garstedter Weg einschließlich südlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Niendorf - Straßenverbindung zwischen Garstedter Weg und Tibarg/Niendorfer Marktplatz über die Flurstücke 2703, 180, 2701, 2700, 3763, 4530, 2735, 2736, 3005, 878, 4525, 3370, 4682, 3353, 4257, 4683, 3390, 3389, 3976, 3388 bis 3385, 3939, 3396, 3397, 3384 bis 3381, 3379 bis 3368, 3400 bis 3402 und 3905 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 28 für den Geltungsbereich Äußerer Straßenring von der Oldesloer Straße über die Flurstücke 292, 301, 289 bis 284, 312 und 365 der Gemarkung Niendorf bis zum Schippelmoorgraben (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 29 für den Geltungsbereich Äußerer Straßenring von der Westgrenze des Schippelmoorgrabens über das Flurstück 365 der Gemarkung Niendorf bis Moorrand (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 3 für den Geltungsbereich Kollaustraße - Nordwestgrenze des Flurstücks 6406, über das Flurstück 6406, Westgrenze des Flurstücks 6407, über das Flurstück 3311 der Gemarkung Niendorf - südliche Grenze des Verkehrsflughafens Hamburg (Fuhlsbüttel) - Tarpenbek - Groß Borsteler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 30 für den Geltungsbereich Sachsenweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4217, 4232, 4220, 1204 und 1203 der Gemarkung Niendorf - Langobardenweg - König-Heinrich-Weg - Krähenweg - Habichthorst - Schippelsweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 33 für den Geltungsbereich Ohmoor - Nordgrenze des Flurstücks 581 der Gemarkung Niendorf - König-Heinrich-Weg - Nordgrenzen der Flurstücke 3732 und 630, über das Flurstück 629 und Nordgrenze des Flurstücks 630 der Gemarkung Niendorf - Garstedter Weg - Schwabenstieg - König-Heinrich-Weg - Südgrenze des Flurstücks 576 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 36 für den Geltungsbereich Märkerweg - Sachsenweg - Swebenweg - Keltenweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Märkerweg - Swebenweg - Ostgrenzen der Flurstücke 5731 bis 5722 und 5718 der Gemarkung Niendorf - Keltenweg - Sachsenweg - Südgrenzen der Flurstücke 5732, 5734 bis 5737, 5761 und 5738 bis 5743 der Gemarkung Niendorf.
Der Bebauungsplan Niendorf 37 für den Geltungsbereich Moorflagen - Nordwestgrenze des Flurstücks 41, Westgrenzen der Flurstücke 264, 5950, 266 bis 268, 4670, 270, 272 bis 275, 277, 6665, 284, 5993 und 6281 der Gemarkung Niendorf - Swebenweg - Nordalbingerweg einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 39 für den Geltungsbereich Nordalbingerweg - Swebenweg - Märkerweg - Nordgrenze des Flurstücks 6152 der Gemarkung Niendorf - Sachsenweg - Keltenweg - Märkerweg - Südgrenze des Flurstücks 6158, über das Flurstück 6158 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 4 für den Geltungsbereich Kollau-Wanderweg - Jütenweg - Nordgrenze des Flurstücks 38 der Gemarkung Niendorf - Moorflagen - Nordalbingerweg - Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 40 für den Geltungsbereich Nordalbingerweg - Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 6931, Nordgrenzen der Flurstücke 6931 und 6754 der Gemarkung Niendorf - Märkerweg einschließlich östlich angrenzender Flurstücksteile - über die Flurstücke 4496, 115, 4398, 248, 249 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 41 vom 20. August 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 203) wird folgende Nummer 3 angefügt:
"3. Für das im anliegenden Übersichtsplan mit ¿A" bezeichnete Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig; dies gilt nicht für die neu gebildeten Flurstücke 7347 und 8193 der Gemarkung Niendorf. Ferner werden in dem mit "A" bezeichneten Bereich Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von §33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, ausgeschlossen."
Der Bebauungsplan Niendorf 41 für den Geltungsbereich Paul-Sorge-Straße-Schippelsweg-Ostgrenze des Flurstücks 1294 der Gemarkung Niendorf-Krähenweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 44 für den Geltungsbereich Paul-Sorge-Straße zwischen den Straßen An der Lohe und Nordalbingerweg einschließlich beidseitig angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Niendorf und Teilflächen einmündender Straßen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 47 für den Geltungsbereich Wieddüp - Am Martensgehölz - Bondenwald - Südgrenzen der Flurstücke 3565 und 4034 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 48 für den Geltungsbereich Friedrich-Ebert-Straße - Bondenwald - Wieddüp - Hubertusweg - Westgrenze der Flurstücke 3617 und 4735, Südgrenze des Flurstücks 2129, über das Flurstück 2129, West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 2121 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 49 für den Geltungsbereich Nordalbingerweg - Bataverweg - Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 50 für den Geltungsbereich Garstedter Weg - Nordgrenzen der Flurstücke 4930 und 5358, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5364 der Gemarkung Niendorf - Quadenweg - Südgrenze des Flurstücks 1073 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 55 für den Geltungsbereich Sachsenweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4412, 4393 bis 4396, 4384 bis 4388, über die Flurstücke 6163 und 453, Nordgrenzen der Flurstücke 4499 bis 4509 und 4511 der Gemarkung Niendorf - Ohmoor - über das Flurstück 546 der Gemarkung Niendorf - Ohmoor - Südgrenzen der Flurstücke 481 und 482 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 56 für den Geltungsbereich König-Heinrich-Weg - Nordgrenze des Flurstücks 2508 der Gemarkung Niendorf - Garstedter Weg - Südgrenze des Flurstücks 2662, Ostgrenzen der Flurstücke 2507 und 2506 sowie Südgrenze des Flurstücks 2506 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 59 für den Geltungsbereich Märkerweg - Keltenweg - Sachsenweg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 6155, Ostgrenze des Flurstücks 6163, über das Flurstück 6163 und Südgrenze des Flurstücks 6163 der Gemarkung Niendorf - Sachsenweg - Pommernweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 60 für den Geltungsbereich Nordalbingerweg - Emmy-Beckmann-Weg - Märkerweg - Pommernweg - Sachsenweg - Schippelsweg - Paul- Sorge-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 68 für den Geltungsbereich Sachsenweg zwischen Vielohweg und Pommernweg
einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 7 für das Plangebiet Wendlohstraße - Gandersheimer Weg - Sethweg - Bernwardkoppel - Gottschalkweg - Wernigeroder Weg - von hier über das Flurstück 1617 zur Nordgrenze des Flurstücks 1618 sowie West- und Nordgrenze des Flurstücks 1639 der Gemarkung Niendorf - Paul-Sorge-Straße - Joachim-Mähl-Straße - Harzburger Weg - Hildesheimer Stieg - Hildesheimer Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 70 (2 Blätter) für den Gel-tungsbereich nördlich Kollau/östlich Niendorfer Gehege (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Lokstedter Holt - Kollaustraße - Niendorfer Straße - Bahnanlagen - über das Flurstück 90 (Kollau), Westgrenze des Flurstücks 6, über das Flurstück 9 (Langenhorst), Westgrenze des Flurstücks 15, über das Flurstück 2, West- und Nordgrenze des Flurstücks 16 der Gemarkung Lokstedt - Bondenwald - Ost- und Nordgrenzen der Flurstücke 3469, 3468, 3467, 3465 und 3464 der Gemarkung Niendorf - Borndeel - West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4032 der Gemarkung Niendorf - Nordgrenzen der Flurstücke 33 und 39 bis 45, Ostgrenze des Flurstücks 45 der Gemarkung Lokstedt.
Der Bebauungsplan Niendorf 71 für den Geltungsbereich Nordalbingerweg zwischen Bataverweg und Vielohweg einschließlich angrenzender Flurstücksteile und über die Flurstücke 6518, 1661 (Quedlinburger Weg) sowie 23 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 73 vom 12. Juli 1979 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 214) wird folgende Vorschrift angefügt:
"4. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig".
