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Referat D/4 Waldwirtschaft, Jagd

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung D Naturschutz, Forsten Referat D/4 Waldwirtschaft, Jagd

Postfach 102461
D-66024 Saarbrücken
Saaruferstraße 16
D-66117 Saarbrücken
Deutschland

poststelle@umwelt.saarland.de
+49 (0)681 / 501 - 00
+49 (0)681 / 501 - 4521
http://www.umwelt.saarland.de

Beschreibung

<ol><li>Nachhaltige Entwicklung</li><li>Evaluierung nachhaltiger Umweltpolitik</li><li>Agenda 21</li><li>Nachhaltigkeit in Bildung und Ausbildung</li><li>Bildungs- und Fortbildungsprojekte in der Praxis</li><li>Waldpädagogik</li></ol>

Verweise

Datenbezüge (20)

Bestimmungen für Jagdgäste in der Verwaltungsjagd des SaarForst Landesbetriebes
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Diese Bestimmungen gelten für die selbständige Jagdausübung von Jagdgästen in der Verwaltungsjagd des SaarForst Landesbetriebes und sind Bestandteil aller Jagderlaubnisscheine.
Bodenzustandserhebung (BZE II)
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), der SaarForst Landesbetrieb sowie sonstige Forschungseinrichtung werden während der nächsten Jahren eine Erhebung des Zustandes der saarländischen Waldböden durchführen.
Fischerprüfung und Fischereischein im Saarland
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Informationen zur Fischerprüfung sowie Kosten des Fischereischeins im Saarland.
Forstförderrichtlinie des Saarlandes
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Ergänzend zu den GAK-Grundsätzen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen, regelt die Forstförderrichlinie landesspezifische Sachverhalte.
Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
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Das Forstliche Vermehrungsgutgesetz FoVG regelt die Zulassung, den Vertrieb und die Verwendung von zugelassenem, herkunftsgesichertem Vermehrungsgut für die Waldverjüngung.
Informationen der Vereinigung der Jäger des Saarlandes
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Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes bietet auf ihrer Homepage interessante Informationen für Jäger zu u.a. folgenden Themen: Jagdrechtliche Bestimmungen, Jagd- und Schonzeiten im Saarland, Jägerprüfung usw.
Jagdbehörden im Saarland
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Hier finden Sie eine Auflistung der jeweils zuständigen Obersten bzw. Unteren Jagdbehörde.
Jagderlaubnisscheine im Saarland
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Hier finden Sie Informationen des SaarForst Landesbetriebes zu folgenden Themen: Jagderlaubnisschein - entgeltlich / Jagderlaubnisschein - unentgeltlich / Entgeltlicher Jagderlaubnisschein im Pirschbezirk / Entgeltlicher Jagderlaubnisschein für Gemeinschaftspirschbezirke
Landesfischereiordnung (LFO)
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Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung - LFO) Vom 2. August 1999 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393). 1. geändert durch Art. 10 Abs. 97 des Gesetzes Nr. 1484 vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158) 2. geändert durch Gesetz vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726) 3. geändert durch Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsbl. S. 2393)
Landeswaldgesetz (LWaldG) des Saarlandes
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Mit dem neuen Landeswaldgesetz bringt das Saarland als erstes Bundesland die konsequent ökologisch ausgerichtete Waldwirtschaft im öffentlichen Wald in Gesetzesform. Neben dem Verbot von Kahlschlägen unterstreichen die Pflicht zu einer bestands- und bodenschonenden Ernte des Holzes, der Vorrang der natürlichen Waldverjüngung, der weitgehende Verzicht auf Pestizide sowie das Belassen von Biotopholz die ökologische Ausrichtung. Der saarländische Wald soll auch noch mehr Bürgerwald werden. In einer liberalen Auslegung des Betretungsrechtes dürden Waldwege und -straßen im Saarland auch künftig von Wanderern, Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt werden. Aber auch das Reiten soll in Zukunft auf allen Waldwegen und Forststraßen erlaubt sein. Diese liberale Regelung appelliert an das Veranwortungsgefühl aller, die den Wald in ihrer Freizeit zur Erholung nutzen. Das Waldgesetz ist 2003 in Kraft getreten.
