Verweise
Datenbezüge (20)
West- und Nordostgrenzen des Flurstücks 4641 - Nordost- und Südwestgrenzen des Flurstücks 4640 - über das Flurstück 4714 (Kirchwerder Marschbahndamm) - Südgrenze des Flurstücks 4714 - über das Flurstück 4714 der Gemarkung Neuengamme.
Weidenbaumsweg - Bergedorfer Straße - über die Flurstücke 7320, 7379 - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7378 - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5867 der Gemarkung Bergedorf - Stuhlrohrstraße.
Bergedorfer Straße - Ostgrenze des Flurstück 2063 der Gemarkung Bergedorf - Rektor-Ritter-Straße - Töpfertwiete.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bergedorf des Bezirks Bergdorf am östlichen Rand des sog. Bergedorfer Villengebiets und wird begrenzt vom Billtal-Stadion und Bergedorfer Gehölz. Die Erschließung erfolgt über die Straßen Reinbeker Weg und Pfingstberg.
Neuer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 5203, über die Flurstücke 5206 und 3091, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3090, Ostgrenzen der Flurstücke 5199 und 6981, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5932, Südgrenze des Flurstücks 6983 - Curslacker Neuer Deich.
Nordwestgrenze des Flurstücks 4497 (Mittlerer Landweg), über das Flurstück 1473 (Bahnan-lagen), über das Flurstück 4497 (Mittlerer Landweg), über das Flurstück 4696 (Bahnanlagen), über das Flurstück 4858, Südostgrenze des Flurstücks 5462, über die Flurstücke 1529, 3692, Nordostgrenze des Flurstücks 3692, über das Flurstück 3692 der Gemarkung Billwerder, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 7145, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 7143, über die Flur-stücke 7143, 7424, 7202, 5664, 5000, 7679 (Südlicher Bahngraben), Flurstücke 7678, 381 (Mittlerer Landweg), über das Flurstück 5345 (Rungedamm), über das Flurstück 7317, West-grenze des Flurstücks 7317, über das Flurstück 7317, Nordgrenzen der Flurstücke 2715, 2716 und 2958, über die Flurstücke 381, 7678 (Mittlerer Landweg) der Gemarkung Allermöhe, über die Flurstücke 2315, 4831, 2329, Westgrenze des Flurstücks 1951 (Luxweg), über das Flurstück 2329, Nordostgrenzen der Flurstücke 2329, 4825, 4824, 4823, 4822, über das Flur-stück 2245 der Gemarkung Billwerder.
Gebiet nördlich Kirchenheerweg 91 und östlich Kirchheerweg 74 - 90 Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kirchenheerweg - Nordostgrenze des Flurstücks 8426, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 8427, Nordostgrenze des Flurstücks 10694, Nordwest-, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 10696, Südostgrenze des Flurstücks 1247, über das Flurstück 4472 (Südlicher Kirchwerder Sammelgraben), Nordost, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 4471, über das Flurstück 1508 (Kirchwerder Marschbahndamm), Südwest-, Südost-, Südwest-, Nordwest und Südwestgrenzen des Flurstücks 1508 der Gemarkung Kirchwerder - Kirchwerder Marschbahdamm -, über das Flurstück 9764 (Kirchenheerweg), Südwest-, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 10204 der Gemarkung Kirchwerder
Reinbeker Redder - Mendelstraße - Weberade - Lohbrügger Landstraße - Bergedorfer Straße, Westgrenzen der Flurstücke 689, 690, 688, 687, Südgrenze des Flurstücks 1991 sowie Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1208 der Gemarkung Boberg
