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Herr Dr. Matthias Mulsow

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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Dezernat 510 Lärm, Physikalische Faktoren Herr Dr. Matthias Mulsow

Goldberger Str. 12 b
D-18273 Güstrow
Deutschland

matthias.mulsow@lung.mv-regierung.de
(0385) 588 64510
(0385) 588 64106
http://www.lung.mv-regierung.de

Beschreibung

Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Dezernat 510 Lärm, Physikalische Faktoren

Verweise

Datenbezüge (10)

Gebäude
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Gebäude als eine Grundlage des Lärmmodells für die Berechnung des Umgebungslärms gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Lärmindex Nacht (LNight) für Ergänzungsstraßen
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Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Ergänzungsstraßen Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr" Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen) Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Lärmindex Nacht (LNight) für Hauptverkehrsstraßen
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Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Hauptverkehrsstraßen Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr" Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Lärmindex Nacht (LNight) für Industrie, Gewerbe und Hafen im Ballungsraum Rostock
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Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Industrie-/Gewerbegelände und Häfen im Ballungsraum Rostock Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt ausschließlich in Ballungsräumen; gemäß § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV sind dabei Industrie- oder Gewerbegelände zu erfassen, soweit in ihnen Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - IED) ausgeführt werden oder sich in ihnen Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr befinden Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Lärmindex Nacht (LNight) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock
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Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Ergänzungsstraßen
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Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Ergänzungsstraßen Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr" Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen) Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Hauptverkehrsstraßen
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Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Hauptverkehrsstraßen Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr" Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Industrie, Gewerbe und Hafen im Ballungsraum Rostock
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Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Industrie-/Gewerbegelände und Häfen im Ballungsraum Rostock Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt ausschließlich in Ballungsräumen; gemäß § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV sind dabei Industrie- oder Gewerbegelände zu erfassen, soweit in ihnen Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - IED) ausgeführt werden oder sich in ihnen Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr befinden Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock
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Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Straßen
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Straßennetz als Grundlage der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie umfasst Hauptverkehrsstraßen und Ergänzungsstraßen Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr" Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen)
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