Verweise
Datenbezüge (4)
Die Überwachung von Produkten, die in Verkehr gebracht worden sind, liegt in der Aufgabe der Bundesländer. In den vergangenen Jahren hat die zuständige Überwachungsbehörde, das Ministerium für Umwelt, unter anderem Futtermittel auf Beimischungen von gentechnisch veränderten Organismen untersucht.
Ziel und Zweck der amtlichen Futtermittelüberwachung
Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung in den Ländern ist es, die Herstellung und das Inverkehrbringen von qualitativ hochwertigen und gesundheitlich unbedenklichen Futtermitteln sicherzustellen.
Die Futtermittelüberwachung dient weiterhin dem Zweck
Der Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit
Dem Schutz der Tiergesundheit und
Der Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes sowie
Der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere
Um die Gentechnikfreiheit beim Anbau im Saarland zu erhalten, setzt sich die Landesregierung für folgende Eckpunkte ein:
Die Landesregierung
1. spricht sich gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Saarland aus und ergreift entsprechend ihrer Möglichkeiten geeignete Maßnahmen.
2. befürwortet und unterstützt den Zusammenschluss zu gentechnikfreien Initiativen und Anbauregionen.
3. befürwortet den Beitritt des Saarlandes zum "Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen" und setzt sich für die Etablierung einer gentechnikfreien Großregion ein.
4. fordert größtmögliche Transparenz und strenge Kontrollen im Saatguthandel sowie die strikte Einhaltung der Nulltoleranz bei Verunreinigungen von Saatgut mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen.
5. vertritt die Auffassung, dass über die Zulassung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Region entschieden werden sollte.
Merkblatt über die Zwischenlagerung von Stallmist in der freien Feldflur