Verweise
Datenbezüge (4)
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger).
Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der Firma Lütcke & Wulff erfolgen.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist zuständig für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug und den Verbraucherschutz in Hamburg. Außerdem führt sie die Rechtsprüfung bei der Landesgesetzgebung durch und beaufsichtigt die Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Hamburg.
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes.
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Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.
Untergeordnete Objekte (3)
Institution
Amt für Verbraucherschutz
Institution
Amtlicher Anzeiger
Institution
Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt