Verweise
Datenbezüge (4)
Das Sachgebiet Abfall, Altlasten, Bodenschutz, Grundwasser gibt fachtechnische Stellungnahmen und Bewertungen in seinem Fachbereich ab, insbesondere im Rahmen von Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus obliegen uns die Überwachung von Anlagen und die fachtechnische Begleitung von Vorhaben. Aufgabenschwerpunkte dabei sind: Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien, ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Abfällen, Untersuchung und Gefahrenabwehr bei Altlasten in kommunaler Trägerschaft und als Beteiligte in bergrechtlichen Verfahren.
Aufgaben:
- fachtechnische Bearbeitung von Verfahren nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie dessen
Verordnungen, dem Bundesbodenschutzgesetz, der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, dem
Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetz und der Förderrichtlinien Abfall und Altlasten einschl. der
Überwachung
- fachtechnische Stellungnahmen zum kommunalen Erwerb kontaminierter
Liegenschaften/Verdachtsflächen und zu Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, als Beteiligter im bergrechtlichen Verfahren
- Stellungnahmen, Grunddatenerfassung und Überwachung von Siedlungsabfalldeponien (ANKA):
- Plausibilitätsprüfungen kommunaler Abfallbilanzen, Konzepte und Planungen abfallwirtschaftlicher Maßnahmen der Abfallvermeidung, -verwertung, -behandlung und -beseitigung; Stellungnahmen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen;
- Überwachung von Deponiebau sowie Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen von Deponien und Altanlagen;
- Überwachung von Industrieanlagen insbesondere von Abfallentsorgungsanlagen
- Vollzug und Stellungnahmen zu Maßnahmen der Erfassung, Untersuchung und Bewertung von
Altlasten, Altlastenuntersuchungen, Gefahrenbewertung
- Sicherung, Sanierung und Überwachung von Altlasten
- Brachenrevitalisierung
Anmerkung: Aufgabenwahrnehmung durch die LD Leipzig erfolgt nur bei einer Selbstbetroffenheit der unteren Verwaltungsbehörden
Überwachung, Fachbegleitung von Maßnahmen zum Bodenschutz wie Erfassung, Bewertung von Untersuchungen zu Böden: Abfallverwertung auf Böden, Rekultivierung, Bodeninanspruchnahme für Objekte in kommunaler Trägerschaft und unter Bergrecht stehend.