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Organisationseinheit

Sächsisches Oberbergamt

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  • Verweise und Downloads
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  • Fachinformationen
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Zeitbezug

seit 15.12.1991, gegenwärtige Aktualität unklar

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt

Poststelle@oba.sachsen.de
03731/372-0

Beschreibung

OBA

Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben.
Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt.
Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr.
Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich.

Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann.
Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.

Zeitbezug

Zeitbezug

seit 15.12.1991, gegenwärtige Aktualität unklar

Status

abgeschlossen

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

26.06.2012

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Sachsen (14) 11.85°/50.184° 15.084°/51.711°
Regionalschlüssel
140000000000

Verweise und Downloads

Weitere Verweise (1)

Internetseite des Sächsischen Oberbergamtes Information

Untergeordnete Objekte (3)

Organisationseinheit
Altbergbau
Ermittlung und Beseitigung von Gefahren aus unterirdischen Hohlräumen, Halden und Restlöchern außerhalb des Geltungsbereiches des BBergG Gefährdungsbeurteilung neuer Schadstellen und Erteilung von Sofortaufträgen im Ergebnis akuter Schadensereignisse Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen gemäß § 4 SächsHohlrVO Erarbeitung von Bescheiden zu Anzeigen von bergtechnischen Arbeiten und Nutzungen von UiH gemäß § 5 SächsHohlrVO Wahrnehmung Zuständigkeit/Vollzug nach dem Arbeitsschutzgesetz, im Sprengwesen, nach dem GSG, nach der GewO auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes
Organisationseinheit
Braunkohlebergbau, Untertagebergbau
Braunkohlebergbau: - Grundsatzfragen des aktiven Braunkohlenbergbaues und des Sanierungsbergbaues - Zulassung von Betriebsplänen "Folgen des Grundwasserwiederanstiegs" (ZVB GWW) - Zulassung von Betriebsplänen im aktiven Braunkohlenbergbau und in der Braunkohlensanierung - Abfallrechtliche Genehmigungen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG Untertagebergbau: - Sanierung im Uranerzbergbau - Untertägiger Bergbau - Besucherbergwerke - Zulassung geothermischer Anlagen - Zulassung von Bohrungen
Projekt
Planänderungsbeschluss Vorhaben Tontagebau Buchholz, Erweiterungsfeld-SE, Block 5a und Erweiterungsfeld-SW
Planänderungsbeschluss: Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a und 2c i.V.m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird die Änderung des mit Beschluss vom 22. August 2002 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses vom 31. Dezember 2015 zugelassenen Rahmenbetriebsplanes auf der Grundlage der Planänderung (Rahmenbetriebsplan) vom 23. August 2013 zum Vorhaben „Tontagebau Buchholz, Erweiterungsfeld-SE, Block 5a und Erweiterungsfeld-SW" der Oberlausitzer Tonbergbau GmbH, im Folgenden OLTB GmbH genannt, zugelassen. Die Zulassung umfasst: - den Abbau von Ton auf dem Teilfeld Block 5 im bisherigen Tontagebau Buchholz - den Abbau von Ton auf dem Erweiterungsfeld-SE, dem Block 5a und dem Erweiterungsfeld-SW mit einer Gesamtfläche von ca. 24,46 ha - die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen und den damit verbundenen Maßnahmen entsprechend den Angaben im RBP. Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Buchholz der Gemeinde Vierkirchen im Landkreis Görlitz und der Gemarkung Lautitz der Kreisstadt Löbau.

Kontakt

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt

Postfach 1364
D-09583 Freiberg
Kirchgasse 11
D-09599 Freiberg
Deutschland

Poststelle@oba.sachsen.de
03731/372-0

Fachinformationen

Zusatzinformationen

Weitere rechtliche Grundlagen

Bundesberggesetz (BBergG)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Schlagworte

GEMET-Concepts Bergbau Rohstoff
Suchbegriffe Bergaufsicht Bergrecht Bundesberggesetz (BBergG) Hohlraumgebiete Planfeststellungsbeschluss Planfeststellungsverfahren Rohstoffgewinnung Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

EA1B54D4-980F-4A4B-8B10-C75CC8677662

Aktualität der Metadaten

11.04.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Darstellung
Metadaten als XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
stefan.koenig@oba.sachsen.de
Metadatenquelle
Metaver Sachsen
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