Verweise
Datenbezüge (3)
Waldflächen, auf denen Bestattungen zulässig sind. Die Waldeigenschaft nach § 12 LWaldG bleibt erhalten.
Kleine Waldflächen in waldarmen Gebieten liegen in Landschaftsteilen mit einem Bewaldungsanteil unter 15% und sind maximal 150 ha groß. Die Definition und Begrenzung waldarmer Landschaftsteile ergibt sich aus der Landesentwicklungsplanung und der Landschaftsplanung.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 5400 Kleine Waldfläche im waldarmen Gebiet und 7830 Bestattungswald.