Der Bebauungsplan Niendorf 73 für den Geltungsbereich Friedrich-Ebert-Straße - Ordulfstraße - Bindfeldweg - Westgrenze des Flurstücks 2308, West- und Nordgrenze des Flurstücks 398, über das Flurstück 2307, Südwestgrenze des Flurstücks 2303, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 3938 der Gemarkung Niendorf - Wendlohstraße - über die Flurstücke 4280, 2331, 2330, 2395, 6332, 5976 (Paul-Sorge-Straße), 2406, 2405, 2491, 2492 (König-Heinrich- Weg), 2493, 2494, 2677, 2676, 2675 und 665 (Tibarg) der Gemarkung Niendorf - Garstedter Weg - Niendorfer Marktplatz (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 74 für den Geltungsbereich Garstedter Weg - Nordgrenze des Flurstücks 2703 der Gemarkung Niendorf - Fuhlsbütteler Weg - Nordostgrenze des Flurstücks 2737 der Gemarkung Niendorf - Hainholz-Robert-Blum-Straße - Alwin-Lippert-Weg - Promenadenstraße - Südgrenze des Flurstücks 6383 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 75 für den Geltungsbereich südlich Theodor-Körner-Weg, nördlich und südlich Sethweg und westlich Paul-Sorge-Straße, östlich Hildesheimer Stieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318), wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 76 für den Geltungsbereich Krähenweg-Garstedter Weg-Rebhuhnweg-König-Heinrich-Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 78 für den Geltungsbereich südlich der Straße Krohnstieg zwischen Garstedter Weg und Rahweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Garstedter Weg - Moorrand - Nordgrenzen der Flurstücke 6298 und 6296 der Gemarkung Niendorf - Garstedter Weg - Krohnstieg - Ostgrenze des Flurstücks 792 der Gemarkung Niendorf - Rahweg - Grotkoppelweg.
Der Bebauungsplan Niendorf 79 für den Geltungsbereich nordwestlich des Niendorfer Zentrums (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bindfeldweg-Ostgrenzen der Flurstücke 10927 und 10925 der Gemarkung Niendorf - Max-Zelck-Straße - über das Flurstück 8746, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8277, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 10007 der Gemarkung Niendorf -Friedrich-Ebert-Straße - Westgrenzen der Flurstücke 10850, 10849, 2200, 2199, 2198, 2197, 2196, 2195, 2194, 2193, 2192 und 2191 der Gemarkung Niendorf.
Der Bebauungsplan Niendorf 80/Schnelsen 81 für das Gebiet südlich der Wendlohstraße zwischen Frohmestraße/ Friedrich-Ebert-Straße und der Straße Steendammswisch (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 318, 319) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Wendlohstraße - Steendammswisch - Südgrenzen der Flurstücke 1885 und 7025 (Schippelsmoorgraben), Ostgrenze des Flurstücks 7744 der Gemarkung Niendorf - Blankenburger Weg - Friedrich-Ebert-Straße - Frohmestraße.
Der Bebauungsplan Niendorf 81 für den Geltungsbereich südlich Burgunderweg zwischen Fuhlsbütteler Weg und Engernweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Fuhlsbütteler Weg - Burgunderweg - Engernweg - Südgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 935 der Gemarkung Niendorf.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Niendorf 83 im Eckbereich Hadermanns Weg und Wendlohstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Hadermanns Weg - Wendlohstraße - Südost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 9385 (neu: 11637, 11638 und 11640) der Gemarkung Niendorf.
Der Bebauungsplan Niendorf 84 für den Geltungsbereich westlich Tibarg, südlich Paul-Sorge-Straße, östlich Niendorfer Kirchenweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
West- und Nordgrenze des Flurstücks 3415, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3421, Nordgrenze der Flurstücke 10359 und 10369, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 10370, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3418, über das Flurstück 3415, Südgrenze des Flurstücks 3415 der Gemarkung Niendorf.
Der Bebauungsplan Niendorf 87 für das Gebiet südöstlich der Straße Dohlenhorst (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Dohlenhorst, Nordostgrenze des Flurstücks 11269, Südostgrenzen der Flurstücke 11269, 8350, 1010 bis 1014, 4493, 1015 bis 1017 und 7260 der Gemarkung Niendorf.
Der Bebauungsplan Niendorf 88 für den Geltungsbereich zwischen Wagrierweg, Flurstück 6556, Moorflagen und Nordalbingerweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Wagrierweg - über die Flurstücke 6192 und 11417, Westgrenzen der Flurstücke 11415 und 3998, Nordgrenze des Flurstückes 3998 - Moorflagen - Südgrenzen der Flurstücke 12042, 12043, 29 und 12041 der Gemarkung Niendorf.
Der Bebauungsplan Niendorf 9 für das Plangebiet König-Heinrich-Weg - Langobardenweg - Westgrenze des Flurstücks 705 der Gemarkung Niendorf - Paßborghöhe - Ostgrenze des Flurstücks 1051 der Gemarkung Niendorf - Fuhlsbütteler Weg - An der Lohe (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 90 für den Geltungsbereich zwischen Kollaustraße, Vogt-Cordes-Damm, Flughafen, Kleingärten und Papenreye (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Kollaustraße - über die Flurstücke 3310 (Vogt-Cordes¬Damm), 3319, 11316, 11893, 3315, 11192, 12183, 10812, 3310 (Vogt-Cordes- Damm) und 11475, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 11475, über die Flurstücke 11475 und 12195, Ostgrenze des Flurstücks 8164, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8848 der Gemarkung Niendorf - Papenreye.
Papenreye, über das Flurstück 8162, Nordgrenze des Flurstücks 8946, über das Flurstück 8162, Ostgrenze des Flurstücks 8162, Ost-, Süd-, West- und Nordgrenzen des Flurstücks 8946, über das Flurstück 8483 der Gemarkung Niendorf
Der Bebauungsplan Rotherbaum 12 für den Geltungsbereich Grindelallee zwischen Sedanstraße-Heinrich-
Barth-Straße und Rentzelstraße-Grindelhof einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Rotherbaum (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 311) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 15 für den Geltungsbereich Böhmersweg-Magdalenenstraße-Milchstraße-Mittelweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 16 für den Geltungsbereich Milchstraße-Harvestehuder Weg Süd- und Westgrenze des Flurstücks 528, Südgrenze des Flurstücks 527,Süd- und Westgrenze des Flurstücks 525 der Gemarkung Harvestehude (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 19 für den Geltungsbereich Beim Schlump-Bundesstraße-Papendamm-Laufgraben- Sedanstraße-Schröderstiftstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 311) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 23 für den Geltungsbereich Bieberstraße-Schlüterstraße-Binderstraße-West- und Nordgrenze des Flurstücks 1364, Westgrenzen der Flurstücke 1243 und 1229 der Gemarkung Rotherbaum (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 25 für den Geltungsbereich beiderseits Fontenay-Allee / Klein Fontenay (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Mittelweg-Fontenay-Alsterufer Südgrenze des Flurstücks 1380, über das Flurstück 632 (Warburgstraße), Südgrenzen der Flurstücke 1379 und 1317 der Gemarkung Rotherbaum.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 26 für den Geltungsbereich Neue Rabenstraße-Alsterterrasse-Warburgstraße-Alsterglacis (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 27 für den Geltungsbereich Rothenbaumchaussee - Hallerstraße - Mittelweg - Bei St. Johannis - Heimhuder Straße - Turmweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 29 für den Geltungsbereich zwischen Grindelallee und Bundesstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 311) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Rentzelstraße - Grindelallee - Bundesstraße.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 3 für den Geltungsbereich Sedanstraße-Westseite Grindelallee-Beim Schlump- Grindelberg- Hallerstraße-von der Ostgrenze des Flurstücks 147 über die Flurstücke 147, 85, 86, 7, 87, 88, 90, 89 der Gemarkung Rotherbaum bis Rutschbahn-über die Flurstücke 82, 135, 81, 228, 74, 73, 142 und 261 der Gemarkung Rotherbaum bis Heinrich-Barth-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 311) wird festgestellt
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rotherbaum 35 für den Geltungsbereich Warburgstraße, Alsterterrasse, Alsterufer (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Warburgstraße - Alsterterrasse - Alsterufer.
Das Plangebiet nördlich des Broderswegs sowie westlich der Magdalenenstraße zwischen Böhmersweg und Milchstraße wird wie folgt begrenzt: Mittelweg - Böhmersweg - Magdalenenstraße - Milchstraße - Westgrenzen der Flurstücke 615, 612, 611, 610, 609, West- und Südgrenzen des Flurstücks 608, Westgrenze des Flurstücks 607, über das Flurstück 2185 (Brodersweg) der Gemarkung Harvestehude.