Level II Dauerbeobachtungsflächen
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In bestimmten, abgestecken Probeflächen des saarländischen Waldes finden regelmäßige Messungen verschiedenen Paremeter statt. Die Messergebnisse werden in Berichten veröffentlicht.
Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland
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Die Bewirtschaftungsrichtlinie für den Staatswald des Saarlandes verfolgt das Ziel, die ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner vielfältigen Funktionen zu sichern. Die Grundregeln einer naturnahen Waldwirtschaft bilden dafür unverzichtbar das Fundament. Die Leitlinien dieser Bewirtschaftungsform beruhen auf der Maxime, die in Wäldern ablaufenden natürlichen Prozesse so weit als möglich zu nutzen, um so menschliche Eingriffe erheblich einzuschränken. Damit erhöht sich langfristig die Naturnähe, also die ökologische Funktion der Wälder, bei gleichzeitiger Sicherung des Wirtschaftsziels, nämlich die Erziehung wertvollen Starkholzes.
Saarländischer Friedwald
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Im saarländischen Urwald - dem 1003 Hektar großen Areal zwischen Netzbach- und Steinbachtal wurde am 21. Januar 2005, der erste saarländische Friedwald eröffnet. Rund 60 Hektar des Urwaldes vor den Toren der Stadt werden künftig als Friedwald-Fläche genutzt. Das Friedwald-Konzept gibt es in Deutschland seit Mitte 2000. Die Bestattung in der Natur wird deutschlandweit von der FriedWald GmbH in Darmstadt angeboten. Gegenwärtig gibt es acht Friedwälder in Deutschland, weitere sind in Planung.
Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)
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Saarländisches Fischereigesetz (SFischG) Vom 23. Januar 1985 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999 (Amtsbl. S. 1282), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393). geändert durch Gesetz Nr. 1211 vom 25. März 1987 (Amtsbl. S. 297) geändert durch Anlage Nr. 772 zum Gesetz Nr. 1327 vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509) geändert durch Art. 10 § 1 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1381 vom 27. November 1996 (Amtsbl. S. 1313) geändert durch Gesetz Nr. 1420 vom 25. November 1998 (Amtsbl. 1999 S. 26) geändert durch Art. 10 Abs. 96 des Gesetzes Nr. 1484 vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158) geändert durch Gesetz vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726) geändert durch Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsbl. S. 2393)
Saarländisches Jagdgesetz (SJG)
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Gesetz Nr. 1407 zur Erhaltung und jagdlichen Nutzung des Wildes (Saarländisches Jagdgesetz - SJG)
Umgang mit schwerkranken Füchsen in der Schonzeit
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In dem Flyer wir beschrieben, wie mit schwerkranken Füchsen in der Schonzeit, umgegangen werden muß.
Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes
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Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes
Verordnung zur Durchführung des Saarländische Jagdgesetzes
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Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG) Vom 27. Januar 2000 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Februar 2008 (Amtsbl. 398).
Waldzustandserhebungen
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Waldzustandserhebungen Seit dem Auftreten gravierender Waldschäden Mitte der 70er Jahre ergab sich die Notwendigkeit, Veränderungen der Vitalität von Waldbäumen systematisch zu dokumentieren. Hier finden Sie die Waldzustandserhebungen der Jahre 1987 bis 2019.
Zentrum für Waldkultur - Scheune Neuhaus
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Besuchen Sie die Scheune Neuhaus. Es lohnt sich. Wegen des Waldkulturprogramms; wegen des Urwaldes vor den Toren der Stadt mitten im Saarkohlenwald; wegen der im Juli 2004 neu eröffneten Gastronomie; wegen der vielen Projekte und der neuen Ideen, die dort entwickelt werden; wegen der Menschen, die Sie dort treffen und wegen der Themen, die dort vorgetragen, diskutiert, inszeniert und bespielt werden; oder einfach nur wegen der frischen Luft, der Ruhe, des guten Essens.
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