Verweise
Datenbezüge (12)
Das Amt 1 - Interner Service und Steuerung - erbringt für die Fachämter der Finanzbehörde (mit Einschränkungen beim Amt 5) sowie für die Landesbetriebe sämtliche Intendanzleistungen. In den Bereichen Personal, Organisation, IT, Haushalt, Controlling, Rechtsberatung oder Infrastrukturangelegenheiten werden sowohl operative als auch ministerielle Aufgaben wahrgenommen.
Das Amt 2 - Haushalt und Aufgabenplanung - unterstützt die finanzpolitischen Ziele des Senats und ist für die Aufstellung und Durchführung des Landeshaushaltsplans, die Finanz- und Aufgabenplanung, die Stellenwirtschaft, das Kassenwesen sowie für den Jahres- und Konzernabschluss zuständig.
Im Amt 3 - Vermögens- und Beteiligungsmanagement - werden Aufgaben wahrgenommen, die sich mit Betriebs- und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten der Beteiligungen sowie dem Vermögens-, Kredit und Liquiditätsmanagement beschäftigen.
Im Amt 4 - Hamburgweite Dienste und Organisation - sind behördenübergreifende Aufgaben der Finanzbehörde, insbesondere Fragen der Verwaltungsorganisation und -modernisierung, Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts, der Beschaffung und des strategischen Einkaufs sowie Fragen des Versicherungsmanagements zusammengefasst.
Die Steuerverwaltung bildet das Amt 5 der Finanzbehörde und fungiert als oberste Landesfinanzbehörde für Gemeinschafts- und Landessteuern und als Auftragsverwaltung für den Bund im steuerlichen Bereich (Gemeinschaftssteuern und Bundessteuern). Sie übernimmt die fachliche und organisatorische Steuerung der nachgeordneten Hamburger Finanzämter.
Behördenfinder Hamburg - Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Adressen, Leistungsbeschreibungen, notwendige Unterlagen und Formulare
Viele der Ausschreibungsverfahren der FHH werden über ein elektronisches Vergabemanagementsystem durchgeführt. Die aktuellen Ausschreibungen der Behörden, Dienststellen und Landesbetriebe finden sich in dem Hamburger Bieterportal.
Die Finanzbehörde Hamburg nimmt als eine der Hamburger Fachbehörden Querschnittsaufgaben rund um das Thema Finanzen wahr. Dazu gehören u.a. die Haushaltsaufstellung und Aufgabenplanung, die Verwaltung der Unternehmensbeteiligungen, die Erhebung der Steuern und die Vertretung finanzpolitischer Interessen Hamburgs in Berlin. Auch hamburgweite Dienste und die Verwaltungsorganisation werden durch die Finanzbehörde betreut.
Die Finanzbehörde nimmt außerdem die Übersicht über die Landesbetriebe Kasse.Hamburg, Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Schulbau Hamburg (SBH), Gebäudereinigung Hamburg (LGH) und der Hamburgischen Münze wahr.
Hamburger Beteiligungsbericht. Überblick über die Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg an rechtlich selbständigen Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts.
Der Hamburger Haushalt - Übersicht der Haushaltspläne der FHH.
Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mithilfe des Haushalts. Haushaltspläne werden vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beraten und beschlossen. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr, aber seit einiger Zeit werden regelmäßig Haushalte für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und beschlossen (Doppelhaushalte).