Verweise
Datenbezüge (2)
Die Aufgabenschwerpunkte umfassen:
- Kontrollen und Vollzug der pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen,
- Kontrollen im Bereich der Anbaumaterialverordnung,
- Überwachung des pflanzlichen Warenverkehrs,
- Überwachung gefährlicher Schadorganismen.
Die Überwachung von Schadorganismen unterscheidet generell zwischen ungeregelten und geregelten Schadorganismen:
- Informationen zum Auftreten und zur Bekämpfung von ungeregelte Schadorganismen erfolgen in erster Linie über den Pflanzenschutzwarndienst (ISIP).
- Die Überwachung geregelter gefährlicher Schadorganismen ist im Falle des Auftretens mit entsprechenden Quarantänemaßnahmen verbunden: Generell werden Informationen zu gefährlichen geregelten Schadorganismen im europaweiten Informationssystem "EUROPHYT" (European Network of Plant Health Information Systems) eingepflegt und verfügbar gemacht.
Spezielle Monitoringprogramme in Sachsen zu geregelten Schadorganisemen sind meist in bundesweite Zielstellungen eingebunden.