Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Jagdrecht Stadt Bremen.
Jagdbezirke:
Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG) vgl. § 4 BJagdG. Die beiden Gesetze regeln auch, wie die Flächen zu berechnen sind, was einbezogen wird und wie die Reviergrenzen, z.B. an einer Straße, festgelegt werden.
Das Jagdrecht (unabdingbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden) darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden.
1.) Eigenjagd(bezirk):
Ein solcher besteht, wenn die zusammenhängende Grundfläche (land- forst-, fischereiwirtschaftl. nutzbar) mind. 75 Hektar beträgt und im Eigentum einer Person o. Personengemeinschaft steht (§ 7 BJagdG).
2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk):
Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht immer dann, wenn die Größe eines Eigenjagdbezirkes (75 Hektar, innerhalb einer Gemeinde) nicht erreicht wird, da sich diese Bezirke zusammenschließen müssen. Es können auch Eigenjagdbezirke auf Wunsch aufgenommen werden. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss mind. 250 Hektar (inkl. befriedeter Bereiche) umfassen. Alle Eigentümer sind Mitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), der auch die Ausübung des Jagdrechts zusteht, vgl. Art. 9 LJagdG zu § 8 BJagdG.
Befriedete Bezirke:
Befriedete Flächen sind dort gegeben, wo kraft Gesetzes die Jagd nicht ausgeübt wird, der Bereich also befriedet ist. Dies ist z.B. bzgl. Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auf Friedhöfen oder in Schaugehegen, etc. in Bremen der Fall. Lehnt ein Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ab, kann er ebenfalls einen Antrag auf Befriedung stellen. Die untere Jagdbehörde kann entspr. Flächen „befrieden“. (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG).
1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd:
Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, in befriedeten Bezirken (z.B. Friedhöfe) oder auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, die aber -auf Antrag o. von Amts wegen- befriedet wurden, ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann durch die untere Jagdbehörde gestattet werden (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG).
2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung:
Dass die Jagd auf befriedeten Flächen nicht ausgeübt wird, ist der Regelfall.
3.) Sonderflächen der Jagdbezirke:
Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit.
Hier sind lediglich befriedete Bezirke (siehe dort) besonders hervorgehoben.
Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Kitastandorte Land Bremen.
Die Vektordaten / Geometrien enthalten alle Kitastandorte des Landes Bremen, sowohl öffentlicher wie auch privater Träger.
In den Attributdaten sind Informationen zur Art der Einrichtung hinterlegt (wie z.B. Adressdaten, Betreuungs- bzw Einrichtungsart, Trägern, etc.).
Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Wahlbezirke Stadt Bremen.
Dieser Downloaddienst stellt die Geometrien/Polygone der Urnenwahlbezirke der Stadt Bremen bereit.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Amtliche Basiskarte Stadt Bremen.
Die Amtliche Basiskarte 1:5 000 (ABK5) ist eine Übersichtskarte, die eine Verbindung zwischen der großmaßstäbigen Liegenschaftskarte und der Topographischen Karte 1:25000 (TK25) herstellt. Wesentliche Inhalte: Gebäude, Gebäudenutzung, Straßen, Wege, Bodennutzung, Böschungen und Beschriftungen.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Amtliche Stadtplan Stadt Bremen.
Der Amtliche Stadtplan beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft der Erdoberfläche und zeigt das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und das umliegende Gebiet mit generalisierter Darstellung aller Straßen und Wege, der Bebauung mit Unterscheidung von Wohn-, Industrie und öffentlichen Gebäuden, der Gewässer und der Bodenbewachsung sowie einem zugehörigen Straßenverzeichnis.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Fahrradrouten Stadt Bremen.
Die Fahrradrouten Bremen bilden nicht nur die für Fahrradfahrer geeignete Infrastruktur ab, sondern darüber hinaus ein dichtes Routennetz, über das alle wichtigen Ziele in Bremen erreicht werden können. Der ADFC hat alle Radrouten mit ihrer Qualität gekennzeichnet.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Historische Luftbilder Stadt Bremen.
Seit der ersten Befliegung 1951 gibt es Luftbildmaterial in verschiedenen Maßstäben in Schwarz-Weiß, Farbe und teilweise als Farbinfrarotaufnahme. Die Bildflüge wurden regelmäßig durchgeführt, z T. flächendeckend oder nur gebietsweise für Bremen.
Befliegung: 1997, 1991, 1987, 1982, 1978, 1974, 1972, 1968, 1962, 1956, 1951
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Jagdbezirke und befriedete Bezirke der Stadtgemeinde Bremen.
Jagdbezirke:
Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG) vgl. § 4 BJagdG. Die beiden Gesetze regeln auch, wie die Flächen zu berechnen sind, was einbezogen wird und wie die Reviergrenzen, z.B. an einer Straße, festgelegt werden.