Das Plangebiet liegt westlich der Schlüterstraße zwischen Bieberstraße und Binderstraße und wird wie folgt begrenzt: Schlüterstraße - Binderstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 1761, Nordgrenze des Flurstücks 1762, Nord- und Westgrenzen des Flurstücks 1498 der Gemarkung Rotherbaum - Bieberstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312).
Der Bebauungsplan Rotherbaum 4 für das Plangebiet Rothenbaumchaussee zwischen Binderstraße und westlicher Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 289 einschließlich angrenzender Flurstücksteile und eines Teils des Flurstücks 39 der Gemarkung Rotherbaum (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 5 für den Geltungsbereich Grindelallee-Nordwestgrenze des Flurstücks 498, über das Flurstück 498 zur Südostgrenze des Flurstücks 498, Südostgrenze des Flurstücks 498 der Gemarkung Rotherbaum (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 6 für den Geltungsbereich Mittelweg-Badestraße-Fontenay (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 1 für das Plangebiet Umgehungsstraße Schnelsen von der Südgrenze des Flurstücks 2616 der Gemarkung Schnelsen bis zur Frohmestraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 10 für das Plangebiet Süntelstraße-Pinneberger Straße-Holsteiner Chaussee-Hogenfelder Straße-Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 11 für das Plangebiet Pinneberger Straße - Landesgrenze - Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 12 für das Gebiet beiderseits Ellerbeker Weg zwischen Landesgrenze und Holsteiner Chaussee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Holsteiner Chaussee - Südgrenze des Flurstücks 390, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 6745, Südgrenze des Flurstücks 6961 der Gemarkung Schnelsen - Bahnanlagen der AKN - Landesgrenze - Ellerbeker Moordamm.
Der Bebauungsplan Schnelsen 13 für das Plangebiet Burgwedel - Anna-Susanna-Stieg - Westgrenze des Flurstücks 3447 und Südgrenzen der Flurstücke 241 und 284 der Gemarkung Schnelsen - Königskinderweg - von hier über das Flurstück 719 der Gemarkung Schnelsen zur Oldesloer Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 14 für den Geltungsbereich Schleswiger Damm - Grothwisch - Nordgrenze des Flurstücks 6066 der Gemarkung Schnelsen - Burgwedelau - Nebengraben - Königskinderweg - Anna-Susanna-Stieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 15 für das Plangebiet Holsteiner Chaussee - Oldesloer Straße - Kriegerdankweg - Wählingsallee - Wählingsweg - Heidlohstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 16 für das Plangebiet Pinneberger Straße - Süntelstraße - Landesgrenze (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 18 für das Plangebiet Oldesloer Straße - Nordgrenze des Flurstücks 603 sowie Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 605 und 606 der Gemarkung Schnelsen - Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 19/ Eidelstedt 44 vom 23. Dezember 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1972 Seite 1) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 werden folgende Nummern 5 und 6 angefügt:
"5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt:
5.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird für die "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" die Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" durch die Zweckbestimmung ¿Kindertagesheim und Jugendclub (Freie und Hansestadt Hamburg)" ersetzt. Für das Maß der baulichen Nutzung wird eine zweigeschossige Bebauung als Höchstmaß mit einer Grundflächenzähl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Die bisherigen Ausweisungen von vier beziehungsweise sechs Vollgeschossen als Höchstgrenze iii geschlossener Bauweise sowie die Baugrenze zwischen der Vier- und Sechsgeschossigkeit entfallen.
Die nordöstliche Baugrenze wird um 10 m in nordöstliche Richtung, die südöstliche Baugrenze um 12 m in nordwestliche Richtung versetzt ausgewiesen. Zwischen der neuen südöstlichen Baugrenze und der mit ¿E" bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen nicht zulässig. Für den Jugendclub ist durch Anordnung der Baukörper, geeignete Grundrißgestaltung oder bauliche Maßnahmen sicherzustellen, daß eine Beeinträchtigung des nordöstlich angrenzenden Wohngebiets ausgeschlossen wird.
5.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche (Flurstück 991 der Gemarkung Eidelstedt) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen.
5.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche (Flurstück 984) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den
Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung ¿Alters-und Pflegeheim" aufgehoben und als ¿Flächen für Versorgungsanlagen" mit der Zweckbestimmung ¿Wassergewinnungsanlage (Hamburger Wasserwerke GmbH)" festgesetzt.
5.4 Auf der mit "D" bezeichneten Fläche (Flurstück 3043 - neu: 4505) wird die Ausweisung ¿Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben und als "Straßenverkehrsfläche" festgesetzt.
5.5 Auf der mit "E" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen.
6. Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen;, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791 -r), zuletzt geändert am 27. Februar 1996 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 29), wird für die mit "A", "E" und "D" bezeichneten Flächen aufgehoben. Entlang der Ostgrenze des Flurstücks 991 wird die geänderte Grenze des Landschafts-schutzgebiets festgesetzt."
Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44 vom 23. Dezember 1971 (HmbGVBl. 1972 S. 1), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 503), wird wie folgt geändert:
7.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung "Fläche für Stellplätze" aufgehoben. Auf dieser Fläche ist ein eingeschossiges Gebäude für eine "Erweiterte Hausbetreuer-Loge mit Gemeinschaftseinrichtungen für die Wohnanlage" mit einer Grundfläche bis 200 m als Höchstmaß zulässig.
7.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt.
7.3 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133 ), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466,479).
Der Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee - Nordgrenzen der Flurstücke 2689 und 3063 der Gemarkung Schnelsen - Lerchenkamp - über die Flurstücke 2658, 2657 und 2637 der Gemarkung Schnelsen - Siekreystraße einschließlich nördlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen - Graf-Johann-Weg - Nordgrenze des Flurstücks 2615 der Gemarkung Schnelsen - Bundesautobahn Hamburg/Flensburg - Südgrenzen der Flurstücke 991, 992, 981, 979 bis 974 und 972 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 319 und 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 21 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee-Graf-Otto-Weg-Schleswiger Damm- Burgwedelkamp(Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 22 für den Geltungsbereich Königskinderweg - über das Flurstück 4568 der Gemarkung Schnelsen - Grothwisch - Landesgrenze - Ostgrenzen der Flurstücke 590, 4099, über das Flurstück 592 der Gemarkung Schnelsen - Blumenweg - Schlehenweg - Ostgrenzen der Flurstücke 4095, 536, 535, 534, 4076, 2943, 2798 und 532 der Gemarkung Schnelsen - Dornröschenweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 23 für den Geltungsbereich Kriegerdankweg-Oldesloer Straße-Frohmestraße-Wählingsallee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 24 für das Plangebiet Königskinderweg - Büttskamp - Oldesloer Straße - Radenwisch - Südgrenzen der Flurstücke 746 und 745 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 24 vom 14. Dezember 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 255) wird wie folgt geändert:
1. Die anliegende "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 24" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt:
"6. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Radenwisch-Nordgrenze des Flurstücks 2827, West- und Nordgrenze des Flurstücks 666 der Gemarkung Schnelsen-Oldesloer Straße-Süd-, West- und Südgrenze des Flurstücks 4982 (ehemals Flurstück 673 sowie südlicher und östlicher Teil von Flurstück 3139) der Gemarkung Schnelsen werden die Festsetzungen für eine von der Straße Radenwisch abzweigende rückwärtige öffentliche Erschließungsstraße mit 10 m Breite und Kehrenkopf, soweit sie den schon vorhandenen öffentlichen Erschließungsteil fortfuhrt, aufgehoben; die Flächen werden als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen."
Der Bebauungsplan Schnelsen 26 für den Geltungsbereich Äußerer Straßenring von den Westgrenzen der Flurstücke 775 und 777 über diese Flurstücke und die Flurstücke 3415, 776 und 3417 der Gemarkung Schnelsen bis Landesgrenze/Oldesloer Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 27 für den Geltungsbereich Oldesloer Straße von der Westgrenze des Flurstücks 784 bis zu den Ostgrenzen der Flurstücke 774 und 3177 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 29 für das Plangebiet Umgehungsstraße Schnelsen von der Südgrenze des Flurstücks 788 über die Flurstücke 787 und 789 der Gemarkung Schnelsen bis zur Oldesloer Straße - Oldesloer Straße vom Büttskamp bis zur Nordgrenze des Flurstücks 3340 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 30 für das Plangebiet Umgehungsstraße Schnelsen von der Oldesloer Straße über die Flurstücke 772, 593 , 596, 594 und 592 bis zur Nordgrenze des Flurstücks 591 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 32 für das Gebiet südlich Rönnkamp zwischen Burgwedelau Nebengraben und Königskinderweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Rönnkamp - Nordostgrenze des Flurstücks 7107 der Gemarkung Schnelsen - Königskinderweg - Südgrenzen der Flurstücke 7247, 7246, 236 bis 229 der Gemarkung Schnelsen.
