Geodatendienst
Der Dienst enthält die Daten der Bodenschätzung. Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile werden nach Eintritt der Bestandskraft in digitaler Form in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Übernahme erfolgt gemeindeweise. Soweit Bodenschätzungsergebnisse noch nicht in das Liegenschaftskataster übernommen worden sind, kann nur auf die entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich bei den unteren Vermessungsbehörden liegenden analogen Unterlagen zurückgegriffen werden. Der GeoSN stellt auf seiner Homepage eine Tabelle "Erfassungsstand Bodenschätzung" bereit. Für Gemeinden (Ausnahme für die Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig: Gemarkungen), die in der Tabelle mit "ja" gekennzeichnet sind, gilt: Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile sind vollständig übernommen. Für Gemeinden (Ausnahme für die Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig: Gemarkungen), die in der Tabelle mit "nein" gekennzeichnet sind, gilt: Es gibt keine Bodenschätzungsdaten oder bereits übernommene Bodenschätzungsdaten werden nicht präsentiert, weil diese sich noch in einem Bearbeitungszustand befinden oder zurzeit aktualisiert werden. Die Präsentation der ALKIS-Daten erfolgt grundsätzlich nach dem ALKIS-Signaturenkatalog für AdV-Standardausgaben. Hinweis: Alle Grenzen der Bodenschätzungsergebnisse werden davon abweichend als durchgehende Linie dargestellt. Musterstücke und Vergleichsstücke werden ohne Umringslinie bzw. ohne Signatur dargestellt und ausschließlich mit „M“ bzw. „V“ gekennzeichnet. Die Farbdarstellung erfolgt gemäß Signaturenkatalog. Die Tabelle "Erfassungsstand Bodenschätzung" finden Sie unter: https://www.landesvermessung.sachsen.de/prod_lika_testdaten/StandBodSchaetz.pdf . Die maximale Bildgröße beträgt 4096 x 4096 Pixel. Weitere Informationen zum Dienst erhalten Sie im GeoMIS.Sachsen oder über die Metadatenanzeige, welche über folgende URL direkt aufrufbar ist: https://geomis.sachsen.de/geomis-client/?lang=de#/datasets/iso/670c09e4-dac1-4235-8d39-3fac608c8f86.
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