Das Jagdrecht (unabdingbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden) darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden.
1.) Eigenjagd(bezirk):
Ein solcher besteht, wenn die zusammenhängende Grundfläche (land- forst-, fischereiwirtschaftl. nutzbar) mind. 75 Hektar beträgt und im Eigentum einer Person o. Personengemeinschaft steht (§ 7 BJagdG).
2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk):
Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht immer dann, wenn die Größe eines Eigenjagdbezirkes (75 Hektar, innerhalb einer Gemeinde) nicht erreicht wird, da sich diese Bezirke zusammenschließen müssen. Es können auch Eigenjagdbezirke auf Wunsch aufgenommen werden. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss mind. 250 Hektar (inkl. befriedeter Bereiche) umfassen. Alle Eigentümer sind Mitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), der auch die Ausübung des Jagdrechts zusteht, vgl. Art. 9 LJagdG zu § 8 BJagdG.
Befriedete Bezirke:
Befriedete Flächen sind dort gegeben, wo kraft Gesetzes die Jagd nicht ausgeübt wird, der Bereich also befriedet ist. Dies ist z.B. bzgl. Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auf Friedhöfen oder in Schaugehegen, etc. in Bremen der Fall. Lehnt ein Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ab, kann er ebenfalls einen Antrag auf Befriedung stellen. Die untere Jagdbehörde kann entspr. Flächen „befrieden“. (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG).
1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd:
Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, in befriedeten Bezirken (z.B. Friedhöfe) oder auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, die aber -auf Antrag o. von Amts wegen- befriedet wurden, ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann durch die untere Jagdbehörde gestattet werden (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG).
2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung:
Dass die Jagd auf befriedeten Flächen nicht ausgeübt wird, ist der Regelfall.
3.) Sonderflächen der Jagdbezirke:
Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit.
Hier sind lediglich befriedete Bezirke (siehe dort) besonders hervorgehoben.
Darstellungsdienst Web Map Service (MWS) Klima der Stadtgemeinde Bremen.
Bioklimatische Situation (Klimafunktionskarte):
Die Klimafunktionskarte bildet die Funktionen und Prozesse des nächtlichen Luftaustausches für das Stadtgebiet von Bremen ab (Strömungsfeld, Kaltluftleitbahnen). Für Siedlungs- und Gewerbeflächen stellt sie die nächtliche Überwärmung dar, basierend auf der bodennahen Lufttemperatur in einer autochthonen Sommernacht um 04:00 Uhr morgens.
Bioklimatische Situation der Siedlungsflächen (mit Kaltlufteinwirkbereich)
• Siedlungsflächen im Einwirkbereich der Kaltluftströmung:
Siedlungsbereiche die von nächtlicher Kaltluft durchströmt werden.
Der Kaltlufteinwirkbereich kennzeichnet das bodennahe Ausströmen der Kaltluft aus den Grünflächen in die
angrenzende Bebauung während einer autochthonen Sommernacht. Als Kaltlufteinwirkbereich sind Siedlungs- und
Gewerbeflächen innerhalb des Stadtgebiets gekennzeichnet, die von einem überdurchschnittlich hohen
Kaltluftvolumenstrom durchflossen werden oder durch eine Windgeschwindigkeit von mind. 0,2 m s-1 gekennzeichnet sind.
• Bioklimatische Situation der Siedlungsflächen:
Einteilung der bioklimatischen Situation in vier Klassen (sehr günstig, günstig, weniger günstig, ungünstig) in Relation zum Gebietsmittel auf Grundlage des z-transformierten PMV-Wertes (predicted mean vote).
Siedlungsräume lassen sich in ausreichend durchlüftete Areale und damit meist klimatisch günstige Siedlungsstrukturen sowie klimatische Belastungsbereiche untergliedern. Die nächtliche Überwärmung beruht auf dem Temperaturunterschied zu den Grünflächen der Stadt. Der Wärmeinseleffekt ergibt sich als Abweichung von diesem Bezugswert und stellt somit eine geeignetere Kenngröße zur Erfassung des Stadtklimaeffekts dar als absolute Temperaturwerte.
Bioklimatische Bedeutung der Grün- und Freiflächen (Kaltluftentstehung/-produktion)
• Flächen mit sehr hoher Kaltluftentstehung/-produktion:
Grünflächen mit sehr hoher Kaltluftproduktion sind Flächen, die in Relation zum Mittelwert im Untersuchungsraum eine mehr als überdurchschnittliche Kaltluftproduktion aufweisen. Sie werden durch Punktsymbole gekennzeichnet. Auswahlkriterium ist eine z-transformierte Kaltluftproduktionsrate größer 1.