Der Bebauungsplan Schnelsen 33 für den Geltungsbereich beiderseits der Bahnanlagen der Eisenbahn-Aktiengesellschaft Altona/Kaltenkirchen/Neumünster (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Landesgrenze-Bahnanlagen-Nordgrenzen der Flur-stücke 4458 und 2972 der Gemarkung Schnelsen-Rugenbergener Weg- Grothwisch-Ostgrenze des Flurstücks 4843, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 4205, über das Flurstück 4205, Südgrenze des Flurstücks 62 der Gemarkung Schnelsen-Grothwisch-Südwestgrenzen der Flurstücke 4086, 50, 49, 48, 47 und 46 der Gemarkung Schnelsen-Schleswiger Damm-Bahnanlagen-Holsteiner Chaussee-Ellerbeker Moordamm.
Der Bebauungsplan Schnelsen 34 für den Geltungsbereich Wählingsweg-Wählingsallee-Frohmestraße-Vogt-Kock-Weg- Heidlohstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 35 für den Geltungsbereich Bundesautobahn Umgehung Eidelstedt - Nordgrenze des Flurstücks 3140 der Gemarkung Schnelsen - Rellinger Weg - Nordgrenzen der Flurstücke 3622 und 1531 der Gemarkung Schnelsen - Puckholm - Sandkrugweg - Kalvslohtwiete - Halstenbeker Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 37 für den Geltungsbebereich Vogt-Bornkast-Weg einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen - Landesgrenze - Süntelstraße - Herzog-Alf-Weg einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen - Sandkrugweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 38 für das Gebiet nördlich und südlich der Halstenbeker Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Brummerskamp - Halstenbeker Straße - Wogenmannsburg - Hogenfelder Straße - Bahnanlagen - Halstenbeker Straße - Holsteiner Chaussee - Eidelstedter Brook - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3055 (Brummerskamp), Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 3055 und 6473 der Gemarkung Schnelsen.
Der Bebauungsplan Schnelsen 39 für den Geltungsbereich Schleswiger Damm-Oldesloer Straße-Vielohweg-Bundesautobahn Hamburg-Flensburg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 4 für das Plangebiet Umgehungsstraße Schnelsen von der Oldesloer Straße und der Südgrenze des Flurstücks 596 bis zu den Nordgrenzen der Flurstücke 590 und 591 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 41 für den Geltungsbereich Röthmoorweg - Heidlohstraße - Sellhopsweg - Am Ree (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 43 für den Geltungsbereich Schleswiger Damm von der Nordwestgrenze des Flurstückes 949 der Gemarkung Schnelsen bis zur Frohmestraße/ Wendlohstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 44 für den Geltungsbereich Vielohweg von der Nordwestecke des Flurstücks 858 bis zur Gemarkungsgrenze einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 47 für den Geltungsbereich Vielohweg von der Kollau bis zur Nordostecke des
Flurstücks 857 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 48 für den Geltungsbereich Blumenweg - Westgrenze des Flurstücks 592, West- und Nordgrenze des Flurstücks 591 der Gemarkung Schnelsen - Bundesautobahn A 7 - Nordgrenze und über das Flurstück 788, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 603, über das Flurstück 700 (Oldesloer Straße), Südgrenzen der Flurstücke 627, 628, 642 und 643, über das Flurstück 644 (Suhmweg), Südgrenzen der Flurstücke 5260 und 647, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 648, Südgrenzen der Flurstücke 757 und 3353 der Gemarkung Schnelsen - Radenwisch - Büttskamp - Westgrenze des Flurstücks 758, West- und Nordgrenze des Flurstücks 759, Westgrenze des Flurstücks 601 (Wunderbrunnen), Westgrenzen der Flurstücke 4200, 4025 und 4654 der Gemarkung Schnelsen - Schlehenweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 5 für das Plangebiet Holsteiner Chaussee - über das Flurstück 2745 der Gemarkung Schnelsen zum Burgwedelkamp - Burgwedel - Peter-Timm-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 51 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee-Burgwedelkamp-Schleswiger Damm-Burgwedel-Scheelring-über das Flurstück 322, Südgrenzen der Flurstücke 4530, 4532 und 4531 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 56 für den Geltungsbereich Schnelser Höhe - Wählingsallee - Wählingsweg einschließlich angrenzender Teile der Flurstücke 2227 und 2218 bis 2213, Südgrenze des Flurstücks 2199 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 59 für den Geltungsbereich Königskinderweg-Dornröschenweg-Ostgrenzen der Flurstücke 4995 und 769-Südgrenzen der Flurstücke 769 und 768 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 6 für den Geltungsbereich Königskinderweg - Nordgrenzen der Flurstücke 761 und 759, West- und Nordgrenzen der Flurstücke 601 und 3340, über die Flurstücke 3340, 599 und 600 der Gemarkung Schnelsen zum Büttskamp - Büttskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 60 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee - Heidlohstraße - Bundesautobahn - Südgrenze des Flurstücks 2613 der Gemarkung Schnelsen - Graf-Johann-Weg - Ostgrenzen der Flurstücke 2648 und 2886, über die Flurstücke 2886, 2647 bis 2637, Westgrenze des Flurstücks 2637, Südgrenze des Flurstücks 2657, über das Flurstück 2658 der Gemarkung Schnelsen - Lerchenkamp - Ostgrenzen der Flurstücke 2734, 2739, 2737, 2732, 3836, 2729, 2735, 3337 und 2669 bis 2667, Südgrenzen der Flurstücke 2667 und 2688 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 63 für den Geltungsbereich Bundesautobahn Hamburg-Flensburg - über das Flurstück 788, Westgrenze des Flurstücks 4963, West- und Nordgrenze des Flurstücks 4960, Nordgrenzen der Flurstücke 4963 und 4965 der Gemarkung Schnelsen - Jütenweg - Kollau-Wanderweg - Vielohweg einschließlich südlich angrenzender Flurstücksteile - Westgrenze des Flurstücks 607, Südgrenze des Flurstücks 4028 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 66 für den Geltungsbereich Brummerredder - Südgrenze des Flurstücks 2052 der Gemarkung Schnelsen - Bahnanlagen - über das Flurstück 3514 der Gemarkung Schnelsen (Halstenbeker Straße) - Bahnanlagen - Nordgrenzen der Flurstücke 1983 bis 1985, 1993 (Hogenfelder Straße) und 1998 bis 2003 der Gemarkung Schnelsen - Holsteiner Chaussee - Südgrenzen der Flurstücke 2024 und 4357 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 67 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee-Nordgrenze des Flurstücks 2122 der Gemarkung Schnelsen-Von-Herslo-Weg-Wählingsallee-Nordostgrenze des Flurstücks 2163, Nordgrenzen der Flurstücke 3183, 3501 bis 3503 und 3189, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2203 der Gemarkung Schnelsen-Schnelser Höhe- Wählingsweg-Heidlohstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 68 für den Geltungsbereich Oldesloer Straße zwischen Radenwisch und Büttskamp einschließlich angrenzender Flurstücksteile, Nordgrenzen der Flurstücke 603 und 4053 der Gemarkung Schnelsen - Bundesautobahn Hamburg-Flensburg - Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 69 für den Geltungsbereich Kulemannstieg-Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3424, über die Flurstücke 1124 bis 1119, Nordgrenzen der Flurstücke 1119 und 406 der Gemarkung Schnelsen-Bahnanlagen- Südgrenzen der Flurstücke 4933 und 4932 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 70 für den Geltungsbereich Schnelser Höhe-Wählingsallee-Wählingsweg-Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2197, Südgrenzen der Flurstücke 4135, 2187 bis einschließlich 2185 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 71 für den Geltungsbereich zwischen Pinneberger Straße, Süntelstraße und Landesgrenze (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Pinneberger Straße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1437, Ostgrenzen der Flurstücke 6088 und 6087 der Gemarkung Schnelsen - Süntelstraße - Landesgrenze.