Reinbeker Redder - Ostgrenze des Flurstücks 2173 der Gemarkung Boberg - Bergedorfer Straße - Nordgrenze des Flurstücks 720, Westgrenzen der Flurstücke 1816 und 3548, Nordgrenzen der Flurstücke 3548, 3326, 3390 und 3161 der Gemarkung Boberg - Heidhorst - Nordwestgrenzen der Flurstücke 2851 und 2147 der Gemarkung Boberg - Landesgrenze - Ostgrenzen der Flurstücke 2146, 2297, 2301, 2302, 2303, 2304, 2305, 2306, 2307, 2308, 2962 und 3149, Südgrenzen der Flurstücke 3149 und 2353, Ostgrenzen der Flurstücke 3765 und 3766, über das Flurstück 3766, Ostgrenze des Flurstücks 3121, Südgrenze des Flurstücks 3766, Ostgrenzen der Flurstücke 3016, 3015, 3014, 3013, 3012, 3011, 3010, 3009, 3008, 3006 und 3265 der Gemarkung Boberg
Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 1 - Nordgrenze des Flurstücks 11 (Haempten) - über das Flurstück 11 (Haempten) - über das Flurstück 2 - Ostgrenze des Flurstückes 2 - Reinbeker Redder - Westgrenze des Flurstücks 1 der Gemarkung Lohbrügge.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 92 für den Geltungsbereich nördlich des Reinbeker
Redders zwischen der Kleingartenanlage Haempten e.V. im Westen, der Hamburger
Landesgrenze im Norden und dem Wohngebiet Tienrade im Osten (Bezirk Bergedorf,
Ortsteil 601) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenze der Flurstücke 4498 und 4499, Nordwestgrenze der Flurstücke 4667 und 4361,
Ostgrenze des Flurstücks 4361, Reinbeker Redder, Westgrenze des Flurstücks 4498 der Gemarkung Lohbrügge.
Gebiet nördlich der Goerdeler Straße, südlich des Binnenfeldredders, östlich der Sterntwiete
Gebiet zwischen dem Wohngebiet am Fritz-Schade-Weg im Nordwesten, dem Marsch-bahndamm im Nordosten, dem Wohngebiet an der Straße Beim Avenberg im Südosten und dem Ochsenwerder Landscheideweg im Südwesten einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Och-senwerder 13 aufzustellen Geltungsbereich
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Ochsenwerder Landscheideweg - Nordwestgrenze des Flurstücks 2689, Nordwest und Nordost-grenze des Flurstücks 259, Nordostgrenze des Flurstücks 281, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 282 der Gemarkung Ochsenwerder.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Im Rahmen einer Nahversorgungsanalyse wurden die Nahversorgungsangebote in einzelnen Stadtteilen untersucht. Die zugehörigen Daten werden im hier beschriebenen Dienst dargestellt. Thematisch zugehörig sind die unter Verweise dargestellten Dienste "Einzelhandel - übriger Einzelhandel ohne Nahversorgung - Hamburg" sowie "Einzelhandel - Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) - Hamburg".
Unter Nahversorgung ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Lebensmittelangebot und Drogerieartikel. Es gibt darüber hinaus eine Reihe ergänzender Funktionen und Angebote, die über den Datensatz „Einzelhandel - Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) - Hamburg“ verfügbar sind.
Analog zur Nahversorgungsanalyse in den Konzepten werden die verschiedenen Typen bzw. Anbieter der Nahversorgung auch hier unterschieden.
• Discounter
Einzelhandelsgeschäft mit einer üblichen Verkaufsfläche unter 1.000 m², dessen Angebot sich auf ein Lebensmittelangebot mit umschlagstarken Artikeln konzentriert.
Beispiele: ALDI, Penny
• Drogeriemarkt
Einzelhandelsgeschäft mit Drogeriewaren über 400m²Verkaufsfläche, insbesondere Gesundheit und Körperpflege.
Beispiele: BUDNI, Rossmann
• SB-Warenhaus
Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von mindestens 5.000 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und ein umfangreiches Angebot an sonstigen Sortimenten aufweist.
Beispiele: Marktkauf, Kaufland
• Supermarkt
Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 400m² und 2.500 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und ein begrenztes Angebot an sonstigen Sortimenten führt. Große Supermarkt haben eine Verkaufsfläche zwischen 2.500 m² und 5.000 m² und weisen neben einem Lebensmittelvollsortiment ein umfangreicheres Angebot an sonstigen Sortimenten auf.
