Verweise
Datenbezüge (5)
Luftverschmutzung, Geruchs- und Lärmbelästigungen, Fragen der ordnungsgemäßen Abfallverwertung und -beseitigung sowie die der Abfallvermeidung sind dringende Probleme der Gegenwart.
Um Verbesserungen in der Umwelt herbeiführen zu können, muss der Ist-Zustand für ausgesuchte Indikatoren erfasst werden.
Aus den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen ergeben sich Vorschläge für Maßnahmen, die das Erreichen von weltweit geforderten Qualitätszielen ermöglichen.
Daher beschäftigt sich die Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft sowohl mit dem Umweltmonitoring als auch mit den notwendigen Schritten für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität.
Im einzelnen werden folgende Schwerpunkte bearbeitet:
- Fachliche Grundlagenarbeit und Stellungnahmen sowie Studien zu technologischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten
- Beratung von Behörden, Betrieben und Bürgern sowie Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben im Rahmen der Zuständigkeiten
- Betrieb des Luftmessnetzes Mecklenburg-Vorpommern
- Messung der Belastung durch Lärm, Erschütterungen, Licht und nichtionisierende Strahlung und Erstellung von Modellen für Schallimmissions- und Lärmminderungsplanungen
- Führung des Emissionskatasters für Mecklenburg-Vorpommern
- zentrale Stelle im Rahmen der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
- Knotenstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die grenzüberschreitende Abfallverbringung und die Sonderabfallentsorgung
- Auswertung und Veröffentlichung der ermittelten Daten zur Luftgüte, zur Lärmbelastung, zu Emissionen und zur Kreislauf- und Siedlungsabfallwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Fachinformationssystem ¿Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft und Abfall¿
Das Dezernat Lärm, Physikalische Faktoren ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft.
Bekanntgabe von Meßstellen nach § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG),
Stellen nach §§ 26, 28 der 13. BImSchV, Nr. 3.2 der TA Luft, § 12 der 2. BImSchV, § 10 der 17. BImSchV,
§ 7 der 27. BImSchV
Es handelt sich hierbei um Meßstellen zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen sowie Prüfung technischer Geräte und Einrichtungen.
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in:
1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z)
2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte:
3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte:
4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte:
5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr
6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr
7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen
zu 1.)
natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte)
künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung);
- Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände);
- zusammenhängende Waldgebiete;
- größere Wasserläufe, Gewässer
zu 2.)
Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete
Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005.
zu 3.)
Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur
zu 4.)
Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden.
zu 5)
Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005.
zu 6.)
Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt
zu 7.)
Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS
Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant:
1992 Güstrow (SIP)
1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald
1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen
1995 Bützow, Ludwigslust
1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren
1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin
1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim
1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP)
2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in:
1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z)
2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte:
3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte:
4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte:
5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr
6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr
7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen
zu 1.)
natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte)
künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung);
- Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände);
- zusammenhängende Waldgebiete;
- größere Wasserläufe, Gewässer
zu 2.)
Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete
Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005.
zu 3.)
Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur
zu 4.)
Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden.
zu 5)
Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005.
zu 6.)
Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt
zu 7.)
Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS
Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant:
1992 Güstrow (SIP)
1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald
1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen
1995 Bützow, Ludwigslust
1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren
1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin
1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim
1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP)
2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)
2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See