Der Bebauungsplan Schnelsen 72 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee-Bahnanlagen-Schleswiger Damm-Graf-Otto-Weg (Bezirk -Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 75 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee-Peter-Timm-Straße-Burgwedel-Oldesloer Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 76 für den Geltungsbereich nördlich Oldesloer Straße zwischen Burgwedel und Königskinderweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Burgwedel-Schleswiger Damm-Uphoffweg-über die Flurstücke 4947 und 3071, Ostgrenze des Flurstücks 3071, über das Flurstück 3071, Nordgrenze des Flurstücks 1257 der Gemarkung Schnelsen- Königskinderweg-Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 719 der Gemarkung Schnelsen-Oldesloer Straße.
Der Bebauungsplan Schnelsen 8 für das Gebiet beiderseits Peter-Timm-Straße zwischen Bahnanlagen und Holsteiner Chaussee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Holsteiner Chaussee - Flagentwiet - Bahnanlagen - Nordgrenze der Flurstücke 3456, 4238, 392, 3849 und 391 der Gemarkung Schnelsen.
Der Bebauungsplan Schnelsen 82 für den Geltungsbereich südlich Schlehenweg, zwischen Bundesautobahn A 7 und westlicher Wohnbebauung am Klabautermannweg, einschließlich der Straßen Wunderbrunnen und östlicher Abschnitt Büttskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5971, Ostgrenze des Flurstücks 8111, über das Flurstück 8111, Südgrenze des Flurstücks 8111, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 601 (Wunderbrunnen), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 602 (Büttskamp) über das Flurstück 602, Westgrenze des Flurstücks 601, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6179 der Gemarkung Schnelsen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Schnelsen 83 für den Geltungsbereich westlich Königskinderweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Königskinderweg - Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6939 der Gemarkung Schnelsen.
Der Bebauungsplan Schnelsen 84 für den Geltungsbereich südlich der Frohmestraße, nördlich des Dachsberg und westlich der Kollau (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 85 für den Geltungsbereich zwischen Holsteiner Chaussee, südlich Heidlohstraße, westlich Lerchenkamp und nördlich Spanische Furt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Holsteiner Chaussee (Flurstück 8510) - Nordgrenze der Flurstücke 8272 und 4557, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 4557, über die Flurstücke 4557 und 4934, Südgrenze des Flurstücks 4934, Ostgrenze der Flurstücke 7719, 6763 und 8198, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8286, Ostgrenze der Flurstücke 8288, 8571, 8079 und 8296, über die Flurstücke 8562 und 5737, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5100 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319).
Der Bebauungsplan Schnelsen 9/Eidelstedt 49 für den Geltungsbereich Hörgensweg - Brookgraben - Brummerskamp - Halstenbeker Straße - Bahnanlagen - Bundesautobahn (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 319 und 320) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 91 für den Geltungsbereich zwischen dem Riekbornweg, der Oldesloer Straße und dem Glißmannweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird wie folgt begrenzt:
Riekbornweg - Oldesloer Straße - Nordostgrenzen der Flurstücke 1097 und 1093, Südostgrenze des Flurstücks 1093 der Gemarkung Schnelsen.
Der Bebauungsplan Schnelsen 93 für den Geltungsbereich am Riekbornweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Riekbornweg - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 5610, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 3918, über das Flurstück 1092 (Riekbornweg), Nordwestgrenzen der Flurstücke 8027, 8115 und 1091 der Gemarkung Schnelsen.
Im Bebauungsplan Stellingen 1 vom 11. Mai 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 89) wird die Festsetzung "öffentliche Grünflächen" in die Festsetzung Grünflächen (privater Spielplatz) geändert.
Der Bebauungsplan Stellingen 1 für das Plangebiet Bahnanlagen-
Nordgrenze des Flurstücks 867 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde Försterweg - Nordgrenze des Flurstücks 2019 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde - Bahnanlagen - Hinter der Bahn - Ernst-Horn-Straße - Försterweg - Südostgrenze, des Flurstücks 2202 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 10 für das Plangebiet Jütländer Allee - Vogt-Kölln-Straße - Wördemanns Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 12 für das Plangebiet Rahlskamp - Wördemanns Weg - Stellinger Steindamm - Pelikanstieg - Kieler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Niendorf 22 für den Geltungsbereich Köbenbusch - Nordgrenzen der Flurstücke 68 und 55 der Gemarkung Lokstedt - Westgrenze des Flurstücks 3274 der Gemarkung Niendorf - Lokstedter Holt - Kollaustraße - über die Flurstücke 3262, 3263, 3264, 3261 und 3260 der Gemarkung Niendorf zur Südwestecke des Flurstücks 9, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 86, West- und Nordgrenze des Flurstücks 70, Nordgrenzen der Flurstücke 842/83 und 847/16 der Gemarkung Lokstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 14 für den Geltungsbereich Wegenkamp - Bahnanlagen - Vogt-Kölln-Straße - Jütländer Allee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 16 für den Geltungsbereich Kieler Straße - Düngelskamp - Olloweg - Bahnanlagen - Bundesautobahn - Wördemanns Weg - Rahlskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 18 für den Geltungsbereich Stellinger Steindamm - Gazellenkamp - Gemseneck - Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 589, Ostgrenzen der Flurstücke 600 und 587 der Gemarkung Stellingen - Sportplatzring - Basselweg - Jugendstraße - Westgrenze des Flurstücks 1121, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1128 der Gemarkung Stellingen - Sportplatzring - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 600, Südgrenze des Flurstücks 603 der Gemarkung Stellingen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 19/Lokstedt 49 für das Gebiet von Hagenbecks Tierpark zwischen der Tierparkallee und den Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321, 317) wird festgestellt.
DerGeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Hagenbeckstraße - Koppelstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4311 (alt: 2446), 4423 (alt: 4090), 1166 und 1164 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckallee - über das Flurstück 439 (Tierparkallee), Westgrenzen der Flurstücke 4489 (alt: 4008), 4007 und 2841, Nordgrenzen der Flurstücke 2841 und 4489 (alt: 4008), über das Flurstück 4270 (Gazellenkamp), Westgrenzen der Flurstücke 2881, 2880 und 426, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2473, Ostgrenze des Flurstücks 426, über das Flurstück 423, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 429, über das Flurstück 428 der Gemarkung Stellingen - Deelwisch - Ostgrenzen der Flurstücke 208 (Deelwisch) und 4879 (alt: 1657 - Lokstedter Grenzstraße), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 4539 (alt: 3886 und 3887) und 3467, Ostgrenzen der Flurstücke 3469, 3471 und 4877 (alt: 3891) der Gemarkung Lokstedt - Koppelstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 4252 (alt: 3706), 4254 (alt: 3872), 4257 (alt: 3481) und 4247 (alt: 3744), Südgrenzen der Flurstücke 4247 (alt: 3744), 4249 und 4246 (alt: 4167) der Gemarkung Stellingen.
Der Bebauungsplan Stellingen 2 für das Plangebiet Försterweg - Ernst-Horn-Straße - Hinter der Bahn - Bahnanlagen - Westgrenze des Flurstücks 1888, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1889 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde - Bahnanlagen - Nordwestgrenze des Flurstücks 1893 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 231) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 21 für den Geltungsbereich Frühlingstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1769 und 2054, Westgrenzen der Flurstücke 1744 und 1745, West-und Nordgrenze des Flurstücks 1746 der Gemarkung Stellingen - Kieler Straße - Torstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 23 für das Gebiet südöstlich der Gutenbergstraße zwischen der Bahntrasse und der Warnstedtstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Gutenbergstraße - Warnstedtstraße - Südostgrenze des Flurstücks 1599, Südgrenze des Flurstücks 4455, Südostgrenzen der Flurstücke 4066 und 1956, über die Flurstücke 4419, 3560 und 4521 (Bahnanlagen), Südwestgrenze des Flurstücks 4521 (Bahnanlagen), über das Flurstück 2180 (Försterweg), Nordgrenze des Flurstücks 2180 (Försterweg), über die Flurstücke 3560 und 4419 (Bahnanlagen), Nordostgrenze des Flurstücks 4419 (Bahnanlagen), Nordgrenze des Flurstücks 1922, über das Flurstück 1996 (Gutenbergstraße), West- und Nordgrenze des Flurstücks 1996 der Gemarkung Stellingen.