Beispiele: REWE, EDEKA
• Wochenmärkte
Wöchentlich regelmäßige Marktveranstaltung, auf der vorwiegend frische Lebensmittel angeboten werden.
• Übrige Lebensmittelanbieter
Überwiegend kleinere Betriebe, die (auch) Lebensmittel anbieten.
Beispiele: Tankstellen, Bäckereien, Kioske
• Übrige nahversorgungsrelevante Anbieter
Überwiegend kleinere Betriebe, die ein nahversorgungsrelevantes Sortiment anbieten.
Beispiele: Apotheken, kleine Supermärkte, Parfümerien, Fachgeschäfte für z.B. Tee, Kaffee, Süßwaren
Erläuterung einzelner Attribute:
Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches.
1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich)
2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich)
3. städtebaulich integrierte Lage
4. städtebaulich nicht integrierte Lage
5. Nahversorgungslage
Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können.
1. Fachgeschäft
2. Supermarkt / großer Supermarkt
3. Lebensmitteldiscounter
4. Warenhaus / Kaufhaus
5. SB-Warenhaus
6. Fachmarkt
7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.)
Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt:
Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation (auch Käse‐, Fleisch‐ und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume (ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen.
Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach Zentrenrelevanz wurde die Hamburger Sortimentsliste herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden:
Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente).
Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten.
Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren.
Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen.
Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Datensatzbeschreibung „Zentrale Versorgungsbereiche“
Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. In diesen Konzepten wurden auch die zentralen Versorgungsbereiche festgelegt und deren Versorgungsradien (fußläufige Erreichbarkeit) dargestellt. Neben den Zentralen Versorgungsbereichen wurden auch die sog. Nahversorgungslagen sowie die Fachmarktstandorte abgebildet. Darüber hinaus wurden in den zentralen Versorgungsbereichen die ergänzenden Zentrenfunktionen (Komplementärnutzungen) erhoben.
Zentraler Versorgungsbereich:
Zentrale Versorgungsbereiche (i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB) sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Für die Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich darstellt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten erforderlich. Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, kann einen zentralen Versorgungsbereich bilden.
Zentraler Versorgungsbereich - Versorgungsradien:
Dargestellt sind die 500 m- und die 800 m-Radien um zentrale Versorgungsbereiche und Einzelstandorte (ab einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²). Diese Radien stellen den Nahversorgungsbereich dar, der in den Gebieten mit höherer Wohndichte in etwa dem 500m-Radius und in weniger dicht besiedelten Gebieten eher dem 800m-Radius entspricht.
Nahversorgungslage:
Nahversorgungslagen können aufgrund eines geringen Besatzes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert werden. Gleichzeitig besitzen sie
aber aufgrund ihrer städtebaulichen integrierten Lage zwischen Wohnnutzungen, der ansässigen Nutzungen (Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel, ergänzende Dienstleistungen und Gastronomie) und des vorhandenen Zentrencharakters eine hohe Bedeutung für die wohnortnahe Grundversorgung.
Fachmarktstandort:
Fachmarktstandorte sind Einzelhandelsstandorte, die häufig durch großflächige Betriebe mit nicht
zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Möbel, Bau‐, Hobby‐ und Gartenbedarf) gekennzeichnet
sind. Sie sind meist flächenintensiv, für den motorisierten Individualverkehr gut anfahrbar und
verfügen in der Regel nicht über ausgeprägte Versorgungsfunktionen für ein benachbartes Wohnumfeld.
Zentrenfunktionen:
Als Zentrenfunktionen sind solche Nutzungen dargestellt, die den Einzelhandelsbestand eines Zentrums ergänzen und in dieser Standortkombination eine von Kunden gewünschte Multifunktionalität sicherstellen. Durch den dadurch erreichten Funktionsmix erhöhen sich der Kundenzustrom sowie die Kundenaustauschbeziehungen.
Neben gastronomischen Einrichtungen, Beherbergungsbetrieben, Banken, Versicherungen oder z.B. Reisebüros zählen auch Freizeitangebote (z. B. Kino, Theater, Museum) sowie Verwaltungseinrichtungen (z. B. Rathaus), kulturelle Einrichtungen (z. B. Museen), Bildungs‐ und Sozialeinrichtungen (z. B. Volkshochschulen, Kindergarten) zu wichtigen Angeboten.
Die Zentrenfunktionen sind differenziert nach folgenden Nutzungskategorien dargestellt:
• Zentrenfunktionen - Dienstleistungen
Der Bereich der Dienstleistungen umfasst ein sehr breit gestreutes Spektrum wie etwa Arztpraxen, Anwalts- und Ingenieurbüros, Friseure, Reinigungen, Banken, Versicherungen, Post usw. und ist hier nicht ausdifferenziert dargestellt.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Spielhallen/Wettbüros/Sportsbars
Hierbei handelt es sich um Vergnügungsstätten oder vergnügungsstättenähnliche Betriebe. Eine Häufung in Zentren kann zu negativen Auswirkungen auf die Funktionalität des Zentrums als Versorgungsstandort führen.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Sport
Hierzu zählen z.B. Einrichtungen wie Fitness-Studios, Kegelbahnen, Schwimmbäder, Tennis-Center usw.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – kulturelle Einrichtungen
Den kulturellen Einrichtungen werden z.B. Einrichtungen wie Theater, Kleinkunstbühnen, Veranstaltungshallen, Museen, Galerien oder Kinos usw. zugerechnet.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – religiöse Einrichtungen
Hierzu zählen z.B. Kirchen und Gemeindehäuser.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – sonstige Einrichtungen
Als sonstige Einrichtungen sind Einrichtungen dargestellt, die nicht näher zugeordnet werden können bzw. bereits in anderen Datensätzen vorliegen.
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Hotel und weitere Beherbergungsbetriebe
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Kneipe/Bar/Café
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Restaurant/Imbiss
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - sonstige Gastronomie
Hierzu zählen Gastronomiebetriebe mit reinem bzw. überwiegendem Lieferservice, Kantinen sowie sonstige Einrichtungen, die nicht näher zugeordnet werden können.
Zentrenfunktionen wie öffentliche Einrichtungen (z.B. Verwaltung, Finanzamt, Polizei etc.) und Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Bibliotheken usw. sind hier nicht dargestellt, da sie in anderen Diensten / Datensätzen bereits enthalten sind; eine doppelte Darstellung soll nicht erfolgen. Ebenfalls nicht dargestellt sind Handwerk und Gewerbe. Zwar können auch diese Nutzungen Zentrenfunktionen erfüllen, jedoch liegt dazu kein konsistenter Datensatz vor.
Erhebungsstand:
Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen.
Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'.
In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde
Sortimentsbereiche:
• Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung
• Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf
Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke.
• Bekleidung, Schuhe, Sport
Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe.
• Blumen, zoologischer Bedarf
• Bücher, Schreib- und Spielwaren
Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau.
• Elektrowaren
Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.).
• Gesundheit, Körperpflege
Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren.
• Hausrat, Einrichtung, Möbel
Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör.
• Optik, Hörgeräte
• Sportgeräte und Zubehör
• Teppiche, Bodenbelege, Parkett
• Uhren und Schmuck
• sonstiges Sortiment
Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm.
Erläuterung einzelner Attribute:
Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches.
1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich)
2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich)
3. städtebaulich integrierte Lage
4. städtebaulich nicht integrierte Lage
5. Nahversorgungslage
Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können.
1. Fachgeschäft
2. Supermarkt / großer Supermarkt
3. Lebensmitteldiscounter
4. Warenhaus / Kaufhaus
5. SB-Warenhaus
6. Fachmarkt
7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.)
Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt:
Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen.
Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden:
Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente).
Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten.
Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren.
Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen.
Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.