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WFS Jagdrecht Stadt Bremen

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URL des Zugangs (1)

https://geodienste.bremen.de/wfs_jagd?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities

Querverweise (1)

Jagdrecht der Stadtgemeinde Bremen
Sammlung relevanter Daten für den WMS Jagd (Stand 15.02.2021) Rechtsgrundlage: Bundesjagdgesetz (BJagdG), Bremisches Landesjagdgesetz (LJagdG) I) Jagdbezirke: 1.) Eigenjagd(bezirk): 2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk): II) Befriedete Bezirke 1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd: 2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung (Sonderflächen der Jagdbezirke (Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit)

Nutzungsbedingungen

Creative Commons Namensnennung (CC-BY) Quellenvermerk: Ortsamt der Stadtgemeinde Bremen

Ansprechpartner

Stadtgemeinde Bremen, Ordnungsamt

office@inneres.bremen.de

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WFS Jagdrecht Stadtgemeinde Bremen

Beschreibung

Downloaddienst Jagdbezirke und befriedete Bezirke der Stadtgemeinde Bremen

Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Jagdrecht Stadt Bremen.

Jagdbezirke:
Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG) vgl. § 4 BJagdG. Die beiden Gesetze regeln auch, wie die Flächen zu berechnen sind, was einbezogen wird und wie die Reviergrenzen, z.B. an einer Straße, festgelegt werden.

Das Jagdrecht (unabdingbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden) darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden.

1.) Eigenjagd(bezirk):
Ein solcher besteht, wenn die zusammenhängende Grundfläche (land- forst-, fischereiwirtschaftl. nutzbar) mind. 75 Hektar beträgt und im Eigentum einer Person o. Personengemeinschaft steht (§ 7 BJagdG).

2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk):
Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht immer dann, wenn die Größe eines Eigenjagdbezirkes (75 Hektar, innerhalb einer Gemeinde) nicht erreicht wird, da sich diese Bezirke zusammenschließen müssen. Es können auch Eigenjagdbezirke auf Wunsch aufgenommen werden. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss mind. 250 Hektar (inkl. befriedeter Bereiche) umfassen. Alle Eigentümer sind Mitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), der auch die Ausübung des Jagdrechts zusteht, vgl. Art. 9 LJagdG zu § 8 BJagdG.


Befriedete Bezirke:
Befriedete Flächen sind dort gegeben, wo kraft Gesetzes die Jagd nicht ausgeübt wird, der Bereich also befriedet ist. Dies ist z.B. bzgl. Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auf Friedhöfen oder in Schaugehegen, etc. in Bremen der Fall. Lehnt ein Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ab, kann er ebenfalls einen Antrag auf Befriedung stellen. Die untere Jagdbehörde kann entspr. Flächen „befrieden“. (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG).

1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd:
Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, in befriedeten Bezirken (z.B. Friedhöfe) oder auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, die aber -auf Antrag o. von Amts wegen- befriedet wurden, ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann durch die untere Jagdbehörde gestattet werden (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG).

2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung:
Dass die Jagd auf befriedeten Flächen nicht ausgeübt wird, ist der Regelfall.

3.) Sonderflächen der Jagdbezirke:
Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit.
Hier sind lediglich befriedete Bezirke (siehe dort) besonders hervorgehoben.



Aktualität des Datensatzes

Erstellung

27.10.2020

Letzte Änderung

20.09.2023

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Bremen (040110000000) 8.484°/53.01° 8.991°/53.598°
Regionalschlüssel
040110000000
Koordinatensystem
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

URL des Zugangs (1)

https://geodienste.bremen.de/wfs_jagd?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities

Querverweise (1)

Geodatensatz
Jagdrecht der Stadtgemeinde Bremen
Sammlung relevanter Daten für den WMS Jagd (Stand 15.02.2021) Rechtsgrundlage: Bundesjagdgesetz (BJagdG), Bremisches Landesjagdgesetz (LJagdG) I) Jagdbezirke: 1.) Eigenjagd(bezirk): 2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk): II) Befriedete Bezirke 1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd: 2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung (Sonderflächen der Jagdbezirke (Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit)

Weitere Verweise (1)

Dienst "WFS Jagdrecht Stadt Bremen" (GetCapabilities)

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Geodatendienste
Geodatendienste
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes

355C7797-9084-4BFB-9AFE-C08538739CAF

Nutzung

Nutzungsbedingungen

Creative Commons Namensnennung (CC-BY) Quellenvermerk: Ortsamt der Stadtgemeinde Bremen

Zugriffsbeschränkungen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Stadtgemeinde Bremen, Ordnungsamt

Stresemannstraße 48
28207 Bremen

office@inneres.bremen.de
Verwalter

Landesamt GeoInformation Bremen, Koordinierungsstelle GDI-FHB

Postfach 10 43 67
28043 Bremen
Lloydstr. 4
28217 Bremen
Deutschland

gdi-koordinierungsstelle@geo.bremen.de

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Klassifikation des Dienstes

Dienst für den Zugriff auf Objekte (WFS, ATOM, API Features etc.)

Art des Dienstes

Download-Dienste

Version

OGC:WFS 2.0

Operation
Name der Operation Beschreibung der Operation Aufruf der Operation
GetCapabilities https://geodienste.bremen.de/wfs_jagd?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities
GetCapabilities Dokument
GetCapabilities anzeigen

Schlagworte

GEMET-Concepts Jagd Jagdrevier
Suchbegriffe Bundesjagdgesetz Jagdgenossenschaft Jagdrecht

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

0681A50C-16BA-401D-9737-AA2A4A1BC151

Aktualität der Metadaten

15.01.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Darstellung
Metadaten als XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
geodatenservice@geo.bremen.de
Metadatenquelle
Metaver Bremen
Koordinierungsstelle GDI-FHB
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