Der Bebauungsplan Stellingen 25 für das Plangebiet Straßenverbindung zwischen Basselweg und Koppelstraße über die Flurstücke 852/8, 1150 bis 1156, 2160 und 1173 der Gemarkung Steilingen-Langenfelde - Koppelstraße von der Nordostecke des Flurstücks 2426 bis zur Hagenbeckstraße einschließlich südlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Stellingen-Langenfelde (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 29 für den Geltungsbereich Volksparkstraße - Randstraße - über die Flurstücke 886 bis 879 der Gemarkung Stellingen - Bahnanlagen - Südgrenze des Flurstücks 2785, über das Flurstück 2019 der Gemarkung Stellingen - Försterweg - über die Flurstücke 867 und 2783, Südgrenze des Flurstücks 866 der Gemarkung Stellingen - Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 3 vom 8. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 182) wird wie folgt geändert:
Der auf den Flurstücken 1716 und 1709 der Gemarkung Steilingen-Langenfelde festgesetzte vier Meter breite öffentliche Weg zwischen der Kieler Straße und der geplanten Erschließungsstraße wird aufgehoben. Für die bisherige Wegefläche gelten die Festsetzungen für das angrenzende Baugebiet über Art und Maß der baulichen Nutzung und die Begrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Stellingen 3 vom 8. Oktober 1965 mit der Änderung vom 16. April 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1965 Seite 182, 1968 Seite 78) werden folgende Nummern 6 bis 8 angefügt:
"6. Für die in der Anlage mit "A", "B und "C" bezeichneten Bereiche gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124).
6.1 In dem mit "A" bezeichneten Bereich:
Die Festsetzung ¿Industriegebiet" wird in die Festsetzung "Gewerbegebiet" geändert. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5m festgesetzt. Eine Überschreitung der Traufhöhe ist in Eckausbildungen um 4 m zulässig. Die Außenwände von Gebäuden entlang der Kieler Straße sind mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder zu verblenden. Aus der Fassade räumlich und im Fassadenmaterial abgesetzte vertikale Zonierungen sind zulässig.
6.2 In dem mit "B" bezeichneten Bereich:
Im Industriegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Baumassenzahl von 6,0 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18 m festgesetzt. Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, sind unzulässig.
6.3 In dem mit "C" bezeichneten Bereich:
Im Gewerbegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5 m festgesetzt. Entlang der Kieler Straße sind Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten.
6.4 In den mit "A" und "C" bezeichneten Bereichen:
Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.
6.5 In den mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereichen:
Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind unzulässig.
7. In den in der Anlage mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereichen entlang der Kieler Straße und beiderseits der Straße Holstenkamp sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
8. Die nicht überbaubaren Flächen der in der Anlage mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereiche sind mit Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen."
Der Bebauungsplan Stellingen 3 für das Plangebiet Haferweg - Holstenkamp - Bahnanlagen - Torstraße - Kieler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 33 für den Geltungsbereich Basselweg - Hagenbeckallee - Ostgrenzen der Flurstücke 1163, 1162, 1155 und 1173 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde - Koppelstraße - über das Flurstück 1155 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde zur Tierparkallee - Südgrenzen der Flurstücke 1148 und 1150 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 34 für das Plangebiet Melanchthonstraße - Kieler Straße - Dörpkamp - Sportplatzring - Ostgrenze des Flurstücks 1127, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1122 der Gemarkung Stellingen - Langenfelde - Jugendstraße - Johann-Wenth-Straße - (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 36 für den Geltungsbereich Große Bahnstraße-über die Flurstücke 2506, 2468, 1712, 2490 und 2512 der Gemarkung Steilingen-Langenfelde zum Holstenkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 39 für den Geltungsbereich Kieler Straße - Basselweg - Spannskamp - Ostgrenzen der Flurstücke 2417, 2575, 1196 und 1255, über das Flurstück 1255 zur Südgrenze des Flurstücks 1220, über das Flurstück 1241 der Gemarkung Steilingen-Langenfelde zum Privatweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 4 für das Plangebiet Kronsaalsweg - Kieler Straße - Wittenmoor - Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 40 für den Geltungsbereich Bahnanlagen - Nordwestgrenze des Flurstücks 1600 der Gemarkung Stellingen - Warnstedtstraße - Kieler Straße - Wolffstraße - Försterweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 44 für den Geltungsbereich Hagenbeckstraße - Brehmweg - Lenzweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 46 für den Geltungsbereich Försterweg - Ernst-Horn-Straße - Nieland - über das Flurstück 1913 der Gemarkung Stellingen - Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Stellingen 49
vom 3. September 1998 (HmbGVBl. S. 199) wird wie folgt
geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Stellingen 49" wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Bebauungsplans Stellingen 49 werden im Gewerbegebiet die Festsetzung der geschlossenen Bauweise und die Bezeichnung "(A)" gestrichen. Die Festsetzung einer Gebäudehöhe von 12 m bis 14 m als Mindest- und Höchstmaß wird in eine Gebäudehöhe von 14 m als Höchstmaß geändert.
3. § 2 wird wie folgt geändert:
3.1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
3.1.1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchs-belästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619, 1623), unzulässig."
3.1.2 Es werden folgende Sätze angefügt:
"Im Gewerbegebiet sind lärmbelästigende Betriebe und Anlagen zulässig, wenn die Anforderungen gemäß Nummer 6.1 Satz 1 Buchstabe e, unter Beachtung der Nummer 3.2 und insbesondere der Nummer 3.2.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 in den östlich angrenzenden Wohngebieten eingehalten werden. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen."
3.2 Nummern 2 und 3 werden gestrichen.
3.3 Die bisherigen Nummern 4 bis 8 werden Nummern 2 bis 6.
3.4 Es wird folgende Nummer 7 angefügt:
"7. Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem Gewerbegebiet eine etwa 4860 m2 große Teilfläche des Flurstücks 4351 der Gemarkung Stellingen außerhalb des Plangebiets zugeordnet.
Der Bebauungsplan Stellingen 49 für den Geltungsbereich nordöstlich der Anschlußstelle Hamburg-Stellingen der Bundesautobahn A7 zwischen Wördemanns Weg und Pelikanstieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bundesautobahn A7 - Wördemanns Weg - Ostgrenzen der Flurstücke 501 und 2129, über das Flurstück 662 (Pinguinweg) der Gemarkung Stellingen - Rebhuhnstieg - Pelikanstieg - Kieler Straße.
Der Bebauungsplan Stellingen 51/Lokstedt 51 für den Geltungsbereich zwischen der Högenstraße im Westen und U-Bahntrasse, Julius-Vosseler-Straße und Lenzweg im Osten sowie zwischen der Koppelstraße im Norden und dem Brehmweg im Süden (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321/317) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenzen der Flurstücke 1255 (Högenstraße), 3629, 3625 und 3622, über das Flurstück 2481 (Spannskamp), Westund Nordgrenze des Flurstücks 4170, Nordostgrenze des Flurstücks 2504, Nordost- und Westgrenze des Flurstücks 4180, Westgrenze des Flurstücks 2399, Südwest-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3329, Nordgrenze des Flurstücks 2426, über das Flurstück 2481 (Spannskamp), West-, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1273, Nordgrenzen der Flurstücke 1274, 1277, 1278, 2392, 2393, 1279, 2188, 2213 und 1281, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 1280 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 4323 und 4244, Ostgrenze des Flurstücks 4323 der Gemarkung Stellingen - über das Flurstück 4429 (Bahnanlagen), Nordgrenze des Flurstücks 1909 der Gemarkung Lokstedt - Julius-Vosseler-Straße - Lenzweg - Brehmweg - West- und Südgrenzen des Flurstücks 3214 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckstraße - Brehmweg - über das Flurstück 1255 (Högenstraße) der Gemarkung Stellingen.
Der Bebauungsplan Stellingen 52 für den Geltungsbereich Stellinger Steindamm-Wördemanns Weg-Vogt-Kölln-Straße- Nordgrenze des Flurstücks 2051, Nord-und Ostgrenze des Flurstücks 426, Südgrenze des Flurstücks 465 (Gazellenkamp), Ostgrenze des Flurstücks 439 (Tierparkallee) der Gemarkung Stellingen-Hagenbeckallee-Sportplatzring-Westgrenze des Flurstücks 586, West-und Nordgrenze des Flurstücks 582, Westgrenzen der Flurstücke 577 is 573, Südgrenzen der Flurstücke 590, 591 und 3570 der Gemarkung Stellingen-Gemseneck-Gazellenkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 59 für den Bereich westlich Kieler Straße zwischen Kronsaalsweg und Bundesautobahn (BAB) A 7 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Südwestgrenze des Flurstücks 2472, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2472 und 4548 der Gemarkung Stellingen
- Kronsaalsweg - Kieler Straße - über das Flurstück 3404, Südgrenzen der Flurstücke 3402 und 3406 der Gemarkung Stellingen - Wittenmoor.
