Planänderungsbeschluss:
Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a und 2c i.V.m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird die Änderung des mit Beschluss vom 22. August 2002 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses vom 31. Dezember 2015 zugelassenen Rahmenbetriebsplanes auf der Grundlage der Planänderung (Rahmenbetriebsplan) vom 23. August 2013 zum Vorhaben „Tontagebau Buchholz, Erweiterungsfeld-SE, Block 5a und Erweiterungsfeld-SW" der Oberlausitzer Tonbergbau GmbH, im Folgenden OLTB GmbH genannt, zugelassen.
Die Zulassung umfasst:
- den Abbau von Ton auf dem Teilfeld Block 5 im bisherigen Tontagebau Buchholz
- den Abbau von Ton auf dem Erweiterungsfeld-SE, dem Block 5a und dem Erweiterungsfeld-SW mit einer Gesamtfläche von ca. 24,46 ha
- die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen und den damit verbundenen Maßnahmen entsprechend den Angaben im RBP.
Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Buchholz der Gemeinde Vierkirchen im Landkreis Görlitz und der Gemarkung Lautitz der Kreisstadt Löbau.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Vierkirchen | 14.669°/51.176° | 14.835°/51.235° |
Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Organisationseinheit
Sächsisches Oberbergamt
Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben.
Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt.
Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr.
Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich.
Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann.
Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
EA1B54D4-980F-4A4B-8B10-C75CC8677662 |
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Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungs-einschränkungen |
keine Einschränkungen |
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