Verweise
Datenbezüge (17)
Im Rahmen des europäischen Projektes "ECLIPS" (European Classification and Labelling Inspections of Preparations, including Safety Data Sheets) wurde die Einhaltung der Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften für gefährliche Zubereitungen überprüft. Einbezogen wurden insbesondere
- Farben und Lacke,
- auf organischen Lösemitteln basierende Reinigungsmittel (z.B. Metallreiniger),
- Detergenzien,
- Bauchemikalien und
- Fotochemikalien,
die als umweltgefährlich, CMR (krebserzeugend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch), sensibilisierend oder mit dem R-Satz R 67 (Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen) gekennzeichnet werden müssen.
Das Überwachungsprojekt erfolgte im Rahmen des Netzwerkes CLEEN (Chemicals Legislation - European Enforcment Network), in dem die EU-Mitgliedstaaten seit 1999 zusammenarbeiten.
Ziel des EU-weiten Überwachungsprojektes zu Altstoffen EUREX (European Enforcement Project On Exisiting Substances) war neben der Überprüfung der Meldepflichten, die Erarbeitung und praktische Anwendung eines einheitlichen Überwachungsleitfadens sowie die Beratung und Information der Unternehmen zu den Regelungen der Altstoffverordnung. Das SMUL beteiligte sich mit 6 Überwachungsmaßnahmen an dem Projekt. Der Kenntnisstand der überprüften Unternehmen über die EU-Altstoffverordnung war mangelhaft. Dementsprechend wurden im Freistaat Sachsen 14 Verstöße gegen die Meldepflichten festgestellt.
Im Rahmen von EUROCAD wurde die Einhaltung der Inverkehrbringungs- und Verwendungsbeschränkungen für Cadmium nach der EU-RL 91/338/EWG überprüft. Im nationalen Recht sind die Regelungen zu Cadmium für das Inverkehrbringen in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) enthalten.
Hintergrund dieser Maßnahme sind die Ergebnisse einer Überwachung in den Niederlanden im Jahre 1997 zur Herstellung und Einfuhr cadmiumhaltiger Produkte. Dabei wurde festgestellt, dass 15-20 % der kontrollierten Produkte Cadmium in zu hoher Konzentration enthielten.
Im Freistaat Sachsen wurden ca. 300 Kunststoffartikel auf Cadmium-Gehalte analysiert. Dabei wurden in 15 Erzeugnissen (5 % der Produkte) Cadmium-Gehalte >100 ppm festgestellt. Jedoch nicht in allen diesen Fällen ist ein Verbotstatbestand erfüllt. Dies ist u.a. abhängig vom verwendeten Kunststoff (PVC oder andere Kunststoffe) und vom Verwendungszweck des Cadmiums im Produkt (Stabilisator oder Färbemittel). Verbotswidrig in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse wurden zwischenzeitlich aus dem Handel genommen.
Durchführung des EU-Prokjektes "NONS" zur Überwachung der Einhaltung der Meldepflichten für neue Stoffe: Das Hauptziel war dabei einen höheren Wirkungsgrad der Meldepflichten zu erreichen und die Überwachungstätigkeit in Europa zu harmonisieren. Langfristig soll ein europäisches Netzwerk zur Überwachung von Herstellern und Importeuren chemischer Stoffe geschaffen werden.
Im Rahmen des EU-Projekts "NONS" (NOtification of New Substances) wurde bei Herstellern und Einführern von Farbstoffen überprüft, ob sie die Meldepflichten einhalten. Der Freistaat Sachsen beteiligte sich mit einer Inspektion an dem EU-Projekt.
Durchführung des EU-Prokjektes "SENSE" zur Überwachung der Einhaltung der Meldepflichten für neue Stoffe mit dem Ziel, einen höheren Wirkungsgrad der Meldepflichten zu erreichen.
In diesem Projekt bezogen sich die Überwachungsmaßnahmen auf Photochemikalien, Zwischenprodukte, Farbstoffe und Stoffe für die pappe- und papierverarbeitende Industrie. Erstmalig wurde auch mit den Zollbehörden - auch von Sachsen - zusammengearbeitet.