Der Bebauungsplan Stellingen 6 für das Plangebiet Rohlfsweg - Wittenmoor - Kieler Straße - in westlicher Richtung über das Flurstück 695 bis zur Südgrenze des Flurstücks 715 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde - Kamerbalken - Volksparkstraße - Kieler Straße - Melanchtonstraße - Johann-Wenth-Straße - Molkenbuhrstraße - Südgrenze des Flurstücks 930 sowie Süd- und Westgrenze des Flurstücks 913 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde - Volksparkstieg - Volksparkstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Das Plangebiet liegt östlich der Vogt-Kölln-Straße und der Jütländer Allee und nördlich des Wördemanns Weg.
Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 4259 - nördlicher Sportplatzring - Basselweg - südlicher Sportplatzring - Westgrenze der Flurstücke 4757, 1130, 2194 - westlicher Sportplatzring - Westgrenze des Flurstücks 3099 - Südgrenze der Flurstücke 3096, 3097 - Stellinger Steindamm - Nordgrenze des Flurstücks 3098 - Westgrenze des Flurstücks 4259 der Gemarkung Stellingen
Der Bebauungsplan Stellingen 63/Eidelstedt 70 für den Geltungsbereich südwestlich der Kieler Straße nördlich des Kronsaalswegs (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 320, 321) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Bollweg-Nordgrenzen der Flurstücke 1650 und 3045, West und Nordgrenze des Flurstücks 3046 der Gemarkung Eidelstedt, Nordwestgrenze des Flurstücks 6 der Gemarkung Stellingen-Kieler Straße-Kronsaalsweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 320, 321).
Das Plangebiet zwischen BAB A7 und Volksparkstraße wird wie folgt begrenzt: Volksparkstraße - Binsbarg - Rohlfsweg - Bundesautobahn A7 - Kieler Straße - Süd- und Ostgrenzen des Flurstücks 4336 der Gemarkung Stellingen - Alte Volksparkstraße
Der Bebauungsplan Stellingen 7 für den Geltungsbereich Melanchthonstraße - Johann-Wenth-Straße - Kieler Straße - Gutenbergstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 8 für den Geltungsbereich Ottensener Straße - Bahnanlagen - Volksparkstraße - Lederstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Stellingen 9 für den Geltungsbereich - Warnstedtstrasse - Gutenbergstrasse - Kieler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321), wird festgestellt.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 306, Planbezirk: Fruchtallee, Heussweg, Henriettenstraße, Schulweg, Eppendorfer Weg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 306, Planbezirk: Fruchtallee, Heussweg, Henriettenstraße, Schulweg, Eppendorfer Weg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 306, Planbezirk: Fruchtallee, Heussweg, Henriettenstraße, Schulweg, Eppendorfer Weg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Hoheluft-West, Ortsteil: 315, Planbezirk: Eppendorfer Weg, Mannsteinstraße, Bismarckstraße, Scheideweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 306, Planbezirk: Emilienstraße, Osterstraße, Schulweg, Henriettenstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 307, Planbezirk: Eimsbütteler Chaussee, Doormannsweg, Eppendorfer
Bezirk: Altona, Eimsbüttel, Stadtteil: Altona-Nord, Eimsbüttel, Ortsteil: 209, 304, Planbezirk: Kieler Straße, Armbruststraße, Rellinger Straße, Eimsbütteler Marktplatz, Eduardstraße, Westliche Grenzen der Flurstücke 599 und 606, Pinneberger Weg, Övelgönner Straße, Ophagen
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 310, Planbezirk: Bartelsstraße, Altonaer Straße, Schanzenstraße, Bahnanlagen
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 308, Planbezirk: Eppendorfer Weg, Osterstraße, Bismarckstraße, Tegetthoffstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 308, Planbezirk: Eppendorfer Weg, Osterstraße, Bismarckstraße, Tegetthoffstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 308, Planbezirk: Im Gehölz, Alardusstraße, Goebenstraße, Treskowstraße, Eichenstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 310, Planbezirk: Heinrichstraße, Waterloostraße, Eimsbütteler Chaussee, Nagelsallee
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 303, Planbezirk: Lappenbergsallee, Bei der Apostelkirche, Hellkamp, Osterstraße, Schwenckestraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 303, Planbezirk: Lappenbergsallee, Bei der Apostelkirche, Hellkamp, Osterstraße, Schwenckestraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 303, Planbezirk: Schwenckestraße, Osterstraße, Heussweg, Sillemstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 316, Planbezirk: Wiesingerweg, Heckscherstraße, Westgrenze der Flurstücke 355 u. 2204, Gärtnerstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 311, Planbezirk: Bundesstraße, Rentzelstraße, Grindelallee
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 310, Planbezirk: Eimsbütteler Chaussee, Belleallianestraße, Lindenallee, Südgrenzen der Flurstücke 1465 und 723, Vereinsstraße, Margaretenstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 307, Planbezirk: Sandweg, Fruchtallee, Doormannsweg, Eimsbütteler Chaussee, Sophienallee
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 302, Planbezirk: Eimsbütteler Straße, Sophienallee, Eimsbütteler Chaussee, Waterloostraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 302, Planbezirk: Eimsbütteler Straße, Sophienallee, Eimsbütteler Chaussee, Waterloostraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 310, Planbezirk: Eimsbütteler Straße, Waterloostraße, Heinrichstraße, Nagels Allee Schulterblatt
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 310, Planbezirk: Eimsbütteler Straße, Nagels Allee Schulterblatt
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 316, Planbezirk: Gärtnerstraße, Mansteinstraße, Eppendorfer Weg, Goebenstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 308, Planbezirk: Eichenstraße, Tresckowstraße, Goebenstraße, Bismarckstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 313, Planbezirk: Bogenstraße, Gustav-Falke-Straße, Helene-Lange-Straße, Grindelberg, Beim Schlump
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 308, Planbezirk: Eppendorfer Weg, Meissnerstraße, Eschenstieg, Weidenstieg, Fruchtallee
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 304, Planbezirk: Eduardstraße, Eimsbütteler Marktplatz, Südgrenze der Flurstücke 2974, 144 und 2961, Sandweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 310, Planbezirk: Schulterblatt, Margaretenstraße, Lindenallee, Amandastraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 310, Planbezirk: Bartelsstraße, Lindenallee, Margaretenstraße, Vereinsstraße, Altonaer Straße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 303, Planbezirk: Hellkamp, Stellinger Weg, Schwenckestraße, Osterstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 304, Planbezirk: Südliche Grenzen der Flurstücke 2961, 144 und 2974, Eimsbütteler Marktplatz, Fruchtallee, Sandweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 301, Planbezirk: Högenstraße, Hartwig-Hesse-Straße, Sartoriusstraße, Müggenkampstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 304, Planbezirk: Westliche Grenze des Flurstücks 796, Südliche und Westliche Grenze des Flurstücks 608, Eduardstraße, Sandweg, Pinneberger Weg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 307, Planbezirk: Eimsbütteler Chaussee, Eppendorfer Weg, Fruchtallee, Bellealliancestraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 304, Planbezirk: Westliche Grenze des Flurstücks 191, Südliche und Westliche Grenze des Flurstücks 589, Eduardstraße, Östliche Grenze des Flurstücks 607, Nördliche und Östliche Grenze des Flurstücks 795, Pinneberger Weg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Lokstedt, Ortsteil: 317, Planbezirk: Siemersplatz, Vogt-Wells-Straße, Stapelstraße, Kollaustraße, Ahornallee, Lembekstraße, Osterfeldstraße, Lokstedter Steindamm
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Hoheluft-West, Ortsteil: 316, Planbezirk: Heckscherstraße, Wiesingerweg, Gärtnerstraße, Quickbornstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Hoheluft-West, Ortsteil: 316, Planbezirk: Heckscherstraße, Wiesingerweg, Gärtnerstraße, Quickbornstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 303, Planbezirk: Lappenbergsallee, Schwenckestraße, Sillemstraße, Heussweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 304, Planbezirk: Faberstraße, Lappenbergsallee, Eimsbütteler Marktplatz
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 310, Planbezirk: Schulterblatt, Amandastraße, Bartelsstraße, Altonaer Straße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 308,
Planbezirk: Goebenstraße - Tresckowstraße - Scheideweg - Bismarckstraße
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 301, 302, 303, Planbezirk: Methfesselstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Harvestehude, Ortsteil: 313, Planbezirk: Gustav-Falke-Straße - Schlankreye - Bogenstraße
Bezirk: Rotherbaum, Stadtteil: -, Ortsteil: 213, Planbezirk: Aufhebung der Straße Laufgraben
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320, Planbezirk: Pinneberger Chaussee
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Ortsteil: 321, Planbezirk: Langenfelder Damm
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: -, Ortsteil: 317, Planbezirk: Anlegung von Bau- und Straßenlinien für den Lokstedter Steindamm, Kollaustraße und Grandweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320, Planbezirk: Niekampsweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Harvestehude, Ortsteil: 313, Planbezirk: Die neue Straße zwischen Alsterchaussee und Sophienterrasse
