Verweise
Datenbezüge (1)
Als Gute Laborpraxis wird ein internationales Regelwerk bezeichnet, dass die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten und Stoffuntersuchungen gewährleisten soll. GLP-pflichtig nach dem ChemG sind alle nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Zubereitungen, deren Ergebnisse eine Risikobewertung in einem behördlichen Verfahren - wie z.B. Zulassungsverfahren von Arznei- und Pflanzenschutzmitteln, Anmeldeverfahren neuer chemischer Stoffe - ermöglichen sollen. Prüfeinrichtungen, die derartige Prüfungen durchführen, erhalten auf Antrag eine GLP-Bescheinigung, wenn die GLP-Grundsätze eingehalten werden.
Für die Überwachung der Einhaltung der GLP-Grundsätze und die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist im Freistaat Sachsen das SMUL zuständig. Für die Inspektionen der Prüfeinrichtung auf Einhaltung der GLP-Grundsätze wurden 2 GLP-Inspektoren - von der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, für den Bereich Chemikalien und den Bereich Arzneimittel - benannt.