Verweise
Datenbezüge (11)
Mit der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung für das Saarland, die in den Jahren 1999 - 2000 erstellt wurde, liegt eine Rahmenplanung für die saarländische Landwirtschaft vor.
Neben der Erhebung umfangreicher Daten zur Bestandsaufnahme und einer Analyse der Ist-Situation enthält das Gutachten Leitbilder für die zukünftige Entwicklung der Landwirtschaft und damit auch für die Entwicklung ländlicher Räume sowie der Nutzung der Kulturlandschaft.
Ausgehend von einer landesweiten Übersichtskarte mit einem Überblick über die Agrarräume, die Landwirtschaftsbetriebe über 30 Hektar und Vorschlagsflächen für landwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, erschließen sich beim Hineinvergrößern weitere Informationsebenen. Hier findet sich eine detaillierte Raumgliederung mit Darstellungen der Realnutzung, der landwirtschaftlichen Nutzungseignung und eine zuschaltbare Darstellung der landwirtschaftlichen Rückzugsgebiete.
In Abhängigkeit vom Darstellungsmaßstab wird die Darstellung der Karteninhalte angepasst und es stehen unterschiedliche Hintergrundkarten zu Verfügung (TK 50, TK 25).
Praktizierter Naturschutz der heimischen Landwirtschaft
Im Rahmen der saarländischen Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) erhalten solche Landwirtschaftsbetriebe einen finanziellen Ausgleich aus ELER-Mitteln, die nachweislich Bewirtschaftungspraktiken einführen oder beibehalten, die den Erfordernissen des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen in besonderer Weise Rechnung tragen und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß der „Guten fachlichen Praxis“ hinausgehen.
Durch Boden schonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und den Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel werden folgende Ziele angestrebt:
Erhöhung der Artenvielfalt
Reduzierung der Gefahr von Nährstoff- und Schadstoffausträgen mit dem Bodensickerwasser
Reduzierung der partikelgebundenen Nährstoff- und Schadstoffausträge
Minderung der Bodenerosion
Verminderung von klimarelevanten Schadstoffemissionen
Rechtsgrundlage ist der „Saarländische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020), der die Inhalte der EU- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 („ELER- Verordnung“) im Saarland in konkrete Fördermaßnahmen umsetzt.g (EU) Nr. 1305/2013 („ELER- Verordnung“) im Saarland in konkrete Fördermaßnahmen umsetzt.
Um zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft mit verschiedenen Obstbäumen beizutragen, hat das Umweltministerium jetzt eine Broschüre „Apfel, Birne & Co“ mit 60 empfehlenswerten, heimischen Obstsorten veröffentlicht. Sie enthält nützliche Informationen rund um die regionaltypischen Sorten sowie Tipps zum Anbau und zur Pflege des eigenen Obstbaumes im Garten oder auf der Streuobstwiese.
Die Anwendung „Belastete Gebiete nach Düngeverordnung“ bietet eine interaktive Übersichtskarte der Nitratkulisse im Saarland nach §13a der Düngeverordnung vom 28. April 2020 kombiniert mit Luftbildern und topografischen Karten.
Die bisherige Kulisse nach der alten Düngeverordnung vom 26.05.2017 verliert zum 31.12.2020 ihre Gültigkeit. Nach Verkündung der Verordnung zur Neufassung der Verordnung über besondere Anforderungen bei der Düngung in belasteten Gebieten (Saarländische Ausführungsverordnung zur Düngeverodnung) gilt die hier abgebildete, neue, Kulisse.
Publikation: Die Mistel
Im Altertum als Heilpflanze verehrt und geschätzt, stellt die Mistel heute eine Gefahr für Streuobstbestände dar. Unregelmäßige Pflege der Obstbäume, klimatische Veränderungen und die falsche Annahme, die Mistel stehe unter Naturschutz führen zu einer stetigen Zunahme der Bestände.
Um zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft mit verschiedenen Obstbäumen beizutragen, hat das Umweltministerium jetzt eine Broschüre „Apfel, Birne & Co“ mit 60 empfehlenswerten, heimischen Obstsorten veröffentlicht. Sie enthält nützliche Informationen rund um die regionaltypischen Sorten sowie Tipps zum Anbau und zur Pflege des eigenen Obstbaumes im Garten oder auf der Streuobstwiese.
Broschüre über Pflanzen, die für Nutztiere gefährlich sein können.
Merkblatt über die Nutzung von Jauche-, Gülle-, Silage- und Sickersäfte-Anlagen
Viele unserer Landwirte und Bäuerinnen haben sich für die Vermarktung direkt an den Verbraucher entschieden. Sie bieten ihre hochwertige Ware frisch und ohne Zwischenhandel an, sei es über Bauernmärkte, Verkaufsfahrzeuge oder eigene Hofläden. Die Verbraucher können sich dabei auf Qualität der Nahrungsmittel verlassen.
Es gibt eine Vielzahl von Direktvermarktern im Saarland, mit einem weit gestreuten Angebot an Nahrungsmitteln. In dieser Broschüre sind diejenigen Betriebe aufgeführt, die sich auf Basis einer Umfrage des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft zu einer Veröffentlichung bereit erklärt haben. .
Richtlinie zur Förderung des Ökologischen/Biologischen Landbaus und von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)
Vom11.11.2016
Rückblick: Vor-Ort-Kontrollen 2019 Flächen und Cross Compliance
Bei 80 Betrieben (knapp 6% der Antragsteller) wurden im Jahr 2019 Flächenkontrollen durchgeführt.