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 305, Planbezirk: Eimsbütteler Park
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Schnelsen, Ortsteil: 319, Planbezirk: Friedrich-Ebert-Straße - Frohmestraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 312, Planbezirk: Harvestehuder Weg, Ecke Alte Rabenstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 312, Planbezirk: Rentzelstraße zwischen Grindelallee und Schröderstiftstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Stellingen, Ortsteil: 304, 321, Planbezirk: Tiedemannstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 312, Planbezirk: Magdalenenstraße - Pöseldorferweg
Bezirk: Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Stadtteil: St.Pauli, Rotherbaum, Ortsteil: 108, 311, Planbezirk: Rentzelstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Harvestehude, Ortsteil: 313, Planbezirk: Oberstraße - Brahmsallee - Hallerstraße - Grindelberg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf , Ortsteil: 318, Planbezirk: Folgeplanung aus der südwestlichen Verlängerung der Startbahn 1 des Flughafens Fuhlsbüttel
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Ortsteil: 321,
Planbezirk: Vogt-Kölln-Straße zwischen der Jütländer Allee und der Kollau
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 312, Planbezirk: Universitätserweiterung
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 308, Planbezirk: Bismarckstraße, Ecke Bundesstraße, Flurstücke 1677, 1678, 1679, 1676 und 2874
Bezirk: Schnelsen, Stadtteil: -, Ortsteil: 102, Planbezirk: Heidhörn, jetzt Herzog-Alf-Weg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 302, Planbezirk: Schulerweiterung in der Lutterothstraße 34-36
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 302, Planbezirk: Stellinger Weg, Änderung
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Lokstedt, Ortsteil: 317, Planbezirk: Hagendeel
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 302, Planbezirk: Ein Kinderspielplatz und Schulhoferweiterung an der Telemannstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320,
Planbezirk: Elbgaustraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 301, Planbezirk: Ein Kinderspielplatz an der Müggenkampstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Lokstedt, Ortsteil: 317, Planbezirk: Grandweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Hoheluft-West, Ortsteil: 316, Planbezirk: Gärtnerstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Lokstedt, Ortsteil: 302, 317, Planbezirk: Heußweg, Stresemannallee
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 301, Straßennamen: Kinderspielplatz am Langenfelder Damm, Flurstück 10 und 812
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 305, Straßennamen: Kinderspielplatz im Lastropsweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Harvestehude, Ortsteil: 314, Planbezirk: Harvestehuder Weg, Alsterkamp
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Stellingen, Ortsteil: 301, 321, Planbezirk: Schulplatzerweiterung der Schule Lutterothstraße 78-80
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Hoheluft-West, Ortsteil: 315, Planbezirk: Kinderspielplatz zwischen Gneisenau- und Kottwitzstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 309, Planbezirk: Grabestraße
Bezirk: Niendorf, Ortsteil: 103, Planbezirk: Fluchtlinienplan der Hansestadt Hamburg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 312, Planbezirk: Universitätserweiterung zwischen Schlüterstraße und Rothenbaumchaussee
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 302, Planbezirk: Kinderspielplatz am Eidelstedter Weg, Flurstück 34
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 311, Planbezirk: Universitäts-Institute an der Sedanstraße, Grindelallee, Papendamm und Bundesstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Harvestehude, Ortsteil: 314, Planbezirk: Harvestehuder Weg - Krogkoppel
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 311, Planbezirk: Schröderstiftstraße zwischen Brockmannsweg und Beim Schlump
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Harvestehude, Ortsteil: 313,
Planbezirk: Schulfläche an der Straße Klosterstieg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Ortsteil: 313, Planbezirk: Schulfläche an der Straße Klosterstieg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 309, Planbezirk: Kinderspielplatz an der Straße Beim Schlump
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 309, Planbezirk: Erweiterung des Schulgrundstückes Hohe Weide / Felix-Dahn-Straße / Moorkamp
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 301, Planbezirk: Kinderspielplatz an der Sillemstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 304, Planbezirk: Kinderspielplatz an der Voigtstraße - Rellingstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 304, Planbezirk: Kinderspielplatz an der Faberstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 302, Planbezirk: Kinderspielplatz an der Straße Hellkamp
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Harvestehude, Ortsteil: 314, Planbezirk: Kirchenfläche am Bolivar Park
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Harvestehude, Ortsteil: 311, 312, 313, Planbezirk: Hallerstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 301, Planbezirk: Kinderspielplatz am Luruper Weg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 309, Planbezirk: Bundesstraße, Hohe Weide, Heymannstraße, U-Bahngelände
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Ortsteil: 318, Planbezirk: Gesamtplanung Schule, Sportplatz, Combibad und Parkplatz in Verlängerung der Straße Bondenwald
Bezirk: Niendorf, Stadtteil: --- , Ortsteil: 103, Planbezirk: Fluchtlinienplan der Hansestadt Hamburg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 311, Planbezirk: Bundesstraße, Papendamm - Erweiterung der Universität und Verwaltungsschule
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Ortsteil: 321, Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt, Flurstück 691 - 701, Kieler Straße Nr. 423 - 497
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Ortsteil: 321,
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt,
zwischen Wördemanns Weg und Güterumgehungsbahn
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Stellingen, Ortsteil: 320, 321,
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt,
nördlich der Güterumgehungsbahn
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Ortsteil: 321,
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt in der Höhe Niendorfer Gehege
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320,
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt
an der Gabelung Duvenacker - Feldweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320,
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt
und Anschlußteil der B 4 am Duvenacker
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320,
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt
am Duvenacker bis Holsteiner Chaussee und der neuen B 4 nach Kiel
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320,
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt
von der AKN-Eisenbahn bis zum Hörgensweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Schnelsen, Ortsteil: 320, 319,
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt
von der AKN-Eisenbahn bis zum Hörgensweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Schnelsen, Ortsteil: 320, 319,
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt
vom Hörgensweg bis zur Halstenbeker Straße, Flurstücks-Nr. 2114
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Schnelsen, Ortsteil: 320, 319,
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt
von Halstenbeker Straße, Flurstücks-Nr. 2115 bis zur Landesgrenze
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320,
Planbezirk: Umgehungsstraße Schnelsen (neue B 4),
Flurstücks-Nr. 1040 und 998 am Duvenacker
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320,
Planbezirk: Umgehungsstraße Schnelsen (neue B 4)
von Flurstücks-Nr. 999 am Deeoenbrook bis zur Gemarkungsgrenze Schnelsen
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Ortsteil: 318,
Planbezirk: Aufschließungsstraße
zwischen Paul-Sorge-Straße und Graf-Anton-Weg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 311,
Planbezirk: Straße An der Verbindungsbahn
zwischen der Bundesstraße
und der Straße Durchschnitt
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320,
Planbezirk: Reichsbahnstraße - Bundesbahn - Güterumgehungsbahn
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Stellingen, Schnelsen, Eimsbüttel, Ortsteil: 320, 321, 319, 304
Planbezirk: Kieler Straße, Schnelser Hauptstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 312,
Planbezirk: Festlegung einer Baulinie in der Straße Mittelweg
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 308,
Planbezirk: Goebenstraße - Tresckowstraße - Scheideweg - Bismarckstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Ortsteil: 321,
Planbezirk: Schulfläche an der Gutenbergstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Ortsteil: 318,
Planbezirk: Schulfläche an der Gutenbergstraße
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Niendorf, Ortsteil: 320, 318,
Planbezirk: Vogt-Kölln-Straße
(Früher Holsteiner Allee)