Verweise
Datenbezüge (5)
Gegenstand des Artenschutzgutachtens Groß Krams sind drei Teilgutachten für das
Vorkommen und den Grad der Gefährdung von Fledermäusen, Brutvögeln sowie
Zugvögeln. Die Einzelfallprüfung ergab, dass es durchaus artenschutzrechtlich
relevante Gründe gibt, die einer Realisierung der Gesamtfläche entgegen stehen.
Insgesamt kommt das Gutachten (hier: „Abschlussbericht zur Eignungsprüfung einer
Potentialfläche für die Windenergieerzeugung im Untersuchungsgebiet Groß Krams“,
Stand 24.07.2013) zu dem Ergebnis, dass jedoch eine Ausweisung des Gebietes auf
regionaler Ebene nach altem Verfahren (RREP WM, 2011) möglich gewesen wäre.
Die landeseinheitlichen Kriterien nach RL-RREP 2008 wurden vollumfänglich
eingehalten. Auch die aktualisierten Landeskriterien gemäß RL-RREP vom
22.05.2012 werden erfüllt.
Allerdings würde es ggf. aufgrund der artenschutzfachlichen Belange zu einer
Flächenreduzierung im Zuge der Genehmigungsplanung kommen, in deren Rahmen
eine strengere artenschutzrechtliche Prüfung stattfindet. Auch werden auf Ebene der
Genehmigungsplanung weitere bzw. mehrere Arten betrachtet, die im Rahmen der
Aufstellung des RREP nicht zu prüfen sind. Die Hindernisse sind dabei jedoch z. T.
durch Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. Diese sollten in der Regel schon vor
Baubeginn der WEA umgesetzt werden und im Nahbereich des Eingriffs erfolgen.
Daher wird empfohlen, auf regionalplanerischer Ebene nur diejenigen Flächen
rechtsverbindlich auszuweisen, die im Rahmen der anschließenden
Genehmigungsplanung als realisierbar eingestuft werden. Hierbei handelt es sich um
die mit den Stufen 0, 1 und 2 bewerteten Planflächen entsprechend dem
Abschlussbericht des o. g. Gutachtens.
In Umsetzung des Regionalen Raumordnungsprogrammes Westmecklenburg wurde zur Stärkung und nachhaltigen Entwicklung des "besonders schwach strukturierten Ländlichen Raumes" im Südosten des Landkreises Parchim ein integriertes Entwicklungskonzept erarbeitet.
Ziel des Konzeptes war es, vor allem unter stärkerer Nutzung der eigenen Potenziale die wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche der Region mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen und insbesondere gemeinsam mit den regionalen und örtlichen Akteuren Entwicklungsprojekte mit Arbeitsmarkteffekten herauszuarbeiten und deren Umsetzung auf den Weg zu bringen. Damit soll insbesondere ein Beitrag zur Entwicklung von Gewerbe und Dienstleistungen, der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Tourismus und der Infrastruktur einschließlich des Verkehrs geleistet werden.
Der Bearbeitungsraum umfasst die Region Lübz - Ruhner Berge mit insgesamt 21 Landgemeinden der Ämter Ture, Marnitz, Teilen des Amtes Parchim-Land (Gemeinde Ziegendorf, Herzfeld, Karrenzin, Groß Godems, Stolpe) sowie der Stadt Lübz.
Das Entwicklungskonzept gliedert sich in folgende eigenständige Aufgabenkomplexe:
- Bewertung der regionalen Entwicklungspotenziale und Stärken-Schwächen-Analyse
- Leitbild, Hauptentwicklungsziele und Entwicklungsstrategien
- Entwicklungs- und Handlungskonzept
- Erarbeitung von Projektpässen für die Entwicklungsprojekte/Leitprojekte
- Aufbau regionaler Partnerschaften
- Endfassung
Insgesamt wurden in der Projektphase für 21 Projektvorschläge aus den Handlungsfeldern Bevölkerung/Siedlungsstruktur, Wirtschaft/Landwirtschaft und Tourismus/Naturraum Projektpässe erarbeitet und darin Aussagen zu Umsetzungsstrategien und Realisierungsmöglichkeiten getroffen.
Der entsprechende Planungsraum ist der entscheidende Entwicklungsraum für Westmecklenburg. Er befindet sich auf der überregionalen, großräumig bedeutsamen Verbindungsachse, die von Skandinavien über Wismar-Schwerin-Magdeburg in die mittel- und süddeutschen Wirtschaftsräume führt.
Ziel ist es, auf der Grundlage einer gestrafften Stärke-Schwäche-Analyse, die innovativen, zukunftsfähigen Potenziale dieses Raumes darzustellen, hieraus Entwicklungs- und Handlungsstrategien mit Entwicklungsprojekten vor allem mit Arbeitsmarkteffekten abzuleiten und deren Umsetzung auf den Weg zu bringen.
Rahmenplan zur Stärkung des landesweit bedeutsamen Entwicklungsraumes
1. Darstellung des SUR Wismar
2. Handlungsfeldanalyse und Maßnahmendefinition
2.1 Siedlungsentwicklung
a) Wohnentwicklung
b) Gewerbeentwicklung
c) Einzelhandelsentwicklung
2.2 Freiraumentwicklung
a) Ausgleichs- und Kompensationsflächen
b) Tourismus und Naherholung
2.3 Infratstrukturentwicklung
a) Soziale Infrastruktur
b) Technische Infrastruktur
2.4 Ansätze für regionale Leitprojekte
3. Ausgestaltung des Kooperationsprozesses
In Umsetzung des Regionalen Raumordnungsprogramms Westmecklenburg (1996) wurde ein Raumnutzungskonzept für den gesamten Küstenabschnitt der Region (Hansestadt Wismar und 13 Küstengemeinden) erarbeitet.
Dabei geht es um:
- das Aufzeigen von Standortangeboten zur nachhaltigen Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung mit den
entsprechenden Infrastrukturen,
- eine bewusste Weiterentwicklung des Tourismus und damit die Sicherung dieses für die Region bedeutenden
Wirtschaftszweigs,
- die Entwicklung von Lösungsvorschlägen zur Konfliktbewältigung sowie zum Vorantreiben positiver
Entwicklungsansätze und
- die Darstellung der Verträglichkeit mit Natur und Landschaft.
Hierauf aufbauend werden zu einzelnen Maßnahmen, Vorhaben und entwicklungsfähigen Projekten Machbarkeitsaussagen getroffen und Umsetzungsempfehlungen und –strategien entwickelt.
Das Raumnutzungskonzept umfasst folgende fünf Aufgabenkomplexe:
- Basisdokumentation
- Bewertung von Konflikten und Entwicklungsansätzen
- Entwicklungskonzeption
- Machbarkeitsaussagen
- Umsetzungsstrategien.