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Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)

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Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)

Nagelsweg 37 - 39
D-20097 Hamburg
Deutschland

geschaeftszimmerabh@bsw.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 3509
+49 40 4 279 - 40114

Beschreibung

Das Amt für Bauordnung und Hochbau ist zuständig für alle ministeriellen Aufgaben der Bauaufsicht und des Hochbaus. Oberste Bauaufsichtsbehörde, Bauaufsicht, Umweltangelegenheiten, Baukontrollen, Theaterkomm., Bauaufsichtsbeh. gem. § 62 HBauO Grundsatzfragen des Planungs- und Bauordnungsrechts einschl. Koordinierungskomm. f.d. Baugenehmigungsverfahren, AK Gewerbebau Genehmigungsverfahren und Einzelbereiche, baull. Anlagen des Bundes und der Länder, Spezialgeb. des Bauordnungsrechts, Theaterkommission Koordinierung Umweltfragen und Sicherheitsbelange im Bauwesen, Sachverständigenangelegenheiten, baul. Zivilschutz, Nachtarbeitergenehm., Arbeitsschutz und Umweltschutz, Tariflohn- u. Nachunternehmerkontr. Bautechn. und techn. Baubestimmungen, Bauprodukte und Bauarten, baul. Brandschutz, Normenwesen, Prüfstelle für Baustatik, Tragswerkplanung öffentl. Hochbau Vertrags- u. Vergabewesen (VOB/HOAI), EU-Angelegenheiten, Bautenschutz, Baukonstruktion, Baustoffe, Sonderprogramme

Verweise

Datenbezüge (1)

Amt für Bauordnung und Hochbau
img
Das Amt für Bauordnung und Hochbau ist einerseits zuständig für die Entwicklung und Fortschreibung der Hamburgischen Bauordnung und sonstigen bauaufsichtlichen Vorschriften. Dies umfasst sowohl die Regelungen zu den unterschiedlichen Genehmigungsverfahren als auch die Festlegung von technischen Anforderungen, z.B. in Technischen Baubestimmungen (Abtlg. Oberste Bauaufsicht und Abtlg. Bautechnik, Baustatik u. Gebäudetechnik). Andererseits obliegen dem Amt vielfältige Aufgaben im Bereich des öffentlichen Hochbaus. Auf ministerieller Ebene ist es übergeordnet zuständig für den öffentlichen Hochbau in Hamburg. Hierzu zählt die Entwicklung von Regelungen im Ver-trags- und Vergabewesen sowie die Festlegung von Standards für öffentliche Gebäude und deren technische Ausrüstung (Abtlg. Öffentlicher Hochbau). Darüber hinaus ist es verantwortlich für die Planung und Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Gebäuden des Landes (Abtlg. Landesbau / Hochbaudienststellen) sowie von militärischen Bauten und sonstigen staatlichen Hochbauten des Bundes im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg (Bundesbauabteilung).

Untergeordnete Objekte (3)

Institution
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (ABH 3)
Institution
Landesbau
Institution
Oberste Bauaufsicht (ABH 2)
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