Der Freistaat Sachsen beteiligte sich mit einer Inspektion an dem EU-Projekt, wobei im SENSE-Projekt ein Hersteller von Zwischenprodukten überprüft wurde.
"Analyse von Altholz auf Verunreinigungen/Holzschutzmittel aus ausgewählten sächsischen Feuerungs- und Altholzaufbereitungsanlagen":
Im Rahmen des Projektes wurden aus 22 Feuerungs- bzw. Altholzaufbereitungsanlagen 151 Holzproben auf folgende Parameter analysiert:
Anorganische Wirkstoffe: Bor, Arsen, Fluor ges., Chrom ges., Kupfer, Quecksilber, Cadmium, Blei
Organische Wirkstoffe: PCP, PAK (speziell Bezo(a)pyren), Lindan, EOX
Aus chemikalienrechtlicher Sicht wurden die Analyseergebnisse zur Überprüfung der Einhaltung der Verbotsvorschriften herangezogen, d.h. es wurde überprüft, ob der Ausnahmetatbestand einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erfüllt ist.
-"Analyse verschiedener Kunststoffprodukte auf Cadmium":
Im Rahmen des Europäischen Überwachungsprojektes EUROCAD wurde die Einhaltung der Beschränkungen/Verbote des Inverkehrbringens cadmiumhaltiger Erzeugnisse gemäß § 1 i.V.m. Anhang zu § 1 Abschnitt 18 Chemikalien-Verbotsverordnung überprüft werden. Die Regelungen beruhen auf der EU-RL 91/381/EWG.
Dabei wurden aus verschiedenen Handelseinrichtungen Kunststoffartikel (insbesondere Importe aus nicht EU-Ländern) durch ein vom SMUL ausgewähltes Untersuchungslabor auf Cadmiumgehalte untersucht.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bereiches Chemikalien umfassen:
- Vorbereitung und Begleitung von Projekten im Rahmen des Fremdleistungsprogramms des SMUL (z.B. Stoffflussanalysen, Stoffanalysen im Rahmen der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
- Teilnahme an EU-Projekten zur Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften
- Erteilung von GLP-Bescheinigungen
- Öffentlichkeitsarbeit (Beiträge für Internet, Intranet, Umweltberichte, Pressemitteilungen, Broschüren)
Folgende Datenbanken/Informationsquellen werden als fachliche Arbeitsgrundlage verwendet:
1. Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL)
Der GSBL stellt einen umfangreichen Merkmalskatalog zu den chemischen Stoffen zur Verfügung. Er enthält Informationen zu gefährlichen Stoffeigenschaften, Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Ersteinsatzmaßnahmen sowohl in interpretierender textlicher Form als auch in Form von Messdaten.
2. IGS-Stoffliste des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen
3. Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" (www.baua.de)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" entwickelt, in welchem alle relevanten Regelungen und Hinweise zu den Bereichen Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen zusammenfasst sind. Es enthält die einschlägigen bzw. in Bezug genommenen EG-Richtlinien in aktueller, konsolidierter Fassung. Die EG-Regelungen werden ergänzt um die neugefassten entsprechenden Texte der Gefahrstoffverordnung sowie die zugehörigen TRGS 200, TRGS 201 und die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220.
4. Technische Regeln für Gefahrstoffe (www.baua.de)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS und BekGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.
5. reach-clp-biozid Helpdesk
Der reach-clp-biozid Helpdesk ist bei der BAuA eingerichtet. Er ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Stoffen und Biozidprodukten. Zu folgenden drei Verordnungen werden Hilfestellungen und Informationen gegeben:
•der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006),
•der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1772/2008) und
•der Biozid-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012).
Auf der Internetseite des reach-clp-biozid Helpdesks (http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Startseite.html) sind umfangreiche Informatioen zu den drei Verordnungen und zu einzelnen Fragestellungen sowie Publikationen - wie z. B. die REACH-Info- und Biozid-Info-Broschüren - zu finden.