Kaltluftentstehungsgebiete kennzeichnen Grünflächen mit einer deutlich überdurchschnittlichen Kaltluftproduktionsrate und speisen die Kaltluftaustauschbereiche bzw. reichen auch über diese hinaus.
• Bioklimatische Bedeutung der Grün- und Freiflächen:
Einteilung der stadtklimatischen Bedeutung von Grünflächen in vier Klassen (gering, mittel, hoch, sehr hoch).
In der Klimafunktionskarte werden Grün- und Freiflächen hinsichtlich ihres Kaltluftliefervermögens charakterisiert. Als Kaltluft produzierende Bereiche (Kaltluftentstehungsgebiete) gelten insb. unversiegelte Freiflächen (z.B. Wiesen, Weiden und Ackerflächen) sowie durch aufgelockerten Vegetationsbestand geprägte Grünflächen (z.B. Parkareale, Kleingärten und Friedhofsanlagen) und Wälder. Für die Charakterisierung dieser Ausgleichsleistung wird der Kaltluftvolumenstrom aus benachbarten Flächenherangezogen.
• Siedlungsflächen mit klimarelevanter Funktion:
Kaltluft kann in Einzelfällen auch über Siedlungsflächen mit geringer Baudichte, niedrigen Bauhöhen und/oder einem hohen Grünanteil weitergeleitet werden. Diese Siedlungsbereiche mit sehr hohen Kaltluftvolumenströmen haben eine Leitbahn ähnliche Funktion innerhalb des Siedlungsraumes und sind mit einer horizontalen Schraffur ausgewiesen.
• Luftaustausch:
Einteilung bzw. Bewertung des Kaltluftliefervermögens von Grünflächen in Relation zum Gebietsmittel (z-transformierter Kaltluftvolumenstrom).
Kaltluftaustauschbereiche verbinden Kaltluftentstehungsgebiete (Ausgleichsräume) und Belastungs-bereiche (Wirkungsräume) über (lokale oder übergeordnete) Kaltluftleitbahnen miteinander oder erfüllen eine wichtige Durchlüftungsfunktion und sind somit elementarer Bestandteil des Luftaustausches.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Liegenschaftskarte Stadt Bremen.
Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Lkw-Netz Stadt Bremen.
Das Lkw-Netz stellt sämtliche Straßen dar, die ohne jede Einschränkung vom stadtteilübergreifenden Lkw-Durchgangsverkehr benutzt werden dürfen.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Orthophotos Stadt Bremen.
Die Digitalen Orthophotos mit 20 cm Bodenauflösung (DOP20) sind ein ATKIS®-Produkt und geben als georeferenzierte, farbige photographische Abbilder einen Teil der Erdoberfläche wieder. Die Herstellung erfolgt mittels Luftbildaufnahme und differenzieller Entzerrung mit Hilfe eines digitalen Geländemodells (DGM).
Befliegung:
2019, 2015, 2912, 2009, 2008, 2005, 2002
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Stadtgrundkarte Stadt Bremen.
Die Stadtgrundkarte beinhaltet ergänzend zu den Daten des Liegenschaftskatasters zusätzliche kommunale Geodaten.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Vermessung Stadt Bremen.
Der Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland wird realisiert durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld. Dieses besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten (GGP), Höhenfestpunkten (HFP), Schwerefestpunkte (SFP) sowie Referenzstationspunkte (RSP). Die Realisierung und Sicherung des geodätischen Raumbezugs erfolgt sowohl durch dauerhaft vermarkte Festpunkte an der Erdoberfläche als auch durch die aktiven Referenzstationen des amtlichen Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS®. Neben der Bereitstellung und Unterhaltung des bundesweit einheitlichen Festpunktfeldes wird der Raumbezug in Bremen bedarfsorientiert durch weitere Amtliche Festpunkte verdichtet.
Dabei handelt es sich um:
• Lagefestpunkte 1.- 4. Ordnung
• Höhenfestpunkte 2.- 3. Ordnung
• Schwerefestpunkte 2.- 4. Ordnung
• Aufnahmepunkte
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Windvorrangflächen Land Bremen.
Der Dienst stellt die derzeit ausgewiesenen Windvorrangflächen im Land Bremen dar.
- Der Dienst ist zurzeit nicht in Betrieb! -
Die Zuständigkeit für diesen Datensatz muss geklärt werden!! Darf nicht veröffentlicht werden! 10.03.2023 Sandra
Das Landesamt GeoInformation Bremen ist der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zugeordnet. Die Fachaufsicht obliegt dem dortigen Referat 66.
Das Landesamt GeoInformation Bremen ist in der Stadt Bremen die Fachdienststelle für die Bereiche Liegenschaftskataster, Vermessung, amtliche Kartenwerke, Informationssysteme, Immobilienbewertung und Bodenordnung.