Seit 1. Juni 2008 gilt die neue EU-Chemikalienverordnung REACH in ihren wesentlichen Teilen. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Alle Stoffe, welche in Mengen ab 1 Jahrestonne herstellt oder in den Verkehr gebracht werden, unterfallen danach einer Registrierpflicht. Die Registrierung von Stoffen ist bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) vorzunehmen.
Teilnahme an EU-Projekten zur Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften
Projekt "Verminderung der Emission schwer abbaubarer Komplexbildner in Sachsen":
Durch die Erarbeitung des qualitativen Stofflusses schwer abbaubarer Komplexbildner wie EDTA in Sachsen kann zukünftig auf eine Informationsbasis für künftige Entscheidungen - wie z.B. einer Einschätzung zur Betroffenheit eventueller Stoffbeschränkungen - zurückgegriffen werden.
REACH-EN-FORCE 1 war das erste europäische Überwachungsprojekt zur EU-Chemikalienverordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006). Schwerpunkt liegt auf der Über-prüfung von Herstellern und Importeuren in Bezug auf die Vorregistrierung und Registrierung von den so genannten Phase-in-Stoffen als solche und in Gemischen sowie auf der Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern.
Insgesamt wurden in 10 Bundesländern 279 Betriebe überprüft. Bei drei der überprüften Unternehmen wurden Verstöße gegen die Registrierungspflichten und bei 44 Unternehmen Verstöße gegen die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sowie Verstöße gegen andere REACH-Pflichten (10) festgestellt. Sachsen beteiligte sich an dem Projekt mit sechs Überwachungen. Dabei wurde festgestellt, dass viele Firmen vorsorglich Vorregistrierungen vorgenommen haben, jetzt aber für die Stoffe die Rolle des "nachgeschalteten Anwenders" einnehmen bzw. die Stoffe dem Abfallregime unterliegen. Verstöße gegen die Registrierpflichten nach REACH wurden nicht festgestellt.
REACH-EN-FORCE 2 ist das zweite europaweit koordinierte Überwachungsprojekt des bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA angesiedelten Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung der REACH-Verordnung. Im Rahmen von REACH-EN-FORCE 2 wurde die Einhaltung der Pflichten der nachgeschalteten Anwender kontrolliert.
Das Projekt wurde im Jahr 2011 durchgeführt. In Sachsen wurden sechs Unternehmen überprüft.
Vorbereitung und Begleitung von Projekten im Rahmen des Fremdleistungsprogramms des SMUL (z.B. Stoffflussanalysen, Stoffanalysen im Rahmen der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
Durch die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 wurde ein Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte eingeführt. Biozid-Produkte sind Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte, Schiffsanstriche u.ä., deren Zweck es ist, auf chemisch/biologischem Wege Schadorganismen zu bekämpfen. Mit dem neuen Zulassungsverfahren werden Biozid-Produkte - ähnlich wie das bei Pflanzenschutzmitteln bereits seit längerer Zeit der Fall ist - vor dem erstmaligen Inverkehrbringen und Verwenden einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit des Menschen unterzogen. Für Biozid-Produkte, die bereits vor dem 14. Mai 2000 auf dem europäischen Markt waren - die sogenannten "Alt-Biozide" - sind Übergangsregelungen vorgesehen. Diese gelten noch maximal bis 14. Mai 2014. In Deutschland wurden die Regelungen zu Bioziden mit dem Biozidgesetz vom 20. Juni 2002 ins Chemikaliengesetz eingestellt. Zulassungsstelle für Biozid-Produkte in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund.
Für die Aufarbeitung der alten bioziden Wirkstoffe wurden auf EU-Ebene so genannte Review-Verordnungen erlassen.
Zuständige Behörde für den Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen sowie von EG-Verordnungen, die Rechtsgebiete des ChemG berühren, ist die Landesdirektion Sachsen.
Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der
- EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierpflichten für Stoffe, Zulassungspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens und Verwendens bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse)
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen,
- Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung),
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV),
- Biozid-Regelungen
- Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) sowie
- Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften verbraucherrelevanter Produkte.
Gute Laborpraxis:
Für die Leitung der GLP-Inspektorenkommission des Freistaates Sachsen, die Koordinierung der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis (GLP) sowie die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist das SMUL zuständig.